Zottelbär
Benutzer
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Hallo liebe Schwarmintelligenz,
eine rein theoretische Überlegung; ein konkretes Problem zum Sachverhalt gibts bei mir noch nicht.
-Mietverträge über Wohnraum mit je nach qm 1 oder 2 Stellplätzen/Wohnung
-der Vorplatz, also Fläche für Stellplätze, gibt jedoch mehr her als in der Anzahl tatsächlich vermietet.
-eine Vermietung an extern kann ins Auge gefasst werden.
Nun zum "Problem":
Die nicht vermietete Freifläche wird regelmäßig ohne Absprache von Besuchern der einzelnen Mietparteien benutzt.
Es handelt sich hier tatsächlich um Freiflächen, die Stellplätze sind mit Skizze im Mietvertrag zugrunde gelegt.
Inwieweit wäre der Vermieter dann hier gegenüber den Besuchern in der Haftung, wenn
-sich jemand einen Nagel in den reifen reinfährt
-ein Baum aufs Auto fällt
-ein Dachziegel herunterfällt
Wie gesagt, es geht um Flächen die nicht als Stellplatz vermietet sind.
Schönes Wochenende!
eine rein theoretische Überlegung; ein konkretes Problem zum Sachverhalt gibts bei mir noch nicht.
-Mietverträge über Wohnraum mit je nach qm 1 oder 2 Stellplätzen/Wohnung
-der Vorplatz, also Fläche für Stellplätze, gibt jedoch mehr her als in der Anzahl tatsächlich vermietet.
-eine Vermietung an extern kann ins Auge gefasst werden.
Nun zum "Problem":
Die nicht vermietete Freifläche wird regelmäßig ohne Absprache von Besuchern der einzelnen Mietparteien benutzt.
Es handelt sich hier tatsächlich um Freiflächen, die Stellplätze sind mit Skizze im Mietvertrag zugrunde gelegt.
Inwieweit wäre der Vermieter dann hier gegenüber den Besuchern in der Haftung, wenn
-sich jemand einen Nagel in den reifen reinfährt
-ein Baum aufs Auto fällt
-ein Dachziegel herunterfällt
Wie gesagt, es geht um Flächen die nicht als Stellplatz vermietet sind.
Schönes Wochenende!