diewu
Erstlings- Hallo ins Forum mit zwei Fragen:
1. Als Mieter in einer großen Wohnungsgesellschaft haben sich die Hausmeisterkosten eines Hausmeisters ab Juni 2005 verdreifacht, weil die Gesellschaft die gleiche Leistung nunmehr über "die Rechnungslegung unseres (betriebseigen) neu gegründeten Hausmeisterbetriebes" abrechnet.
Gartenpflege und Winterdienst werden ohnehin von Fremdfirmen durchgeführt.
Ist der Trick, Verwaltungskosten auf diese Art den Mietern anzulasten zulässig und entspricht das dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (natürlich für die Mieter)?
2. Exorbitant wirkt sich das auf die Hausmeisterkosten für die Tiefgarage aus, weil man die Kosten (analog zu den Wohnungsflächen) auf die entsprechend große Fläche bezogen hat, obwohl der Hausmeister nach eigener Aussage dort keine Leistungen erbringt.Kann mir bei Widerspruch der Garagenstellplatz (ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden?
Gibts Experten, die mir weiter helfen können? MfG diewu
1. Als Mieter in einer großen Wohnungsgesellschaft haben sich die Hausmeisterkosten eines Hausmeisters ab Juni 2005 verdreifacht, weil die Gesellschaft die gleiche Leistung nunmehr über "die Rechnungslegung unseres (betriebseigen) neu gegründeten Hausmeisterbetriebes" abrechnet.
Gartenpflege und Winterdienst werden ohnehin von Fremdfirmen durchgeführt.
Ist der Trick, Verwaltungskosten auf diese Art den Mietern anzulasten zulässig und entspricht das dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (natürlich für die Mieter)?
2. Exorbitant wirkt sich das auf die Hausmeisterkosten für die Tiefgarage aus, weil man die Kosten (analog zu den Wohnungsflächen) auf die entsprechend große Fläche bezogen hat, obwohl der Hausmeister nach eigener Aussage dort keine Leistungen erbringt.Kann mir bei Widerspruch der Garagenstellplatz (ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden?
Gibts Experten, die mir weiter helfen können? MfG diewu