Hausmeisterin Treppenhausreinigung

Diskutiere Hausmeisterin Treppenhausreinigung im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Ihr Lieben, Ich suche dringend Rat und hoffe bei Euch fündig zu werden. Hat jemand von Euch ein Mehrfamilienhaus und hat jemanden...
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #1
Nastassja

Nastassja

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Hallo Ihr Lieben,
Ich suche dringend Rat und hoffe bei Euch fündig zu werden.
Hat jemand von Euch ein Mehrfamilienhaus und hat jemanden eingestellt als Hausmeister oder Treppenhausreinigung?
Aus seiner Familie?

Mir ist hier folgendes passiert.
Unsere Nebenkostenabrechnung ist so hoch das ich Belege angefordert habe.
Heraus gekommen ist das die Kalt und Abwasserkosten fiktiv und viel zu hoch berechnet worden sind. Hausmeister und Treppenhausreinigung gibt es 12 Lohnabrechnungen von der Ehefrau! Des Vermieters. Dumm nur,diese arbeitet hier nicht! Ist hier aber angestellt seit 2019!
Bei 12 Parteien und pro Kopf in 4 Jahren rund 26000 beschiss plus alles absetzbar bei dem Modell...

Tatsächlich verrichtet der Vermieter selbst diese Arbeiten. Verstanden habe ich schon warum man das Modell gewählt hat.
Ich komme nicht weiter bei der Frage:
Muss eine Ehefrau einen Arbeitsvertrag haben?
Müssen Stundenaufzeichnungen geführt werden?
Gibt es nicht Betriebsprüfungen? Ich vermute doch mal das er einen Steuerberater hat. Reicht man dort diese fiktiven Lohnabrechnungen ein?
Ich frage mich halt ob der seit 2019 nicht mal irgendwo was einreichen musste.
I

Wenn mir einer dazu was sagen kann,wäre ich sehr froh,denn ich musste Klage auf korrigierte NK einreichen.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #2
Andres

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Tatsächlich verrichtet der Vermieter selbst diese Arbeiten.
Das wären übrigens auch mögliche Betriebskosten. Der Vorteil des Vermieters liegt hier (vermutlich) darin, dass er noch höhere Kosten ansetzt, die er gar nicht hat.

Muss eine Ehefrau einen Arbeitsvertrag haben?
Diese Frage ist sehr vielschichtig. Wenn man sie unmittelbar beantwortet, wie sie gestellt war, lautet die Antwort: Nein, die Frau muss keinen Arbeitsvertrag haben. Sie darf ihrem Mann aus reiner Herzensgüte das Treppenhaus putzen. Dafür sind dann aber keine Betriebskosten abrechenbar, zumindest solange die Frau nicht auch Vermieterin ist.

Wenn Lohnkosten für die Frau abgerechnet werden sollen, ist ein Arbeitsvertrag erforderlich. Bevor du dich zu sehr freust: Zumindest grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei. Der Vertrag kann als auch mündlich geschlossen worden sein.

Die Frau könnte die Leistung auch selbständig erbringen (was mit weiteren Problemen verbunden ist) und auch hier wird es wieder einen Vertrag geben - ebenfalls formfrei.

Müssen Stundenaufzeichnungen geführt werden?
Für die Betriebskostenabrechnung müssen Stundenaufzeichnungen geführt werden, wenn eine Arbeitskraft sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Tätigkeiten ausübt. Bei einem Hausmeister ist das häufig der Fall, bei einer Reinigungskraft eher nicht.

Der Arbeitgeber muss vielleicht aus anderen Gründen Aufzeichnungen führen. Insbesondere die Mindestlohndokumentation ist praktisch garantiert.

