Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten?

Diskutiere Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Zusammen, nun habe ich hier schon einiges gelesen, aber noch nicht die befriedigende Lösung für meine aktuelle Frage gefunden. Daher stelle...
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #1

Sara-D

Neuer Benutzer
Dabei seit
20.01.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
3
Hallo Zusammen,

nun habe ich hier schon einiges gelesen, aber noch nicht die befriedigende Lösung für meine aktuelle Frage gefunden.
Daher stelle ich sie mal.

Zunächst zur Situation:
Seit Oktober besitze ich ein 3-Parteienhaus an einem von mir aus weiter entfernten Ort, das ich mit allen Mietern übernommen habe, die zu diesem Zeitpunkt fünf (A), einen (B), und zwei (C) Monate in ihren frisch renovierten Wohnungen waren.

Das sagen - knapp zusammengefasst - die (übernommenen) Mietverträge und die Hausordnung von Haus und Grund:
- Alle Betriebskosten (BKV) können auf die Mieter umgelegt werden
- Die Felder zur Reinigungs- und Schneeräumpflicht sind leer. Hierzu gab und gibt es keine Regelung (wie wechselnden Turnus o.ä.)

Mieter A lernte ich bei der Hausübergabe kennen, ein netter Kerl, der kein Wort Deutsch spricht, Verständigung kaum möglich.

Mieter B ist Wochenendpendler und schläft nur in seiner Wohnung. Wann immer ich vor Ort war, traf ich ihn nicht an, aber Telefongespräche verliefen konstruktiv. Möchte möglichst mit nichts etwas zu tun haben, selbst das Rausstellen der Mülltonnen ist für ihn wegen Abwesenheiten nicht machbar, meint er.

Bei den Mietern C stellte ich mich nach Hausübergabe persönlich vor - jedenfalls bei der angetroffenen Frau C - und sagte unter anderem, sie sollten sich bei mir melden, wenn es Probleme gäbe oder Dinge zu regeln wären, ich hätte ein offenes Ohr.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt zwar die nicht geregelte Reinigung bereits im Hinterkopf, hatte aber die Hoffnung, dass sich hier schon ein praktikabler Modus in der Hausgemeinschaft gefunden hätte. Meine diesbezügliche Anfrage an die Mieterin erbrachte keine Antwort.

Mieter A fiel im Dezember ein, dass er kündigen wollte, da war er quasi schon weg (ins Ausland) – aber das ist eine andere Geschichte ...
Jedenfalls habe ich mich nun zügig nach neuen Mietern umgesehen und auch welche gefunden, von denen ich hoffe, dass sie gut in das Haus passen.

Im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel und zum Zählerablesen war ich nun öfter vor Ort.
Beim Zählerablesen traf ich auf Herrn C (meiner schriftlichen Bitte der Übermittlung der Daten aus ihrer Wohnung per Whatsapp oder Mail waren Cs nicht nachgekommen) und er beschwerte sich, dass nur seine Frau das Treppenhaus putzen würde, und zwar nur den oberen Treppenabsatz (also das letzte Stück zur Wohnung C), und wie dreckig der Rest des Treppenhauses sei, das vor allem Herr A verschmutze.
(Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass eine Putzpflicht für Herrn A auch nicht vermittelbar gewesen wäre).

Aber im Zusammenhang mit der Neuvermietung der Wohnung A ist eine Regelung jetzt dringend erforderlich.

Bei meinem nächsten Aufenthalt am Haus begegnete ich Frau C, die aus dem Nichts heraus und ohne erkennbaren Anlass oder Grund anfing, mich zu beschimpfen. Ein sachliches Gespräch war nicht möglich, insofern konnten auch keine anliegenden Themen besprochen werden (auch hier gäbe es noch eine andere Geschichte) und ich halte es leider für eher unwahrscheinlich, dass man hier mit einem sachlichen Meinungsaustausch auf Augenhöhe zu einer Lösung kommen kann.

Die neuen Mieter für Wohnung A haben sich angeboten, Treppe zu putzen, Schnee zu räumen und den Garten zu pflegen, auf den sie sich sehr freuen.

So, und hier stellt sich nun die Frage: Wie kann man das am besten regeln?

Winterdienst: Hier hatte ich bei Wintereinbruch einen externen Service bestellt, um sicher zu gehen, dass niemand zu Fall kommt.
Das wird sich natürlich in den Nebenkosten niederschlagen. Allzuviel Winter ist dort sowieso nicht, aber man weiß ja nie.
(Als ich selbst in einer ähnlichen Mietsituation wohnte, haben wir das im Haus untereinander geregelt, aber das geht natürlich nur, wenn alle das wollen, sonst geht's schief.)
Mit dem externen Winterdienst wäre ich natürlich auf der sicheren Seite (hoffe ich) und auf's ganze Jahr gerechnet sind die Kosten vielleicht dann auch zumutbar. Aber ist es nötig, wenn sich die neuen Mieter anbieten?

