Sara-D
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Hallo Zusammen,
nun habe ich hier schon einiges gelesen, aber noch nicht die befriedigende Lösung für meine aktuelle Frage gefunden.
Daher stelle ich sie mal.
Zunächst zur Situation:
Seit Oktober besitze ich ein 3-Parteienhaus an einem von mir aus weiter entfernten Ort, das ich mit allen Mietern übernommen habe, die zu diesem Zeitpunkt fünf (A), einen (B), und zwei (C) Monate in ihren frisch renovierten Wohnungen waren.
Das sagen - knapp zusammengefasst - die (übernommenen) Mietverträge und die Hausordnung von Haus und Grund:
- Alle Betriebskosten (BKV) können auf die Mieter umgelegt werden
- Die Felder zur Reinigungs- und Schneeräumpflicht sind leer. Hierzu gab und gibt es keine Regelung (wie wechselnden Turnus o.ä.)
Mieter A lernte ich bei der Hausübergabe kennen, ein netter Kerl, der kein Wort Deutsch spricht, Verständigung kaum möglich.
Mieter B ist Wochenendpendler und schläft nur in seiner Wohnung. Wann immer ich vor Ort war, traf ich ihn nicht an, aber Telefongespräche verliefen konstruktiv. Möchte möglichst mit nichts etwas zu tun haben, selbst das Rausstellen der Mülltonnen ist für ihn wegen Abwesenheiten nicht machbar, meint er.
Bei den Mietern C stellte ich mich nach Hausübergabe persönlich vor - jedenfalls bei der angetroffenen Frau C - und sagte unter anderem, sie sollten sich bei mir melden, wenn es Probleme gäbe oder Dinge zu regeln wären, ich hätte ein offenes Ohr.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt zwar die nicht geregelte Reinigung bereits im Hinterkopf, hatte aber die Hoffnung, dass sich hier schon ein praktikabler Modus in der Hausgemeinschaft gefunden hätte. Meine diesbezügliche Anfrage an die Mieterin erbrachte keine Antwort.
Mieter A fiel im Dezember ein, dass er kündigen wollte, da war er quasi schon weg (ins Ausland) – aber das ist eine andere Geschichte ...
Jedenfalls habe ich mich nun zügig nach neuen Mietern umgesehen und auch welche gefunden, von denen ich hoffe, dass sie gut in das Haus passen.
Im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel und zum Zählerablesen war ich nun öfter vor Ort.
Beim Zählerablesen traf ich auf Herrn C (meiner schriftlichen Bitte der Übermittlung der Daten aus ihrer Wohnung per Whatsapp oder Mail waren Cs nicht nachgekommen) und er beschwerte sich, dass nur seine Frau das Treppenhaus putzen würde, und zwar nur den oberen Treppenabsatz (also das letzte Stück zur Wohnung C), und wie dreckig der Rest des Treppenhauses sei, das vor allem Herr A verschmutze.
(Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass eine Putzpflicht für Herrn A auch nicht vermittelbar gewesen wäre).
Aber im Zusammenhang mit der Neuvermietung der Wohnung A ist eine Regelung jetzt dringend erforderlich.
Bei meinem nächsten Aufenthalt am Haus begegnete ich Frau C, die aus dem Nichts heraus und ohne erkennbaren Anlass oder Grund anfing, mich zu beschimpfen. Ein sachliches Gespräch war nicht möglich, insofern konnten auch keine anliegenden Themen besprochen werden (auch hier gäbe es noch eine andere Geschichte) und ich halte es leider für eher unwahrscheinlich, dass man hier mit einem sachlichen Meinungsaustausch auf Augenhöhe zu einer Lösung kommen kann.
Die neuen Mieter für Wohnung A haben sich angeboten, Treppe zu putzen, Schnee zu räumen und den Garten zu pflegen, auf den sie sich sehr freuen.
So, und hier stellt sich nun die Frage: Wie kann man das am besten regeln?
Winterdienst: Hier hatte ich bei Wintereinbruch einen externen Service bestellt, um sicher zu gehen, dass niemand zu Fall kommt.
Das wird sich natürlich in den Nebenkosten niederschlagen. Allzuviel Winter ist dort sowieso nicht, aber man weiß ja nie.
(Als ich selbst in einer ähnlichen Mietsituation wohnte, haben wir das im Haus untereinander geregelt, aber das geht natürlich nur, wenn alle das wollen, sonst geht's schief.)