Gibt es nicht Betriebsprüfungen?
Das kommt darauf an, was der Vermieter da genau gemacht hat. Wenn er seine Frau wirklich als Angestellte (egal ob Minijob oder mehr) angemeldet hat, gibt es solche Prüfungen in regelmäßigen (größeren) Abständen. Ob die Frau da wirklich putzt, wird dabei aber eher nicht überprüft. Da geht es mehr darum, ob der Arbeitgeber alle erforderlichen Unterlagen führt.

Dann gäbe es noch Überprüfungen im Zusammenhang mit der Steuer. Dass dabei jemand vor Ort aufschlägt und dann z.B. bemerkt, dass die Frau die Leistung gar nicht ausführt, ist auch extrem unwahrscheinlich.

Ich vermute doch mal das er einen Steuerberater hat.
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ich sehe nicht, inwiefern das für dich relevant ist.

Ich frage mich halt ob der seit 2019 nicht mal irgendwo was einreichen musste.
Das kommt ganz erheblich darauf an, auf welcher Ebene der "Beschiss" genau ansetzt. Wenn die Lohnabrechnungen wirklich frei erfunden sind und er so clever war, die Dinger nicht bei der Steuer als Werbungskosten ansetzen zu wollen, bekommt diese Abrechnungen nie jemand außer den Mietern zu Gesicht.

Eine Option, die du überhaupt nicht berücksichtigt hast, wäre außerdem, dass die ganze Sache komplett sauber abgerechnet und angemeldet wurde, mit der einzigen Ausnahme, dass die Frau nicht die vereinbarte Leistung erbringt, sondern der Mann das selbst tut. Da die eigentliche Leistungserbringung aber weder vom Finanzamt noch vom Sozialversicherungsträger oder sonst irgendjemandem geprüft werden wird, fällt auch das nach außen überhaupt nicht auf.

Die ganze Geschichte ist sehr komplex, gleichzeitig ist diese Komplexität für dich aber weitgehend irrelevant. Schließlich musst du nicht darlegen, wie es richtig gewesen wäre. Der Vermieter muss eine korrekte Abrechnung erstellen.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #3
taxpert

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Hausmeister und Treppenhausreinigung gibt es 12 Lohnabrechnungen von der Ehefrau! Des Vermieters. Dumm nur,diese arbeitet hier nicht!
Aus steuerlicher Sicht klingt das nach einem Pro-Forma-Minijob der Ehefrau. Du kannst das Ganze natürlich -am besten mit entsprechenden Kopien/Fotos der Unterlagen- an das Finanzamt melden, anonym oder unter Nennung deines namens (Dein Name fällt unter das Steuergeheimnis und wird dem Stpfl. nicht mitgeteilt!).

Das FA wird der Meldung auf jeden Fall nachgehen, nur Du wirst vom Fortgang oder Ergebnis der Prüfung nichts erfahren. Von daher nutzt Dir das hinsichtlich der NK-Abrechnung nur zum Frustabbau.

taxpert
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #4

Ferdl

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Bei 12 Parteien und pro Kopf in 4 Jahren rund 26000 beschiss plus alles absetzbar bei dem Modell...
Wenn die Kosten als Betriebskosten umgelegt werden, kann er sie nicht von der Steuer absetzen.

Ansonsten solltest du dir überlegen was dein Ziel ist, willst du dem VM eins reinwürgen, dann hat @taxpert dir den Weg gezeigt, selbst wenn alles rechtlich sauber ist, für eine Prüfung zu Ärger und Aufwand. Wenn dir jedoch die Betriebskosten zu hoch sind, kannst du die reklamieren.
denn ich musste Klage auf korrigierte NK einreichen.
Nein, musst du nicht, kannst du aber. Ob vorher die Möglichkeit einer Korrektur der Betriebskostenabrechnung gegeben werden muss, weiß ich nicht, würde es jedoch vermuten.

