Hausfriedensbruch

Diskutiere Hausfriedensbruch im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich habe wieder mal eine Frage. Wir hatten ja für morgen um 14 Uhr eine Hausbesichtigung mit der Schwiegermutter in deren Haus, das sie...
  • Hausfriedensbruch Beitrag #1

Unterfranke

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Hallo!

Ich habe wieder mal eine Frage. Wir hatten ja für morgen um 14 Uhr eine Hausbesichtigung mit der Schwiegermutter in deren Haus, das sie vermietet. Jetzt hat sie heute nochmals nachgefragt, da hat ihr der [edit] Mieter [/edit] gesagt, dass wir nicht reinkommen. Er meinte, dass wir sprich meine Frau und ich, kein Recht hätten auf eine Hausbesichtigung, wenn wir kommen würden, dann wäre dies Hausfriedensbruch und er würde die Polizei holen.

Kann das sein? Immerhin handelt es sich ja um Tochter und Schwiegersohn der Vermieterin, die wir ja sind und nicht um irgendwelche Fremde!

Wenn die Schwiegermutter nun zum 30.04.1007 kündigt, wie sieht es dann aus, wenn der Mieter früher raus will, muss er dann nochmal fristgerecht kündigen, oder kann man dann eine Zusatzvereinbarung vereinbaren, oder geht das nur dann zum 30.04.2007?

Rat wäre dringend!

LG Andreas
 
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  • Hausfriedensbruch Beitrag #2

wolle

Der Vermieter, also derjenige der im Vertrag steht, darf die wohnung nach einer Ankündigung von mind 24 Stunden vorher, mit Erlaubnis das Haus/Wohnung betreten. Hausfriedensbruch ist es nur, wenn der Mieter sich dieser Hausbesichtigung widersetzt. Er hat das "Hausrecht".
Wird dem Vermieter jedoch der Zutritt verweigert, obwohl der seiner Instandhaltungspflicht nachgehen will, so ist der Vermieter im recht. Wenn also eine Toilette rep werden muss, darf der Vermieter und seine Gehilfen das Haus betreten. Eine Ablesung innerhalb von 3 Jahren darf geschätzt werden. Also darf der Mieter alle 2 Jahre dem Vermieter den Zutritt zum Haus nicht verwehren, was der jedoch oft trotzdem tut. Dann ist das eine Sache für die Gerichte.

Besteht jedoch Gefahr für das Objekt (Rohrbruch), dann darf der Handwerker (Also Vermieter-Erfüllungsgehilfe) das Haus auch gewaltsam öffnen.

mit anderen Worten, wenn der Mieter euch den zutritt verweigert, könnt ihr nichts machen.
 
  • Hausfriedensbruch Beitrag #3

wolle

Kündigung: Die Vermieterin hat eine der Wohnzeit angepasste Kü-Frist. Wenn der Mieter weniger wie 5 Jahre in der Wohnung wohnt, beträgt die Kü-Frist 3 Monate.

Kü-Gründe stehen hier

Der mieter hat grundsätzlich 3 Monate Kü-Frist. Also früher wird das nichts, es sei denn, der Vermieter entläßt ihn früher aus dem Vertrag.
 
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