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Diskutiere Hausmeister im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; HILFEEEE! habe heute zum 4.mal meine nebenkostenabrechnung bekommen. unser hausverwalter setzt da alles rein was nicht reingehört, schickt die...
  • Hausmeister Beitrag #1

knirps

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HILFEEEE!

habe heute zum 4.mal meine nebenkostenabrechnung bekommen. unser hausverwalter setzt da alles rein was nicht reingehört, schickt die selbe abrechnung ein jahr später nochmal fürs nächste jahr und solche sachen.
bin natürlich jetzt wieder skeptisch ob da alles so stimmt.

mein mann hat sich bereit erklärt den "hausmeister" zu übernehmen. jetzt sind das aber alles tätigeiten die er nicht in rechnung stellen kann. glühbirnen wechseln, dem hausverwalter und den mietern als ansprechpartner dienen. anwesend sein wenn reperaturen im haus sind..ect.
eigentlich nimmt er nur dem hausverwalter die arbeit ab. in unserem haus
wohnen nur noch mieter und jeder hat einen anderen vermieter. der hausverwalter ist einer von ihnen und müßte sowas nicht den vermietern in rechnung gestellt werden und nicht den mietern abgezogen. er berechnet uns jetzt
allen für die "hausmeistertätigkeit" die eingentlich nicht wirklich eine ist pro jahr 40euro. (uns wirds vergütet, aber richtig ist das doch trotzdem nicht) was schriftlich hat er auch nie gemacht und auch vorher keine summe genannt was wir bekommen sollen.

zudem müsste doch eigentlich unser vermieter die abrechnung bekommen und dann erst wir. doch selbst auf anfrage unseres vermieters schickt der hausverwalter sie immer gleich an uns.

wär sooo dankbar für einen rat oder tipp.
lg anja
 
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  • Hausmeister Beitrag #2

Insolvenzprofi

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zunächst ist festzuhalten, dass Hauswartskosten umgelegt werden können, nun sind bei dem hauswart die kosten zu differenzieren, die anfallen, wenn in irgendeiner wohnung zu tun hat, diese kosten sind nämlich nicht umlegbar, also abnahme, reparaturen in einer wohnung und ect... dieses wird meistens mit einem vermieter seperat abgerechnet... im übrigen gilt ; reparaturen sind nicht umlegbar!
 
  • Hausmeister Beitrag #3

knirps

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bei den hauswartskosten entlaset mein mann nur die vermieter, den anderen mietern ist es egal wer sich um kaputte lampen ect. kümmert.
und wie gesagt das war alles nur formlos und keiner wußte welche kosten auf ihn zu kommen und es steht auch nichts in den mietverträgen. wir sind davon ausgegangen das die vermieter uns das geld für die tätigkeiten zahlen da sie dann nicht immer her fahren müssen. sie haben das bei einer vermieterversammlung besprochen und zugestimmt und uns legen sie die kosten auf...
 
  • Hausmeister Beitrag #4
lostcontrol

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warum macht ihr nicht ganz einfach einen hochoffiziellen hausmeistervertrag und koppelt das komplett ab? dann würdet ihr das geld für den job bekommen und ansonsten anteilig zahlen wie alle anderen auch...
 
  • Hausmeister Beitrag #5

Beluga

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Achtung, die Kosten der Glühbirnenwechseln sowie Glühbirnen sind - wie
Reparatur - nicht umlagefähig.

Unlogisch, wenn man bedenkt, dass die Glühbirnen der Sicherheit der
Mieter dienen, und erst durch Nutzung irgendwann defekt werden.
Bei solcher Regelmäßigkeit müßten eigentlich die Kosten umlegbar sein,
aber leider nicht der Fall.

Genauso verhält es sich mit Wärmemengenzähler.
Bei Anmietung umlegbar; beim Kauf nicht.

Weiß jemand die Hintergründe dafür ? :? :? :?
 
  • Hausmeister Beitrag #6

DiplomHM

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Original von Beluga
Achtung, die Kosten der Glühbirnenwechseln sowie Glühbirnen sind - wie
Reparatur - nicht umlagefähig.

Der Wechsel des Leuchtmittels ist umlegbar, denn Hausmeisterservice!
Das Leuchtmittel hingegen nicht.


Original von Beluga
Genauso verhält es sich mit Wärmemengenzähler.
Bei Anmietung umlegbar; beim Kauf nicht.

Kauf = Eigentümerkosten / Miete = umlegbar ... schau mal in die Verordnungen (BetrKV und HeizkostenV)
 
  • Hausmeister Beitrag #7

Capo

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Weiß jemand die Hintergründe dafür ?

Ganz einfach. Instandhaltungskosten sind grundsätzlich nie umlegbar. Wenn ein Leuchtmittel defekt ist und ausgetauscht wird, so ist das Instandhaltung. Instandhaltung per Definition:
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes -> korrektive Instandhaltung

Die Mieter bezahlen mit der Miete die Instandhaltung und Licht im Treppenhaus ist ein Soll-Zustand. (Verkehrssicherungspflicht des Vermieters!) Somit ist die Wiederherstellung der Mietsache in den Zustand der Anmietung.

