Sabitoe
Hallo,
ich habe folgende Frage (fasse alles in Stichpunkte, dann ists nicht viel zu lesen ;-)
- habe eine ET gekauft
- Kaufvertrag ist v. 02.11.2004
- Nutzen/Lastenübergang ist auf Ende November 04 festgelegt worden
- nun kommt die Hausgeldabrechnung 2005
- hier ist ein Posten mit einer Nachforderung für ! 200 4! Warmwasserkosten i. H. v. 180 Euro
- diese 180 Euro sind für das ganze Jahr 2004
- ich bin jedoch erst ab 02.11.04 ET (bzw. Lastenübergang Ende 11/04) ET
Zur ETV konnte ich leider nicht (Urlaub), mein bevollmächtigter Vertreter war aufgrund einer Dienstreise auch verhindert.
- nun habe ich Einspruch bei der Verkäuferin ([edit:Bitte keine Firmennamen--Admin]) eingelegt am 22.06.06 (Zugang des ETV Protokolls 2 Tage vorher)
Nun meine Frage:
Muss ich für Kosten aufkommen (Warmwasserkosten, verursacht noch durch den damaligen Mieter bis einschl. Oktober 2004) die ich nicht verursacht habe???????????
Im Kaufvertrag steht auch noch folgendes:
------
Gem. § 2 „Verkauf“ Nr. 2 übernimmt der Käufer (ich) alle vom Tage des Lastenüberganges sich ergebende Beitragsverpflichtungen. Aufgrund der Jahresabrechnung sich ergebende Überschuss- oder Nachzahlungen sind zeitanteilig unter den Vertragsteilen auszugleichen.
Gem. § 5 „Besitz, Nutzen, Lasten“ Nr. 1 vereinbaren die Vertragsparteien den Übergang von sämtlichen Nutzen und Lasten auf den letzten Kalendertag des Monats November 2004.
Laut Nr. 3 stellt die Verkäuferin ([edit:Bitte keine Firmennamen--Admin]) den Käufer von allen Verbindlichkeiten, insbesondere von den Lasten und Kosten gem. § 16 Abs. 2 WEG, gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern frei, die bis zum Besitzübergang entstanden sind.
------
Das habe ich auch als Einspruchsgrund in meinen Einspruch geschrieben (liegt der "Verkäuferin" nun vor)
Heute kommt die Einzelabrechnug der Nachforderung (vorher nicht dabei, hatte ich nun angefordert), hier stehen nocheinmal die 180 Euro drin.
Im Schreiben steht etwas von "Anfechten beim Amtsgericht, da Hausgeldabrechung in ETV beschlossen wurde.
Reicht mein "Einspruch" bei der Käuferin überhaupt? Oder muss ich das noch Anfechten?
Letzter Anfechtungstag wäre der 08.07. ... daher EILT die Frage auch vielleicht etwas..
Für eine Anmeldung bei einem ET Verein habe ich die nächsten 2 Monate leider kein Geld.. Von daher bitte ich gaaaaanz liep um eine möglichst schnelle Antwort.
Wichtige Fragen nocheinmal:
- muss ich für "mir nicht entstande" Kosten aufkommen (lt. Kaufvertrag ja eigentlich nicht?!)
- reicht der Einspruch bei der Verkäuferin? ODer muss ich die komplette Hausgeldabrechnung beim Amtsgericht anfechten??
- können die die Nachforderung bereits jetzt abbuchen (haben sie schon getan), obwohl ich Einspruch eingelegt habe?
Vielen lieben Dank im Voraus!!
Sabitoe
ich habe folgende Frage (fasse alles in Stichpunkte, dann ists nicht viel zu lesen ;-)
- habe eine ET gekauft
- Kaufvertrag ist v. 02.11.2004
- Nutzen/Lastenübergang ist auf Ende November 04 festgelegt worden
- nun kommt die Hausgeldabrechnung 2005
- hier ist ein Posten mit einer Nachforderung für ! 200 4! Warmwasserkosten i. H. v. 180 Euro
- diese 180 Euro sind für das ganze Jahr 2004
- ich bin jedoch erst ab 02.11.04 ET (bzw. Lastenübergang Ende 11/04) ET
Zur ETV konnte ich leider nicht (Urlaub), mein bevollmächtigter Vertreter war aufgrund einer Dienstreise auch verhindert.
- nun habe ich Einspruch bei der Verkäuferin ([edit:Bitte keine Firmennamen--Admin]) eingelegt am 22.06.06 (Zugang des ETV Protokolls 2 Tage vorher)
Nun meine Frage:
Muss ich für Kosten aufkommen (Warmwasserkosten, verursacht noch durch den damaligen Mieter bis einschl. Oktober 2004) die ich nicht verursacht habe???????????
Im Kaufvertrag steht auch noch folgendes:
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Gem. § 2 „Verkauf“ Nr. 2 übernimmt der Käufer (ich) alle vom Tage des Lastenüberganges sich ergebende Beitragsverpflichtungen. Aufgrund der Jahresabrechnung sich ergebende Überschuss- oder Nachzahlungen sind zeitanteilig unter den Vertragsteilen auszugleichen.
Gem. § 5 „Besitz, Nutzen, Lasten“ Nr. 1 vereinbaren die Vertragsparteien den Übergang von sämtlichen Nutzen und Lasten auf den letzten Kalendertag des Monats November 2004.
Laut Nr. 3 stellt die Verkäuferin ([edit:Bitte keine Firmennamen--Admin]) den Käufer von allen Verbindlichkeiten, insbesondere von den Lasten und Kosten gem. § 16 Abs. 2 WEG, gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern frei, die bis zum Besitzübergang entstanden sind.
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Das habe ich auch als Einspruchsgrund in meinen Einspruch geschrieben (liegt der "Verkäuferin" nun vor)
Heute kommt die Einzelabrechnug der Nachforderung (vorher nicht dabei, hatte ich nun angefordert), hier stehen nocheinmal die 180 Euro drin.
Im Schreiben steht etwas von "Anfechten beim Amtsgericht, da Hausgeldabrechung in ETV beschlossen wurde.
Reicht mein "Einspruch" bei der Käuferin überhaupt? Oder muss ich das noch Anfechten?
Letzter Anfechtungstag wäre der 08.07. ... daher EILT die Frage auch vielleicht etwas..
Für eine Anmeldung bei einem ET Verein habe ich die nächsten 2 Monate leider kein Geld.. Von daher bitte ich gaaaaanz liep um eine möglichst schnelle Antwort.
Wichtige Fragen nocheinmal:
- muss ich für "mir nicht entstande" Kosten aufkommen (lt. Kaufvertrag ja eigentlich nicht?!)
- reicht der Einspruch bei der Verkäuferin? ODer muss ich die komplette Hausgeldabrechnung beim Amtsgericht anfechten??
- können die die Nachforderung bereits jetzt abbuchen (haben sie schon getan), obwohl ich Einspruch eingelegt habe?
Vielen lieben Dank im Voraus!!
Sabitoe