Treppe putzen: Wenn ich hier einen Hausmeisterdienst beschäftige, wird das gleich sehr sehr teuer (In Relation zu drei Parteien, Miethöhe, Lage).
C putzt ja immerhin ein bisschen. B würde mit hoher Wahrscheinlichkeit lieber was zahlen.
A haben sich ja dafür angeboten.

Aber wie kann/ oder müsste ich das mit den neuen Mietern A regeln?
Kann ich mit ihnen unter "individuelle Vereinbarungen" regeln, dass sie z.B. 2 x wöchentlich das Treppenhaus wischen und den Gehweg kehren, ihnen den betreffenden Betrag der Betriebskosten erlassen, den anderen Mietern hier dann diesen Betrag in Rechnung stellen und diesen den Mietern A als Aufwandsentschädigung anrechnen oder so? Wenn ja: welchen?
(Laut Mietvertrag gehört das ja zu den umlagefähigen BK, aber wie müsste man das gestalten?)

Garten:
Zum Haus gehört ein asphaltierter Hof, in dem sich eine sehr kleine grüne Insel befindet (vielleicht 1,50 m x 2 m), und ein kleines Rasenrechteck, um das sich bisher niemand gekümmert hat und das auch in keinem Mietvertrag auftaucht.
Das Rasenrechteck bekommen die neuen Mieter A wunschgemäß zu ihrer Mietsache und zur Pflege und Gestaltung nach eigenem Ermessen (und auf eigene Kosten).
Aber ihnen auch die Insel mitzuvermieten, dabei ist mir irgendwie nicht ganz wohl, weil sie eben mitten in der Hoffläche und damit in dem von allen genutzen Bereich liegt. Eigentlich scheint es mir "logischer", für diesen Fleck ebenfalls zu vereinbaren, dass die Mieter A ihn als Gemeinschaftsfläche pflegen, was man dann auch irgendwie über der Nebenkostenabrechnung für diese und die anderen regeln müsste.

Welche pragmatischen und sinnvollen Lösungsmöglichkeiten würdet ihr hier sehen?
Habt Ihr ähnliches schon mal gelöst, und wenn, dann wie?
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #2
Duncan

Duncan

Moderator
Dabei seit
19.01.2014
Beiträge
7.555
Zustimmungen
4.244
Ort
Mark Brandenburg
Welche pragmatischen und sinnvollen Lösungsmöglichkeiten würdet ihr hier sehen?
Wenn die Mieter es erledigen und es funktioniert, dann soll dies so sein. Bei der ersten Beschwerde bleibt nur die Fremdausführung, die ich kontrollieren und bestimmen kann.
Habt Ihr ähnliches schon mal gelöst, und wenn, dann wie?
Es den Mietern genauso kommuniziert wie oben geschrieben und einen Kostenvoranschlag für die Leistung durch Fremdfirmen beigelegt. Im gr. MFH war man sich sofort einig, dass dies via Fremdfirmen und Abrechnung läuft, im kleinen MFH, 100 % Rentner (Alter und EU+Angehörige) wollte man sparen - zum Teil klappte es mit der Leistung, zum Teil halt nicht. Bzgl. der Winterreinigung hab ich dann ein Bußgeld getriggert und den Mietern berechnet, da dies die Jahresgebühr für einen Dienstleister übersteigt, hat sich das Thema gegessen und geht via Fremdfirma. Derzeit klappt es mit der Treppenhausreinigung, wenn nicht, ist es mir auch egal, ich wohn da nicht, wenn wer mosert...
Gestern war es noch sauber, Freitag bin ich wahrscheinlich wider vor Ort und erwarte nichts signifikant anderes.

Grünanlagen versuche ich möglichst pflegeleicht zu gestalten, Mähkanten an Begrenzungen, Gebäuden, Zäunen. Gehölze, Sträucher, Bäume mit Baumscheibe mit Vlies und Rindenmulch mit Mähkante.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #3

Sara-D

Neuer Benutzer
Dabei seit
20.01.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
3
Danke für die Antwort.

So ganz klar ist mir immer noch nicht, WIE ich das konkret am Besten regele.

Naja, ich wurschtel mich mal weiter durchs Netz.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #4
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.238
Zustimmungen
6.571
So ganz klar ist mir immer noch nicht, WIE ich das konkret am Besten regele.
Genau so, wie es bisher auch geregelt war: Gar nicht, außer dass die Mieter die Betriebskosten für alles tragen.