Einen Gedankengang, den man haben könnte, wäre die Frage, ob die Kosten für die, von wem auch immer erbrachte Arbeitsleistung angemessen sind. Bei der Überlegung sollte man nicht davon ausgehen dass der VM diese ehrenamtlich erledigen wird. Irgendwer wird ja das Treppenhaus putzen müssen, Reinigungsfirmen arbeiten auch nicht umsonst.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #5
Andres

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  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Wenn mir einer dazu was sagen kann,wäre ich sehr froh,denn ich musste Klage auf korrigierte NK einreichen.
Ich frag mal rein vorsichtshalber:
Bist du anwaltlich vertreten oder hast du die Klage wirklich selber formuliert und eingereicht?


Bei 12 Parteien und pro Kopf in 4 Jahren rund 26000 beschiss plus alles absetzbar bei dem Modell...
@taxpert , korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

Für Mieter sind haushaltsnahe Dienstleitungen steuerlich absetzbar. Dazu gehören u. A. Reinigungstätigkeiten und Hausmeisterdienste aus NK-Abrechnungen, nicht nur persönlich beauftrage Dienstleistungen.

Das schmälert evtl. den Frust bei NK-Nachzahlungen etwas.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #7

Ferdl

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Doch. Warum müssen wir das immer wieder diskutieren?
Wann wurde das diskutiert? Aber egal, die Kosten sind Werbungskosten, die Betriebskosten wo umgelegt werden, sind Einnahmen, in der Summe, mM, Steuerneutral. Wenn nicht, warum?
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #8
Andres

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Aber egal, die Kosten sind Werbungskosten, die Betriebskosten wo umgelegt werden, sind Einnahmen, in der Summe, mM, Steuerneutral.
Steuerneutral (was auch nicht so ganz stimmt, aber das wäre nun wirklich kleinlich) ist nicht das gleiche wie ...
kann er sie nicht von der Steuer absetzen.

Davon abgesehen sind Betriebskosten nur im Idealfall steuerneutral. Sobald du mal einen Monat Leerstand hast, ist es doch mehr als günstig, die Betriebskosten eben trotzdem als Werbungskosten ansetzen zu dürfen.

Deine Aussage ist einfach kategorisch falsch. Betriebskosten, die dem Vermieter entstehen, sind Werbungskosten.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #9
Nastassja

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Aus steuerlicher Sicht klingt das nach einem Pro-Forma-Minijob der Ehefrau. Du kannst das Ganze natürlich -am besten mit entsprechenden Kopien/Fotos der Unterlagen- an das Finanzamt melden, anonym oder unter Nennung deines namens (Dein Name fällt unter das Steuergeheimnis und wird dem Stpfl. nicht mitgeteilt!).

Das FA wird der Meldung auf jeden Fall nachgehen, nur Du wirst vom Fortgang oder Ergebnis der Prüfung nichts erfahren. Von daher nutzt Dir das hinsichtlich der NK-Abrechnung nur zum Frustabbau.

taxpert
Ich danke vielmals!
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #10
Nastassja

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Das wären übrigens auch mögliche Betriebskosten. Der Vorteil des Vermieters liegt hier (vermutlich) darin, dass er noch höhere Kosten ansetzt, die er gar nicht hat.


Diese Frage ist sehr vielschichtig. Wenn man sie unmittelbar beantwortet, wie sie gestellt war, lautet die Antwort: Nein, die Frau muss keinen Arbeitsvertrag haben. Sie darf ihrem Mann aus reiner Herzensgüte das Treppenhaus putzen. Dafür sind dann aber keine Betriebskosten abrechenbar, zumindest solange die Frau nicht auch Vermieterin ist.

Wenn Lohnkosten für die Frau abgerechnet werden sollen, ist ein Arbeitsvertrag erforderlich. Bevor du dich zu sehr freust: Zumindest grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei. Der Vertrag kann als auch mündlich geschlossen worden sein.

Die Frau könnte die Leistung auch selbständig erbringen (was mit weiteren Problemen verbunden ist) und auch hier wird es wieder einen Vertrag geben - ebenfalls formfrei.


