juli1310
Ich hab mal ne frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich besitze ein 2-familienhaus, das vermietet wird. Nun soll die eine Wohnung neu vermietet werden.
Das Problem: im dazugehörigen Garten, der von den Mietern genutzt werden kann, befindet sich ein Gartenteich, der ca. 2 Meter tief ist.
Meine Frage: Wer haftet wenn die Kleinkinder der Mieter in den Teich fallen? Sind die Eltern mit ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich oder haftet dann auch der Eigentümer?
Ich besitze ein 2-familienhaus, das vermietet wird. Nun soll die eine Wohnung neu vermietet werden.
Das Problem: im dazugehörigen Garten, der von den Mietern genutzt werden kann, befindet sich ein Gartenteich, der ca. 2 Meter tief ist.
Meine Frage: Wer haftet wenn die Kleinkinder der Mieter in den Teich fallen? Sind die Eltern mit ihrer Aufsichtspflicht verantwortlich oder haftet dann auch der Eigentümer?