Wenn die Parteien es selbst geregelt bekommen, die anfallenden Arbeiten zu erledigen, dann kann man das weiter so laufen lassen. Es ist die beste Lösung für die Mieter. Die Mehrheit der Vermieter hier im Forum haben aber mit steigender Erfahrung immer weniger Lust, die Mieter mehrfach im Jahr daran zu erinnern, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, dass das funktioniert. Letztendlich ist es das Geld der Mieter. Davon abgesehen ist mir bei einem berufstätigen Mieter völlig unklar, wie der den Winterdienst im erforderlichen Umfang zuverlässig erledigen soll, und die Thematik Wochenendpendler und Sprache hast du schon selbst erlebt, von allgemeiner Unlust und körperlichen Einschränkungen wollen wir mal gar nicht anfangen. Bei dem Umgangston, den C wohl an den Tag legt, würde ich auch nicht einsehen, mir da ein Bein auszureißen.

Ich persönlich habe aber absolut keinen Bedarf auszutesten, ...
Die neuen Mieter für Wohnung A haben sich angeboten, Treppe zu putzen, Schnee zu räumen und den Garten zu pflegen, auf den sie sich sehr freuen.
... ob das auch noch zutrifft, wenn sie das mal ein Jahr lang gemacht haben. Sofern es unbedingt durch diese Partei erledigt werden soll, kann man das ja über einen Minijob regeln. Dann kann man nämlich mit den Hausmeistertätigkeiten einen sauberen Schnitt machen, ohne sich über das restliche Mietverhältnis Gedanken machen zu müssen. Außerdem sind so auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte geklärt und man hat nachweisbare Kosten für die Betriebskostenabrechnung.

(Laut Mietvertrag gehört das ja zu den umlagefähigen BK, aber wie müsste man das gestalten?)
Ein Mietnachlass gehört für mich nicht zu den umlagefähige Betriebskosten. "Weniger Einnahmen" ist nicht das gleiche wie "Kosten". Ich halte von solchen Konstruktionen überhaupt nichts.

Dass die Kosten teilweise sehr hoch sein können, ist völlig richtig. @Duncan hat Hinweise gegeben, wie man das dämpfen kann: Die Treppenhausreinigung wird nur beauftragt, wenn die Bewohner es selbst nicht gewuppt bekommen, und selbst dann kann man ja mal mit moderater Häufigkeit anfangen. Im Garten ist es häufig eine Frage der Gestaltung, wie pflegeintensiv es wird, und beim Winterdienst sehe ich wenig Alternativen.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #5

Flat.com

Gesperrt
Dabei seit
14.01.2022
Beiträge
272
Zustimmungen
45
Hallo Zusammen,

nun habe ich hier schon einiges gelesen, aber noch nicht die befriedigende Lösung für meine aktuelle Frage gefunden.
Daher stelle ich sie mal.

Zunächst zur Situation:
Seit Oktober besitze ich ein 3-Parteienhaus an einem von mir aus weiter entfernten Ort, das ich mit allen Mietern übernommen habe, die zu diesem Zeitpunkt fünf (A), einen (B), und zwei (C) Monate in ihren frisch renovierten Wohnungen waren.



Mieter A lernte ich bei der Hausübergabe kennen, ein netter Kerl, der kein Wort Deutsch spricht, Verständigung kaum möglich.
Viel Spaß .
Ein weiter entfernten Ort, das kann viel Arbeit und Fahrzeit bedeuten.
Nur bei entsprechender Rendite erfolgreich.

Mieter spricht kaum Deutsch nochmal Spass.
Grundsätzlich sollten Vertragspartner sich verstehen, der Rest ist aus meiner Sicht unbefriedigend.
Mieterbewerber sollten Deutsch in Wort und Schrift verstehen.

Fazit : Schwieriges Handling des Objektes wäre für mich nichts .
Ich möchte Geld verdienen und nicht ständig den Kümmerer spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #6

Sara-D

Neuer Benutzer
Dabei seit
20.01.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
3
Hallo an alle und Dank für Eure Antworten.

Bei der ersten wurde ich benachrichtigt, deshalb habe ich jetzt nicht ständig nachgesehen, ob da noch was kam. Und sie erst jetzt gesehen.

Inzwischen sind diverse Weichen gestellt und man wird sehen, was sich wie bewährt.
Der Winterdienst bleibt beim Dienstleister.
Die neuen Mieter A haben alles an Garten bekommen, was man mit ein bisschen Phantasie Garten nennen kann, und dürfen (müssen) sich al Gusto drum kümmern (sehr viel ist es eh nicht, vielleicht so 20qm). Jedenfalls sind sie damit erst mal sehr glücklich und putzen dafür dankbar die Treppe bis zum 1. Stock.

Wie Hof und Gehweg sauber werden, wird man sehen, sonst gibt's da irgendwann einen Hausmeister.