Mit dem externen Winterdienst wäre ich natürlich auf der sicheren Seite (hoffe ich) und auf's ganze Jahr gerechnet sind die Kosten vielleicht dann auch zumutbar. Aber ist es nötig, wenn sich die neuen Mieter anbieten?
Treppe putzen: Wenn ich hier einen Hausmeisterdienst beschäftige, wird das gleich sehr sehr teuer (In Relation zu drei Parteien, Miethöhe, Lage).
C putzt ja immerhin ein bisschen. B würde mit hoher Wahrscheinlichkeit lieber was zahlen.
A haben sich ja dafür angeboten.
Aber wie kann/ oder müsste ich das mit den neuen Mietern A regeln?
Kann ich mit ihnen unter "individuelle Vereinbarungen" regeln, dass sie z.B. 2 x wöchentlich das Treppenhaus wischen und den Gehweg kehren, ihnen den betreffenden Betrag der Betriebskosten erlassen, den anderen Mietern hier dann diesen Betrag in Rechnung stellen und diesen den Mietern A als Aufwandsentschädigung anrechnen oder so? Wenn ja: welchen?
(Laut Mietvertrag gehört das ja zu den umlagefähigen BK, aber wie müsste man das gestalten?)
Garten:
Zum Haus gehört ein asphaltierter Hof, in dem sich eine sehr kleine grüne Insel befindet (vielleicht 1,50 m x 2 m), und ein kleines Rasenrechteck, um das sich bisher niemand gekümmert hat und das auch in keinem Mietvertrag auftaucht.
Das Rasenrechteck bekommen die neuen Mieter A wunschgemäß zu ihrer Mietsache und zur Pflege und Gestaltung nach eigenem Ermessen (und auf eigene Kosten).
Aber ihnen auch die Insel mitzuvermieten, dabei ist mir irgendwie nicht ganz wohl, weil sie eben mitten in der Hoffläche und damit in dem von allen genutzen Bereich liegt. Eigentlich scheint es mir "logischer", für diesen Fleck ebenfalls zu vereinbaren, dass die Mieter A ihn als Gemeinschaftsfläche pflegen, was man dann auch irgendwie über der Nebenkostenabrechnung für diese und die anderen regeln müsste.
Welche pragmatischen und sinnvollen Lösungsmöglichkeiten würdet ihr hier sehen?
Habt Ihr ähnliches schon mal gelöst, und wenn, dann wie?
nun habe ich hier schon einiges gelesen, aber noch nicht die befriedigende Lösung für meine aktuelle Frage gefunden.
Daher stelle ich sie mal.
Zunächst zur Situation:
Seit Oktober besitze ich ein 3-Parteienhaus an einem von mir aus weiter entfernten Ort, das ich mit allen Mietern übernommen habe, die zu diesem Zeitpunkt fünf (A), einen (B), und zwei (C) Monate in ihren frisch renovierten Wohnungen waren.
Das sagen - knapp zusammengefasst - die (übernommenen) Mietverträge und die Hausordnung von Haus und Grund:
- Alle Betriebskosten (BKV) können auf die Mieter umgelegt werden
- Die Felder zur Reinigungs- und Schneeräumpflicht sind leer. Hierzu gab und gibt es keine Regelung (wie wechselnden Turnus o.ä.)
Mieter A lernte ich bei der Hausübergabe kennen, ein netter Kerl, der kein Wort Deutsch spricht, Verständigung kaum möglich.
Mieter B ist Wochenendpendler und schläft nur in seiner Wohnung. Wann immer ich vor Ort war, traf ich ihn nicht an, aber Telefongespräche verliefen konstruktiv. Möchte möglichst mit nichts etwas zu tun haben, selbst das Rausstellen der Mülltonnen ist für ihn wegen Abwesenheiten nicht machbar, meint er.
Bei den Mietern C stellte ich mich nach Hausübergabe persönlich vor - jedenfalls bei der angetroffenen Frau C - und sagte unter anderem, sie sollten sich bei mir melden, wenn es Probleme gäbe oder Dinge zu regeln wären, ich hätte ein offenes Ohr.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt zwar die nicht geregelte Reinigung bereits im Hinterkopf, hatte aber die Hoffnung, dass sich hier schon ein praktikabler Modus in der Hausgemeinschaft gefunden hätte. Meine diesbezügliche Anfrage an die Mieterin erbrachte keine Antwort.
Mieter A fiel im Dezember ein, dass er kündigen wollte, da war er quasi schon weg (ins Ausland) – aber das ist eine andere Geschichte ...
Jedenfalls habe ich mich nun zügig nach neuen Mietern umgesehen und auch welche gefunden, von denen ich hoffe, dass sie gut in das Haus passen.
