Handwerkerrechnung / Festpreis

Diskutiere Handwerkerrechnung / Festpreis im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hi Leute, ich brauche Euren RAT !!!! Ich habe mir für einige Arbeiten Angebote von einer Handwerksfirma schicken lassen, die Preise waren mir bei...
  • Handwerkerrechnung / Festpreis Beitrag #1

planlos

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Hi Leute, ich brauche Euren RAT !!!!
Ich habe mir für einige Arbeiten Angebote von einer Handwerksfirma schicken lassen, die Preise waren mir bei einzelnen Positionen zu hoch, ich habe daraufhin schriftliche Auftragserteilungen an die Firma geschickt, mit Festpreisen!!!!
Einen Auftrag hat die Firma nun komplett ausgeführt, als ich die Rechnung bekamm, ist mein Herz fast stehen geblieben. Die Firma hat einfach viel mehr berechnet (eine Abweichnung zum Festpreis in Höhe von über 900 Euro).
Ich habe die Firma schriftlich informiert, und habe die ursprünglich vereinbarte Summe (Festpreis) sofort überwiesen.
Die Firma meint ich müsse die Differenz bezahlen, weil die Arbeiten schwieriger ausgefallen sind, wie gedacht.
Soweit so gut, nun hat die Firma mir mitgeteilt, dass Sie die restlichen Arbeiten (anderer Auftrag) aufgrund meiner nicht Zahlung nicht ausführen will. Die Firma meint ich würde mich in Zahlungsverzug befinden, diesem Ansinnen habe ich schriftlich ewiedersprochen. Eine Position in diesem zweiten Auftrag war ein Fliesenspiegel, diee Fliesenspiegel wurde bereits erstellt, die restlichen Arbeiten aber eben nicht, für diesen zweiten Auftrag habe ich auch einen Festpreis vereinbart.
Nun ist mir eine Rechnung für diesen Fliesenspiegel ins Haus geflattert.
Was soll ich nun machen ????
 
  • Handwerkerrechnung / Festpreis Beitrag #2

wolle

Pauschalpreise sind immer ein schwieriges Thema.

1.Der Vertrag wurde aufgrund deiner Preise begonnen. Hast du klar gestellt, dass die deine Preise akzeptiert??

2. Nach welchen Vertragsbedingungen wurden die Arbeiten ausgeführt? Wenn die Handwerker die Vertragsbestätigung schicken, sind die AGBs angegeben.
Ich gehe jetzt von der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistung) aus:
Danach muss der Auftragnehmer bei einem Preisunterschied von nicht mehr als 10% der Menge der Leistungen für den Pauschalpreis für die vereinbarte Leistung den Pauschalpreis berechnen. Das ist sein kalkulatorisches Risiko.
Über 10% muss entweder ein neuer Preis ausgehandelt werden oder es wurde bei der Vertragsunterzeichnung der Stundenlohn vereinbart. Das gilt jedoch nur für den Preis über die 10%. Ein Aufmaß sollte angefertigt werden, um die Fehlerquelle zu finden. Entweder falsche Mengenangaben deinerseits oder fehlerhafte Berechnung des Auftragsnehmers.
 
  • Handwerkerrechnung / Festpreis Beitrag #3

hase101

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Capo , das interessiert mich auch...

muss mal hier zusammenfassen ob ich das alles verstanden habe.

1. Wenn ein Festpreis vereinbart worden ist und der Handwerker, mit seiner Rechnung nicht über 10 % der Forderung liegt, dann hat er die selber zu tragen?

sprich Vereinbarter Festpreis von 10.000 Euro Rechnung nun von 11.000 Euro.

So und wenn durch irgendwelche unvorherigen Dinge es so ist, das nun Mehrkosten entstehen von über 1.000 Euro müsste der Handwerker seinen Kunden vorher informieren?


Planlos ich hab keine Ahnung ob du die 2. Rechnung für den 2. Auftrag erst zahlen solltest, zumal die Arbeiten für den 2. Auftrag ja noch nicht abgeschlossen sind.

Die Firma rechnet halt im mom so... Auftrag 1 ist nicht ordnungsgemäss bezahlt worden und damit nicht nochmehr verzug ist, wird der 2. Auftrag einfach abgebrochen und die komplette Rechnung erstmal verschickt.

Vielleicht hat Capo da noch ne Idee oder jemand anderes
 
  • Handwerkerrechnung / Festpreis Beitrag #4

simalexa

Hallo.
Meines Erachtens hat Auftrag 1 mit Auftrag 2 nichts zu tun! Gibt es bei der Ausführung bzw. Zahlung des ersten Auftrages Schwierigkeiten sollte die Ausführung des zweiten Auftrags davon unberührt bleiben.
Ich würde auf jeden Fall eine Stellungnahme bzw. wie wolle auch schreibt ein Aufmaß der Arbeiten anfordern und gemeinsam (!) mit dem Auftragnehmer die Sache durchgehen. Auch unter Berücksichtigung der AGB´s des Auftragnehmers die er wahrscheinlich mit der Auftragsbestägigung mitgeschickt hat.

hase101: absolut richtig verstanden. Nachzulesen in der VOB Teil B §2 Abs. 3.
 
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