Für die Betriebskostenabrechnung müssen Stundenaufzeichnungen geführt werden, wenn eine Arbeitskraft sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Tätigkeiten ausübt. Bei einem Hausmeister ist das häufig der Fall, bei einer Reinigungskraft eher nicht.

Der Arbeitgeber muss vielleicht aus anderen Gründen Aufzeichnungen führen. Insbesondere die Mindestlohndokumentation ist praktisch garantiert.


Das kommt darauf an, was der Vermieter da genau gemacht hat. Wenn er seine Frau wirklich als Angestellte (egal ob Minijob oder mehr) angemeldet hat, gibt es solche Prüfungen in regelmäßigen (größeren) Abständen. Ob die Frau da wirklich putzt, wird dabei aber eher nicht überprüft. Da geht es mehr darum, ob der Arbeitgeber alle erforderlichen Unterlagen führt.

Dann gäbe es noch Überprüfungen im Zusammenhang mit der Steuer. Dass dabei jemand vor Ort aufschlägt und dann z.B. bemerkt, dass die Frau die Leistung gar nicht ausführt, ist auch extrem unwahrscheinlich.


Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ich sehe nicht, inwiefern das für dich relevant ist.


Das kommt ganz erheblich darauf an, auf welcher Ebene der "Beschiss" genau ansetzt. Wenn die Lohnabrechnungen wirklich frei erfunden sind und er so clever war, die Dinger nicht bei der Steuer als Werbungskosten ansetzen zu wollen, bekommt diese Abrechnungen nie jemand außer den Mietern zu Gesicht.

Eine Option, die du überhaupt nicht berücksichtigt hast, wäre außerdem, dass die ganze Sache komplett sauber abgerechnet und angemeldet wurde, mit der einzigen Ausnahme, dass die Frau nicht die vereinbarte Leistung erbringt, sondern der Mann das selbst tut. Da die eigentliche Leistungserbringung aber weder vom Finanzamt noch vom Sozialversicherungsträger oder sonst irgendjemandem geprüft werden wird, fällt auch das nach außen überhaupt nicht auf.

Die ganze Geschichte ist sehr komplex, gleichzeitig ist diese Komplexität für dich aber weitgehend irrelevant. Schließlich musst du nicht darlegen, wie es richtig gewesen wäre. Der Vermieter muss eine korrekte Abrechnung erstellen.
Andres vielen lieben Dank!
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #11
Nastassja

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Ich frag mal rein vorsichtshalber:
Bist du anwaltlich vertreten oder hast du die Klage wirklich selber formuliert und eingereicht?



@taxpert , korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.

Für Mieter sind haushaltsnahe Dienstleitungen steuerlich absetzbar. Dazu gehören u. A. Reinigungstätigkeiten und Hausmeisterdienste aus NK-Abrechnungen, nicht nur persönlich beauftrage Dienstleistungen.

Das schmälert evtl. den Frust bei NK-Nachzahlungen etwas.
Ja das habe ich tatsächlich selbst gemacht. Ich habe ja alle Unterlagen. Diese Dame die hier für beide Jobs angemeldet ist arbeitet hier nicht.
Keine arbeit-kein Lohn. Wir hier im Haus waren beim Zoll und die haben nun alle Unterlagen und Aussagen.
Zum einen erhält keiner Lohn der hier nicht arbeitet. Zum anderen gibt es keinen Pauschalbetrag. Man möchte von uns Pauschalbeträge plus Lohnnebenkosten für die Dame die hier noch nie gearbeitet hat.
Das Modell Ehefrau ist ja schlau gedacht. Er hat keine Lohnkosten,zieht hier die Mieter über den Tisch und bei dem Modell setzt er es dann noch sicherlich alles nochmal als Werbungskosten ab.
Dann waren es 2021 Frischwasser 1,63 Abwasser 3,52 abgerechnet wurde mit frisch 1,97 und Abwasser mit 4,09!
Dann bleibt noch die Dame die hier putzt übrig ...das ist Schwarzarbeit.
Mich hatte halt interessiert wiso das seit Jahren keinem aufgefallen ist.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #12
Nastassja