Im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel und zum Zählerablesen war ich nun öfter vor Ort.
Beim Zählerablesen traf ich auf Herrn C (meiner schriftlichen Bitte der Übermittlung der Daten aus ihrer Wohnung per Whatsapp oder Mail waren Cs nicht nachgekommen) und er beschwerte sich, dass nur seine Frau das Treppenhaus putzen würde, und zwar nur den oberen Treppenabsatz (also das letzte Stück zur Wohnung C), und wie dreckig der Rest des Treppenhauses sei, das vor allem Herr A verschmutze.
(Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass eine Putzpflicht für Herrn A auch nicht vermittelbar gewesen wäre).
Aber im Zusammenhang mit der Neuvermietung der Wohnung A ist eine Regelung jetzt dringend erforderlich.
Bei meinem nächsten Aufenthalt am Haus begegnete ich Frau C, die aus dem Nichts heraus und ohne erkennbaren Anlass oder Grund anfing, mich zu beschimpfen. Ein sachliches Gespräch war nicht möglich, insofern konnten auch keine anliegenden Themen besprochen werden (auch hier gäbe es noch eine andere Geschichte) und ich halte es leider für eher unwahrscheinlich, dass man hier mit einem sachlichen Meinungsaustausch auf Augenhöhe zu einer Lösung kommen kann.
Die neuen Mieter für Wohnung A haben sich angeboten, Treppe zu putzen, Schnee zu räumen und den Garten zu pflegen, auf den sie sich sehr freuen.
So, und hier stellt sich nun die Frage: Wie kann man das am besten regeln?
Winterdienst: Hier hatte ich bei Wintereinbruch einen externen Service bestellt, um sicher zu gehen, dass niemand zu Fall kommt.
Das wird sich natürlich in den Nebenkosten niederschlagen. Allzuviel Winter ist dort sowieso nicht, aber man weiß ja nie.
(Als ich selbst in einer ähnlichen Mietsituation wohnte, haben wir das im Haus untereinander geregelt, aber das geht natürlich nur, wenn alle das wollen, sonst geht's schief.)
Mit dem externen Winterdienst wäre ich natürlich auf der sicheren Seite (hoffe ich) und auf's ganze Jahr gerechnet sind die Kosten vielleicht dann auch zumutbar. Aber ist es nötig, wenn sich die neuen Mieter anbieten?
Treppe putzen: Wenn ich hier einen Hausmeisterdienst beschäftige, wird das gleich sehr sehr teuer (In Relation zu drei Parteien, Miethöhe, Lage).
C putzt ja immerhin ein bisschen. B würde mit hoher Wahrscheinlichkeit lieber was zahlen.
A haben sich ja dafür angeboten.
Aber wie kann/ oder müsste ich das mit den neuen Mietern A regeln?
Kann ich mit ihnen unter "individuelle Vereinbarungen" regeln, dass sie z.B. 2 x wöchentlich das Treppenhaus wischen und den Gehweg kehren, ihnen den betreffenden Betrag der Betriebskosten erlassen, den anderen Mietern hier dann diesen Betrag in Rechnung stellen und diesen den Mietern A als Aufwandsentschädigung anrechnen oder so? Wenn ja: welchen?
(Laut Mietvertrag gehört das ja zu den umlagefähigen BK, aber wie müsste man das gestalten?)
Garten:
Zum Haus gehört ein asphaltierter Hof, in dem sich eine sehr kleine grüne Insel befindet (vielleicht 1,50 m x 2 m), und ein kleines Rasenrechteck, um das sich bisher niemand gekümmert hat und das auch in keinem Mietvertrag auftaucht.
Das Rasenrechteck bekommen die neuen Mieter A wunschgemäß zu ihrer Mietsache und zur Pflege und Gestaltung nach eigenem Ermessen (und auf eigene Kosten).
Aber ihnen auch die Insel mitzuvermieten, dabei ist mir irgendwie nicht ganz wohl, weil sie eben mitten in der Hoffläche und damit in dem von allen genutzen Bereich liegt. Eigentlich scheint es mir "logischer", für diesen Fleck ebenfalls zu vereinbaren, dass die Mieter A ihn als Gemeinschaftsfläche pflegen, was man dann auch irgendwie über der Nebenkostenabrechnung für diese und die anderen regeln müsste.
Welche pragmatischen und sinnvollen Lösungsmöglichkeiten würdet ihr hier sehen?
Habt Ihr ähnliches schon mal gelöst, und wenn, dann wie?