Hauskaufleichtgemacht
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Liebe Community.
Wir kaufen gerade ein Zweifamilienhaus in welchem das OG vermietet wird.
Das stört uns auch nicht, im Gegenteil: Die Miete ist eine zusätzliche Erleichterung (finanziell, natürlich berechnen wir sie nicht zu Finanzkalkulation mit ein. Könnte ja irgendwann ausbleiben.)
Der Mietvertrag beinhaltet:
- Die Wohnung (mit 95m2 beziffert)
- einen Garagenplatz (50€ extra) (den Platz würden wir zwar gerne haben, mir ist aber bewusst dass das erstmal nicht geht.)
unter sonstige Vereinbarungen gibt einige Punkte: (alphabetische Vorzeichen um es einfacher zu gestalten.)
a) Außerdem wird vereinbart, dass die Mieter die Streu- und Räumpflicht übernehmen.
b) Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschneiden, eventuell notwendiges Gießen wird von der Mietpartei übernommen.
c) Die Gehwegreinigung wird ebenso vom Mieter bei Bedarf übernommen
d) Gartenfrüchte sowie Blumen dürfen frei verwendet werden.
e) ein Teil des Gartens kann vom Mieter frei gestaltet und als Gartenfläche selbst genutzt werden.
----
Wir wollen das Haus kaufen und ziehen ins Erdgeschoss ein.
- mündliche Aussage des jetztigen Eigentümers: Die Miete ist niedrig wg der Punkt unter sonstige Vereinbarungen. (450€ Nettomiete entsprechen 4,7€/m2, ortsüblich sind 6,6€/m2)
- Kann ich dem Mieter vorschreiben welchen Garagenplatz er hat falls er jetzt den hat, den ich haben möchte? (ich erkläre: einer der Garagenplätze hat Direktzugang zu einem "Schlauch" in der Garage in welchen mein Motorrad gut passen würde und dort befindet sich eine Grube.)
- Streu- und Räumpflicht möchten wir gerne aufteilen.
- wir haben arge Bauchschmerzen mit den Punkten b) c) d) e)
wir haben 2 Kinder (1 Monat alt und knapp 3 Jahre alt) und möchten den Garten exklusiv nutzen zumal da noch keine Einfriedung vorhanden ist und wir diese definitiv vornehmen wollen/müssen. (Schutz für die Kinder zwecks Verkehrslage) Der Mieter hat letztes Jahr einen Swimmingpool im Garten aufgebaut, dies wollen wir ebenfalls nicht mehr. (Gefahr durch ertrinken für die Kinder.)
Wir sind keine Unmenschen und möchten mit den Mietern sprechen:
Welche Möglichkeiten gibt es hier um den Garten exklusiv nutzen zu können? Mietänderungsvertrag wo die Punkte umgeschrieben werden? Ich meine: Klar fällt die Gartennutzung weg aber eben auch die ganze Gartenpflege bei (vorerst) gleichbleibender Miete?
- Ab wann können wir ggf. eine Mietpreisänderung anstreben? (das ist kein dramatischer Punkt... der Garten ist uns (setze beliebigen Koeffizienten ein) mal wichtiger, die alleinige Gartennutzung zu haben...
Vielen Dank vorab, ich entschuldige mich vorab für den Roman
E.
Wir kaufen gerade ein Zweifamilienhaus in welchem das OG vermietet wird.
Das stört uns auch nicht, im Gegenteil: Die Miete ist eine zusätzliche Erleichterung (finanziell, natürlich berechnen wir sie nicht zu Finanzkalkulation mit ein. Könnte ja irgendwann ausbleiben.)
Der Mietvertrag beinhaltet:
- Die Wohnung (mit 95m2 beziffert)
- einen Garagenplatz (50€ extra) (den Platz würden wir zwar gerne haben, mir ist aber bewusst dass das erstmal nicht geht.)
unter sonstige Vereinbarungen gibt einige Punkte: (alphabetische Vorzeichen um es einfacher zu gestalten.)
a) Außerdem wird vereinbart, dass die Mieter die Streu- und Räumpflicht übernehmen.
b) Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschneiden, eventuell notwendiges Gießen wird von der Mietpartei übernommen.
c) Die Gehwegreinigung wird ebenso vom Mieter bei Bedarf übernommen
d) Gartenfrüchte sowie Blumen dürfen frei verwendet werden.
e) ein Teil des Gartens kann vom Mieter frei gestaltet und als Gartenfläche selbst genutzt werden.
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Wir wollen das Haus kaufen und ziehen ins Erdgeschoss ein.
- mündliche Aussage des jetztigen Eigentümers: Die Miete ist niedrig wg der Punkt unter sonstige Vereinbarungen. (450€ Nettomiete entsprechen 4,7€/m2, ortsüblich sind 6,6€/m2)
- Kann ich dem Mieter vorschreiben welchen Garagenplatz er hat falls er jetzt den hat, den ich haben möchte? (ich erkläre: einer der Garagenplätze hat Direktzugang zu einem "Schlauch" in der Garage in welchen mein Motorrad gut passen würde und dort befindet sich eine Grube.)
- Streu- und Räumpflicht möchten wir gerne aufteilen.
- wir haben arge Bauchschmerzen mit den Punkten b) c) d) e)
wir haben 2 Kinder (1 Monat alt und knapp 3 Jahre alt) und möchten den Garten exklusiv nutzen zumal da noch keine Einfriedung vorhanden ist und wir diese definitiv vornehmen wollen/müssen. (Schutz für die Kinder zwecks Verkehrslage) Der Mieter hat letztes Jahr einen Swimmingpool im Garten aufgebaut, dies wollen wir ebenfalls nicht mehr. (Gefahr durch ertrinken für die Kinder.)
Wir sind keine Unmenschen und möchten mit den Mietern sprechen:
Welche Möglichkeiten gibt es hier um den Garten exklusiv nutzen zu können? Mietänderungsvertrag wo die Punkte umgeschrieben werden? Ich meine: Klar fällt die Gartennutzung weg aber eben auch die ganze Gartenpflege bei (vorerst) gleichbleibender Miete?
- Ab wann können wir ggf. eine Mietpreisänderung anstreben? (das ist kein dramatischer Punkt... der Garten ist uns (setze beliebigen Koeffizienten ein) mal wichtiger, die alleinige Gartennutzung zu haben...
Vielen Dank vorab, ich entschuldige mich vorab für den Roman
E.
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