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Ansonsten solltest du dir überlegen was dein Ziel ist, willst du dem VM eins reinwürgen, dann hat @taxpert dir den Weg gezeigt, selbst wenn alles rechtlich sauber ist, für eine Prüfung zu Ärger und Aufwand. Wenn dir jedoch die Betriebskosten zu hoch sind, kannst du die reklamieren.

Nein, musst du nicht, kannst du aber. Ob vorher die Möglichkeit einer Korrektur der Betriebskostenabrechnung gegeben werden muss, weiß ich nicht, würde es jedoch vermuten.

Einen Gedankengang, den man haben könnte, wäre die Frage, ob die Kosten für die, von wem auch immer erbrachte Arbeitsleistung angemessen sind. Bei der Überlegung sollte man nicht davon ausgehen dass der VM diese ehrenamtlich erledigen wird. Irgendwer wird ja das Treppenhaus putzen müssen, Reinigungsfirmen arbeiten auch nicht umsonst.
Ja eine sie schwarz arbeitet putzt aber das ist ja für mich irrelevant. Mir legte man 12 Abrechnungen der Ehefrau vor.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #13

ehrenwertes Haus

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Das Modell Ehefrau ist ja schlau gedacht. Er hat keine Lohnkosten,zieht hier die Mieter über den Tisch und bei dem Modell setzt er es dann noch sicherlich alles nochmal als Werbungskosten ab.
Das steht alles in den NK-Abrechnungen? Erstaunlich...

Pass auf, dass du dich nicht verrennst. Die Grenze von "kommt mir seltsam vor" zu rechtlich relevanten Formen der Meinungsäußerung kann schnell überschritten werden, allein schon durch die Wortwahl.


Allein die von dir hier gestellten Fragen zeigen, dass du eben nicht alle Inormationen hast und viele deiner Tatsachendarstellungen nur Vermutungen von dir sind. Deine Vermutungen können richtig sein oder nicht. Du hast nicht die Möglichkeiten das zu prüfen.

Falsche Tatsachenbehauptungen von dir, egal ob absichtlich oder unbeabsichtigt, die deinem VM schaden können, können zum Bumerang für dich werden. Nicht nur mietrechtlich, auch strafrechtlich.


Bis zum Beweis des Gegenteils wäre es in deinem Interesse ratsam nur von Vermutungen zu sprechen, nicht von Das ist so, z.B. Schwarzarbeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #14
immobiliensammler

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Man möchte von uns Pauschalbeträge plus Lohnnebenkosten für die Dame die hier noch nie gearbeitet hat.

Wenn ich hier von "Lohnnebenkosten" lese gehe ich stark davon aus, dass die Dame zumindest also Minijobberin angemeldet ist.

Dann bleibt noch die Dame die hier putzt übrig ...das ist Schwarzarbeit.
Tatsächlich verrichtet der Vermieter selbst diese Arbeiten.

Finde den Widerspruch!
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #15

Ferdl

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Dann waren es 2021 Frischwasser 1,63 Abwasser 3,52 abgerechnet wurde mit frisch 1,97 und Abwasser mit 4,09!
Kann es sein, dass der VM die nicht verbrauchsabhängigen Wasserkosten auf die m³ Umgelegt hat? Dies ist zumindest nicht unüblich und auch zulässig. Könnte auch von den Verhältnissen passen.

Aber mach mal, das wird sicher ein ganz tolles Mietverhältnis.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #16

Gast25960

denn ich musste Klage auf korrigierte NK einreichen.
Ja das habe ich tatsächlich selbst gemacht. Ich habe ja alle Unterlagen.

