Haftung Stellplatz

Diskutiere Haftung Stellplatz im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo liebe Schwarmintelligenz, eine rein theoretische Überlegung; ein konkretes Problem zum Sachverhalt gibts bei mir noch nicht. -Mietverträge...
  • Haftung Stellplatz Beitrag #1

Zottelbär

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Hallo liebe Schwarmintelligenz,

eine rein theoretische Überlegung; ein konkretes Problem zum Sachverhalt gibts bei mir noch nicht.

-Mietverträge über Wohnraum mit je nach qm 1 oder 2 Stellplätzen/Wohnung
-der Vorplatz, also Fläche für Stellplätze, gibt jedoch mehr her als in der Anzahl tatsächlich vermietet.
-eine Vermietung an extern kann ins Auge gefasst werden.

Nun zum "Problem":
Die nicht vermietete Freifläche wird regelmäßig ohne Absprache von Besuchern der einzelnen Mietparteien benutzt.
Es handelt sich hier tatsächlich um Freiflächen, die Stellplätze sind mit Skizze im Mietvertrag zugrunde gelegt.
Inwieweit wäre der Vermieter dann hier gegenüber den Besuchern in der Haftung, wenn
-sich jemand einen Nagel in den reifen reinfährt
-ein Baum aufs Auto fällt
-ein Dachziegel herunterfällt

Wie gesagt, es geht um Flächen die nicht als Stellplatz vermietet sind.

Schönes Wochenende!
 
#
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  • Haftung Stellplatz Beitrag #2

RP63VWÜ

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Meine unmaßgebliche Meinung:
Ermöglicht ein Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks, ist er auch für Folgeschäden haftbar.
(den Nagel lasse ich mal außen vor)
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #3

Ferdl

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Sehe ich wie @RP63VWÜ mit der Einschränkung, sofern Baum und Pfanne dem VM gehören. Ist der nagel vorsätzlich/grob fahrlässig auf den Parkplatz gefallen, sehe ich ebenfalls den VM in der Pflicht, von strafrechtlichen Erwägungen mal abgesehen.
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #4

Zottelbär

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So sehe ich das eigentlich auch...

Speziell zum Thema Besucher "Parkplatz":
Wie könnte der Vermieter eine Nutzung denn nicht ermöglichen:
-Schild aufstellen
-Mieter darauf hinweisen, Besucher sollen draußen parken?
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #5
Goldhamster

Goldhamster

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Hallo,

wozu sollte der Vermieter denn die Nutzung nicht ermöglichen - also unmöglich machen?

Ist das so ein krudes Gedankenspiel?


fast alles ermöglicht
dEr HaMsTeR
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #6

Zottelbär

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ja ein Gedankenspiel - ich spiele mit dem Gedanken künftig Besucher aus dem Hof draußenzuhalten...
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #7
H.M.Murdoch

H.M.Murdoch

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Gibt es dafür nicht eine "Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht" die in Falle eines Schadens hierfür aufkommt? Ein Nagel auf dem Parkplatz oder eine Dachpfanne die aufgrund eines heftigen Sturms auf das Auto des Besuchers fallen sind ja keine Dinge die der Eigentümer / Vermieter gänzlich ausschließen oder vermeiden könnte. Des Weiteren würde in solchen Fällen auch keine Fahrlässigkeit oder ähnliches seitens des Vermieters vorliegen.
Auf der anderen Seite wie willst du das als Vermieter denn verhindern? Ein Schild aufstellen auf dem "Parken verboten" steht oder noch eine Art Parkplatzordnung "aufhängen"?
Also ich finde man muss sich nicht noch mehr Probleme und Gedankenspiele als Vermieter aufhalsen als nicht sowieso schon vorhanden sind. Es gibt einfach im wahren Leben Sachverhalte / Dinge die nicht alle im voraus abgesichert und geregelt werden können.
Ich persönlich (nur meine eigene bescheidene und unbedeutende Meinung) würde dafür Sorge tragen, dass ich als Eigentümer bzw. die WEG eine Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht besitzt und damit wäre ich dann persönlich auch beruhigt.
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #8

Ferdl

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ich spiele mit dem Gedanken künftig Besucher aus dem Hof draußenzuhalten...
dann schau mal in deine Mietverträge, was zu dem Hof vereinbart ist.
Parkplätze kann man sperren, wenn man das möchte, kann nur sein dass deine Mieter da nicht erfreut drüber sind.
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #9

Nanne

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Ermöglicht ein Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks, ist er auch für Folgeschäden haftbar.
(den Nagel lasse ich mal außen vor)
Für Schäden, die er VM zu verantworten hat. Eine Besucherin parkte vor dem Miethaus, durch starken Sturm fiel ein Dachziegel auf ihr Auto. Den Schaden wollte sie vom VM ersetzt haben, der den Schaden seiner Haushaft-Vers.meldete. Schadensabwehr: Schuld war Petrus. (Sturmstärke über 8)
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #10

RP63VWÜ

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  • Haftung Stellplatz Beitrag #12

Ferdl

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Für die Haftung ist es egal auf wo und auf wessen Grund das geschädigte Auto steht, relevant ist, wem die Dachpfanne gehört die das Auto beschädigt. Der Dachpfanneneigner ist in der Haftung es sei denn es war mehr als Windstärke xy (habs vergessen ab wann) dann fallen Schäden unter "höhere Gewalt", sprich shit happens, außer die eigen Kasko/Sturmschadensversicherung springt ein.
 
  • Haftung Stellplatz Beitrag #14
Darth_Vader

Darth_Vader

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Speziell zum Thema Besucher "Parkplatz":
Wie könnte der Vermieter eine Nutzung denn nicht ermöglichen:
-Schild aufstellen
-Mieter darauf hinweisen, Besucher sollen draußen parken?

Blumenkübel aufstellen?
Das verhindert einen PKW, aber der Nagel könnte noch immer auf ein Fahrrad fallen....🤔

🤣
 
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