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Hallo zusammen,
ich bin Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Mit der Einladung zur letzten Versammlung hat der Verwalter die Tagesordnung "schwammig" formuliert, so dass ich nicht genau wusste, welche Beschlüsse er bei der Versammlung fassen wollte.
Bei der Versammlung war ich leider verhindert und habe auch keinen Bevollmächtigten ernannt, mich zu vertreten.
Als ich dann das Protokoll erhielt, war ich mit einem gefassten Beschluss nicht einverstanden und habe mich an das Amtsgericht gewandt, um diesen Punkt anzufechten.
Meiner Klage wurde stattgegeben und der Beschluss wurde für ungültig erklärt.
Nun zu meiner Frage: Ich bin auf meinen Prozesskosten sitzen geblieben (da wohl freiwillige Gerichtsbarkeit). Habe ich jetzt eine Möglichkeit mir meine Auslagen beim Verwalter wieder zu holen? Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage (Urteil, § etc.) Schliesslich hat er doch den Fehler gemacht...
Vielen Dank für Ihre hoffentlich hilfreichen Antworten!
ich bin Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Mit der Einladung zur letzten Versammlung hat der Verwalter die Tagesordnung "schwammig" formuliert, so dass ich nicht genau wusste, welche Beschlüsse er bei der Versammlung fassen wollte.
Bei der Versammlung war ich leider verhindert und habe auch keinen Bevollmächtigten ernannt, mich zu vertreten.
Als ich dann das Protokoll erhielt, war ich mit einem gefassten Beschluss nicht einverstanden und habe mich an das Amtsgericht gewandt, um diesen Punkt anzufechten.
Meiner Klage wurde stattgegeben und der Beschluss wurde für ungültig erklärt.
Nun zu meiner Frage: Ich bin auf meinen Prozesskosten sitzen geblieben (da wohl freiwillige Gerichtsbarkeit). Habe ich jetzt eine Möglichkeit mir meine Auslagen beim Verwalter wieder zu holen? Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage (Urteil, § etc.) Schliesslich hat er doch den Fehler gemacht...
Vielen Dank für Ihre hoffentlich hilfreichen Antworten!