Mal ne ganz blöde Frage, auf was genau hast Du jetzt Klage eingereicht? Nur auf korrigierte Nebenkostenabrechnung?

Soweit ich weiß, muss man das als Mieter doch gar nicht. Wenn die Unterlagen, die bei der Abrechnung bei waren (oder die man nachträglich einsehen konnte), eine eigenständige Berechnung zulassen, dann kann man das selbst erledigen und den korrekten Betrag ausrechnen. Den ausgerechneten Betrag teilt man dann dem Vermieter mit und zahlt auch nur den. Dann liegt der Ball wieder im Spielfeld des Vermieters und er muss aktiv werden, wenn er mehr will. Sollte die Abrechnung derartig Murks sein, dass man als Mieter nicht selbstständig Fehler korrigieren kann, teilt man das dem Vermieter mit, fordert ihn auf, eine korrekte Abrechnung zu erstellen und weist darauf hin, dass man bis dahin die Zahlung der Nebenkosten einstellt (was man darf). Und schon wieder liegt der Ball im Spielfeld des Vermieters...

Es wäre doch viel besser gewesen, wenn man den Vermieter da hätte auflaufen lassen. Wenn der wirklich Schmu macht, wird er den Klageweg bestimmt nicht selbst beschreiten und riskieren, dass in einem Prozess, den er selbst angestrebt hat, noch irgendwas auffliegt. Da hätte er dann doch vielleicht lieber die NK-Abrechnung korrigiert oder freiwillig auf sein Geld verzichtet. Und wenn doch alles korrekt ist, und nur seine Abrechnung Murks, dann würde er vor Gericht vielleicht grundsätzlich Recht bekommen und Du müsstest die NK-Nachzahlung leisten - aber die Prozesskosten hätte trotzdem er tragen müssen (= wenn seine Abrechnung tatsächlich so fehlerhaft war, dass es Dir nicht möglich gewesen wäre, die selbst zu korrigieren und es nur deswegen zu einem Prozess gekommen wäre).

Alles grob vereinfacht, klar, aber mir erschließt sich gerade nicht wirklich, warum man dazu eine Klage einreicht. Und das noch ganz alleine, ohne Hilfe eines Anwalts. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber da kann dann etliches schief gehen. Wurde hier ja auch schon etwas angerissen. Wenn Du mit Deinen Vermutungen nämlich falsch liegst, z.B.

Oder ist Deine Klage auf was anderes? Dann wären dazu weiterführende Infos hilfreich.
 
  • Hausmeisterin Treppenhausreinigung Beitrag #17
taxpert

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Wir hier im Haus waren beim Zoll und die haben nun alle Unterlagen und Aussagen.
Ich muss Deine Erwartungen leider etwas bremsen: Die Kollegen vom Zoll (FKS) sind an solchen kleinen Fällen nun nicht so interessiert, dass man besondere Aktivitäten erwarten dürfte (auch die Verwaltung muss betriebswirtschaftliche Gedanken zu Aufwand und Ertrag bei solchen Prüfungen beachten!).

Du musst übrigens auch noch ein wenig die verschiedenen Rechtssphären von einander trennen! Ob die Treppenhausreinigung, etc. nun von der Ehefrau gegen Entgelt, von einer dritten Person als Schwarzarbeit oder vom Eigentümer selber erledigt wird hat für die NK-Abrechnung zunächst keinen Einfluss. Es entstehen immer Kosten bzw. beim Eigentümer Aufwand, den man den Mietern in Rechnung stellen kann.

Dann waren es 2021 Frischwasser 1,63 Abwasser 3,52 abgerechnet wurde mit frisch 1,97 und Abwasser mit 4,09!
Auch wenn die Zahlen rein rechnerisch nicht hundertprozentig passen einfach mal die Frage, ob es sich bei den einen Zahlen um Nettowerte OHNE USt und bei den anderen Werten um Bruttowerte MIT USt handelt??!!

taxpert
 
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