Hier wird also zwischen Soll-Zustand und Zusatz unterschieden. Die Verkehrssicherungspflicht steht also über dem regelmäßigen Gebrauch durch die Mieter. Sollten in dem Haus keine Mieter mehr wohnen, so muss trotzdem die Beleuchtung gewährleistet sein (für zB Handwerker, Postboten, etc).

Ähnlich könnte man somit den Verwohnungszustand als Betriebskosten deklarieren, denn nur durch die Nutzung der Mietsache, wird diese verwohnt. Die Mieter müßten zur Instandhaltung noch zusätzlich die Verwohnung bezahlen. Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn.

Die Kaltmiete setzt sich per Gesetz aus folgenden Teilen zusammen:
  • Kapitalkosten
  • Bewirtschaftungskosten
  • Abschreibung
  • VErwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Mietausfallwagnis

Also alles was nicht da rein fällt, sind Betriebskosten, die regelmäßig anfallen. Auh wenn die Glühbirne regelmäßig ausfällt oder der Aufzug einmal am Tag stecken bleibt, so ist das Instandhaltung und keine Betriebskosten!
 
  • Hausmeister Beitrag #8

Beluga

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Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler:
Wärmemengenzähler o.ä. müssen auch vorhanden sein, Mieter haben Anspruch auf korrekte Heizkostenabrechnung, also Soll-Zustand,
Wieso sind die Mietpreise dieser denn umlegbar ? Während die Kaufpreise nicht ? :?


Glühbirnen:
Da Glühbirnen = Sol-Zustand ist, müßen diese bei Defekt (Abnutzung) gewechselt werden, also Instandsetzungskosten.
Wieso sollen dann die Kosten von Wechsel nicht als Reparatur- sondern als Hausmeisterservice umlegbar sein ? :zwinker
 
  • Hausmeister Beitrag #9

Capo

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Mietpreis = regelmäßige Kosten und für den Betrieb notwendig.
Kaufpreis = Wechsel des Eigentumsverhältnisses des Zählers. Mieter würden für das Eigentum des Vermieters bezahlen. Nicht zulässig Der Könnte den weiter verkaufen und so unrechtmäßig sich einen Vorteil verschaffen *fg*

[Spaß on]
(sollte das mal irgendwann eingeführt werden, werde ich wohl mal meinen Porsche umlegen ;) )
[/Spaß off]

Die Ausnahme Hauswartkosten:
Betriebskostenverordnung
14. die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;

Da ist das geregelt und der Vermieter freut sich. In der Betriebskostenverordnung nach zu lesen
 
  • Hausmeister Beitrag #10

Beluga

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Die regelmäßig auszutauschende Gegenständen sehe ich eher als Verbrauch
anstatt Anschaffung/Eigentum.

Finde daher nicht die Logik, dass bei Kauf- oder Mietpreisen derselben Gegenstände Unterschiede in Kostenumlegung gemacht werden.

Zudem solche nur Stoffe für Reibereien liefern. :x
 
  • Hausmeister Beitrag #11
lostcontrol

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ist das jetzt euer ernst, dass ihr euch wegen ein paar glühbirnen im treppenhaus so echauffiert? sorry, aber bei uns drehen entweder die mieter selbst welche rein, weil ihnen der aufwand viel zu hoch ist, deswegen extra mich anzurufen (die telefongebühren sind ja bald fast so hoch wie die kosten für 'ne glühbirne) oder sie rufen tatsächlich an und ich erledige das mal eben.
ich hab das bisher weder als "hausmeisterkosten" berechnet noch irgendwelche materialkosten irgendwo abgerechnet.
mag arrogant klingen, aber DAS können wir uns gerade noch leisten...
 
  • Hausmeister Beitrag #12

Beluga

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Es geht weniger nur um Glühbirnen, sondern allgemein durch Nutzung
verbrauchte Gegenstände.
- Z.B. Wärmemengenzähler sind nicht gerade preiswert, dass man diese, ob dem Eigentümer/Vermieter oder dem Mieter, spendieren würde.
 
  • Hausmeister Beitrag #13
lostcontrol

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Original von Beluga
Z.B. Wärmemengenzähler sind nicht gerade preiswert, dass man diese, ob dem Eigentümer/Vermieter oder dem Mieter, spendieren würde.
also falls du mit "wärmemengenzähler" die heizkostenverteildinger meinst, die sind ja nun wirklich kein problem: entweder man mietet die (voll umlegbar) oder man kauft sie (über die miete reinzuholen).
 
  • Hausmeister Beitrag #14

Capo

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Ein Wärmemengenzähler ist kein EHKV. Bitte erst die Begriffe verstehen.
Ein Wärmemengenzähler ist der Zähler bei FERNWÄRME und alles andere als billig, weil der Unterschied vor-/Rücklauf gemessen wird.
 
  • Hausmeister Beitrag #15
lostcontrol

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ah ok - kein wunder dass ich nicht wusste was das ist, fernwärme kenn ich zwar in der theorie, aber nicht am objekt...
leider, hab mir nämlich sagen lassen dass das ökologisch und ökonomisch 'ne gute alternative sei.
 
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