Emre
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Hallo zusammen,
Ich habe letzten Sommer mein Haus (vermietete Wohneinheiten) verkauft und zum 01.09.2021 an die neuen Eigentümer übertragen.
Allerdings ist der Grundbucheintrag erst im Mai 2022 erfolgt. Bis dahin konnte ich verschiedene Verträge wie z.B. die Wohngebäudeversicherung etc. nicht auf die neuen Eigentümer umschreiben und habe somit bis vor kurzem diese Beiträge bezahlt. Mit der neuen Hausverwaltung ist abgemacht, dass ich nun alle Kosten, die seit September 2021 angefallen sind in Rechnung stellen kann und daran sitze ich gerade.
Wir sprechen hier mit Gas, Wasser, Strom, Versicherung, Grundsteuer, Müllgebühren, Kabelanschluss und die bisherige Abrechnung durch Minol inkl. Leihgeräte von ca. 5.500,00EUR. Selbstverständlich erhält die neue Hausverwaltung alle Belege dazu. Nun zu meiner Frage:
Kann ich auch beispielsweise die Kontoführungskosten ansetzen? Das Konto war speziell für diese Immobilie und durch die Lastschriftverfahren wollte/konnte ich dieses Konto nicht kündigen.
Außerdem würde mich interessieren, ob man auf diesen Betrag sowas wie Zinsen erheben kann? Es ist ja kein geringer Betrag und ich strecke diese Kosten mittlerweile seit einigen Monaten vor. Gibt es hierzu einen Rechtsspruch oder ähnliches? Persönliche Erfahrungen? Gibt es sonst Kosten, die ich vielleicht noch garnicht im Kopf habe?
Vielen Dank euch!
Ich habe letzten Sommer mein Haus (vermietete Wohneinheiten) verkauft und zum 01.09.2021 an die neuen Eigentümer übertragen.
Allerdings ist der Grundbucheintrag erst im Mai 2022 erfolgt. Bis dahin konnte ich verschiedene Verträge wie z.B. die Wohngebäudeversicherung etc. nicht auf die neuen Eigentümer umschreiben und habe somit bis vor kurzem diese Beiträge bezahlt. Mit der neuen Hausverwaltung ist abgemacht, dass ich nun alle Kosten, die seit September 2021 angefallen sind in Rechnung stellen kann und daran sitze ich gerade.
Wir sprechen hier mit Gas, Wasser, Strom, Versicherung, Grundsteuer, Müllgebühren, Kabelanschluss und die bisherige Abrechnung durch Minol inkl. Leihgeräte von ca. 5.500,00EUR. Selbstverständlich erhält die neue Hausverwaltung alle Belege dazu. Nun zu meiner Frage:
Kann ich auch beispielsweise die Kontoführungskosten ansetzen? Das Konto war speziell für diese Immobilie und durch die Lastschriftverfahren wollte/konnte ich dieses Konto nicht kündigen.
Außerdem würde mich interessieren, ob man auf diesen Betrag sowas wie Zinsen erheben kann? Es ist ja kein geringer Betrag und ich strecke diese Kosten mittlerweile seit einigen Monaten vor. Gibt es hierzu einen Rechtsspruch oder ähnliches? Persönliche Erfahrungen? Gibt es sonst Kosten, die ich vielleicht noch garnicht im Kopf habe?
Vielen Dank euch!