Hausmeister wird Hausmeisterbetrieb

Diskutiere Hausmeister wird Hausmeisterbetrieb im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Erstlings- Hallo ins Forum mit zwei Fragen: 1. Als Mieter in einer großen Wohnungsgesellschaft haben sich die Hausmeisterkosten eines Hausmeisters...
  • Hausmeister wird Hausmeisterbetrieb Beitrag #1

diewu

Erstlings- Hallo ins Forum mit zwei Fragen:
1. Als Mieter in einer großen Wohnungsgesellschaft haben sich die Hausmeisterkosten eines Hausmeisters ab Juni 2005 verdreifacht, weil die Gesellschaft die gleiche Leistung nunmehr über "die Rechnungslegung unseres (betriebseigen) neu gegründeten Hausmeisterbetriebes" abrechnet.
Gartenpflege und Winterdienst werden ohnehin von Fremdfirmen durchgeführt.
Ist der Trick, Verwaltungskosten auf diese Art den Mietern anzulasten zulässig und entspricht das dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (natürlich für die Mieter)?
2. Exorbitant wirkt sich das auf die Hausmeisterkosten für die Tiefgarage aus, weil man die Kosten (analog zu den Wohnungsflächen) auf die entsprechend große Fläche bezogen hat, obwohl der Hausmeister nach eigener Aussage dort keine Leistungen erbringt.Kann mir bei Widerspruch der Garagenstellplatz (ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden?
Gibts Experten, die mir weiter helfen können? MfG diewu
 
  • Hausmeister wird Hausmeisterbetrieb Beitrag #2

RMHV

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Original von diewu
1. Als Mieter in einer großen Wohnungsgesellschaft haben sich die Hausmeisterkosten eines Hausmeisters ab Juni 2005 verdreifacht, weil die Gesellschaft die gleiche Leistung nunmehr über "die Rechnungslegung unseres (betriebseigen) neu gegründeten Hausmeisterbetriebes" abrechnet.
Gartenpflege und Winterdienst werden ohnehin von Fremdfirmen durchgeführt.
Ist der Trick, Verwaltungskosten auf diese Art den Mietern anzulasten zulässig und entspricht das dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (natürlich für die Mieter)?
Ob man die die Ausgliederung von Hausmeisterleistungen als Trick sehen will oder als vernünftiges Verhalten des Vermeiters mag jeder für sich selbst bewerten.
Ein Verstoß gegen das Wirtschftlichkeitsgebot kann ich darin nicht erkennen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV sind die Kosten, die ein Unternehmer für irgendeine Leistung berechnen würde Maßstab für den Ansatz von Eigenleistungen des Vermieters. Daraus muss man doch wohl schließen, dass die Kosten eines Unternehmers nicht schon wegen der Höhe des Betrags unwirtschaftlich sind.

2. Exorbitant wirkt sich das auf die Hausmeisterkosten für die Tiefgarage aus, weil man die Kosten (analog zu den Wohnungsflächen) auf die entsprechend große Fläche bezogen hat, obwohl der Hausmeister nach eigener Aussage dort keine Leistungen erbringt.Kann mir bei Widerspruch der Garagenstellplatz (ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden?
Gibts Experten, die mir weiter helfen können? MfG diewu
Kostenverteilung ist immer dann ein Problem, wenn grundlegend unterschiedliche Dinge betroffen sind. Ob der verwendete Umlageschlüssel zutreffend ist, müsste zunächst nach den Vereinbarungen des Mietvertrags geprüft werden. Eventuell könnte auch eine Vorabtrennung der Kosten für Wohnraum und Tiefgarage erforderlich sein.
Eine Kündigung wegen Einwänden gegen eine Betriebsksotenabrechnung wird zumindest dann nicht möglich sein, wenn der Stellplatz gemeinsam mit einer Wohnung angemietet wurde. Liegt allerdings ein reiner Garagenmietvertrag vor, ist ein Kündigungsgrund nicht erforderlich.
 
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