lichtgestalt
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Guten Tag,
ich wäre sehr dankbar für einen Rat in einem durchaus etwas merkwürdigen Fall:
Ich bin im Oktober in eine 4er WG eingezogen. Zeitgleich mit mir, sind noch 2 weitere neue Mieter eingezogen. Kurze Zeit später haben wir vom Vermieter einen neuen Mietvertrag bekommen, gültig seit dem 1.10.06 und diesen alle unterschrieben.
Jetzt, also etwa 3 Monate später, haben sich folgende Abgründe aufgetan:
Die 3 ausgezogenen Vormieter haben ihren alten Vertrag nicht gekündigt, sondern sind quasi "geflohen" ohne Wissen des Vermieters.
Der Vermieter hat uns vor einer Woche eine e-mail geschrieben und in dieser gefordert, dass wir Nebenkostennachzahlungen für 2005 und 2004 bezahlen, sowie Mietrückstände aus den Jahren 2005 und 2006. Diese Rückstände wurden uns vom Vermieter bis dato nicht bekannt gemacht!
Es kommt noch besser: Für die Nebenkostennachzahlung von 2005 haben wir sogar noch einen Überweisungsbeleg gefunden!
Meine Fragen nun:
Ist dieser Mietvertrag überhaupt gültig, wenn der alte nicht aufgelöst wurde?
Sind wir haftbar für die Pflichten unserer Vormieter?
Gruß und Dank
Lichtgestalt
ich wäre sehr dankbar für einen Rat in einem durchaus etwas merkwürdigen Fall:
Ich bin im Oktober in eine 4er WG eingezogen. Zeitgleich mit mir, sind noch 2 weitere neue Mieter eingezogen. Kurze Zeit später haben wir vom Vermieter einen neuen Mietvertrag bekommen, gültig seit dem 1.10.06 und diesen alle unterschrieben.
Jetzt, also etwa 3 Monate später, haben sich folgende Abgründe aufgetan:
Die 3 ausgezogenen Vormieter haben ihren alten Vertrag nicht gekündigt, sondern sind quasi "geflohen" ohne Wissen des Vermieters.
Der Vermieter hat uns vor einer Woche eine e-mail geschrieben und in dieser gefordert, dass wir Nebenkostennachzahlungen für 2005 und 2004 bezahlen, sowie Mietrückstände aus den Jahren 2005 und 2006. Diese Rückstände wurden uns vom Vermieter bis dato nicht bekannt gemacht!
Es kommt noch besser: Für die Nebenkostennachzahlung von 2005 haben wir sogar noch einen Überweisungsbeleg gefunden!
Meine Fragen nun:
Ist dieser Mietvertrag überhaupt gültig, wenn der alte nicht aufgelöst wurde?
Sind wir haftbar für die Pflichten unserer Vormieter?
Gruß und Dank
Lichtgestalt