Mit dem früheren Mieter A (der kein Wort Deutsch spricht, die Wohnung in einem bemerkenswert schlechten Zustand samt allerlei Müll hinterlassen hat und inzwischen auf Nimmerwiedersehen im Osten verschwunden ist) werde ich mich noch ein bisschen beschäftigen müssen ... andere Geschichte, und dann Häckchen dran und in die Ablage.

Und was Cs betrifft, so hoffe ich sehr, dass sie ihrer Drohung, zu kündigen, rasch Taten folgen lassen. Bis dahin werde ich Präsenz zeigen und, wo nötig, Einschreiben schicken, wenn reden nicht geht und der Hausfrieden weiterhin deutlich gestört wird. (Das letzte hat jedenfalls schon mal zu einem erwünschten Ergebnis geführt.)

Flat.Com:
Genau so, wie Du das schilderst, hatte ich mir das eigentlich gedacht, hat aber leider nicht auf Anhieb funktioniert.
Deshalb meine Frage hier.
Und passende Immobilien mit Erfolgsgarantie für Dein Konzept werden ja leider nicht duzendweise zum Schnäppchenpreis verschleudert, schon gar nicht, wenn man in einer Region mit absolutem Immobilenpreiswahnsinn lebt.
Ich denke (hoffe), mit meinem Häuschen in dem Ort da, den ich sehr mag und an dem ich mich auch gerne aufhalte, wird das mit der Zeit dann schon.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #7
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.540
Zustimmungen
3.032
Ort
Münsterland
Einschreiben schicken,
Hahahahaha.

Wenn du verstehen willst, warum man dich nicht ernst nehmen kann, wenn du sowas wie das zitierte von dir gibst, such' mal hier im Forum, warum von Einschreiben grundsätzlich abgeraten wird.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #8

Sara-D

Neuer Benutzer
Dabei seit
20.01.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
3
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.
Und natürlich freue ich mich sehr, zu Eurer Belustigung beizutragen, ich mach doch anderen immer gerne mal ein Freude. :huepfend011:

Ansonsten bitte ich alle, die sich durch meine dummen Fragen irgendwie gestört fühlten, herzlich um Entschuldigung.
Wird nicht wieder vorkommen.
Ich hatte einfach die altbekannte und hier offenbar intensiv praktizierte Regel gerade nicht parat:
Es gibt keine dummen Antworten, nur dumme Fragen.

Macht's gut.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #9

gigi1961

Benutzer
Dabei seit
13.01.2023
Beiträge
83
Zustimmungen
12
O-Sara-D,

ich hoffe du liest das hier noch:
Ich gebe die einen wirklich gut gemeinten Rat. Schreibe nicht in deinem Mietvertrag: Der Mieter pflegt den Garten. Das kannst du in die Tonne treten. Damit ist nur gemeint, dass er solche Tätigkeitn wie Rasen mähen, Unkraut jäten und gießen übernimmt.
Also die Tätigkeiten für die ein Mieter absolut kein Wissen braucht! Rasen vertikutieren, Büsche schneiden, Pflanzen ersetzen usw erfordert Wissen und fällt nicht darunter.
Beziehe dich auf die Betriebskostenvorordnung §2, die die Gartenpflege mittels eines Fachmann regelt und übertrage diese auf den Mieter. Am besten mit dem Zusatz, sollte der Mieter diese Gartenpflege nicht fachgerecht ausführen, dann wird es ein Gärtner auf seine Kosten ausführen. Oder schreibe jeden Punkt auf, der vom Mieter zu erledigen ist.
Aus Erfahrung lernen Vermieter.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #10
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.540
Zustimmungen
3.032
Ort
Münsterland
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #11

gigi1961

Benutzer
Dabei seit
13.01.2023
Beiträge
83
Zustimmungen
12
5 mal im Jahr? Oder eher alle 5 Jahre ein mal?
Meintest du das damit? -->
Nein- wenn man nur allgemein schreibt: der Garten ist durch den Mieter zu pflegen, darfst du nur einfache Tätigkeiten erwarten:
Rasen gießen und mähen, Unkraut jäten, also alles Arbeiten die ein Laie durchführen kann.
Das Düngen, vertikutieren, Hecken schneiden und "höhere Tätigkeiten" kann angeblich kein Laie - also darf der liebe Vermieter das selbst erledigten.
Deshalb wenn im Mietvertrag steht: die Pflege des Gartens obliegt dem Mieter, dann bitte vermerken: z. B
einmal pro Jahr ist der Rasen zu vertikutieren
zweimal pro Jahr ist der Rasen zu düngen
regelmäßig ist der Rasen zu gießen und zu mähen
die immergrünen Gräser müssen im Frühjahr zurückgeschnitten und im Herbst zusammengebunden werden
Rindenmulch ist einmal im Jahr auf den Beeten zu verteilen.
Der Grünschnitt darf nicht im Grundstück gelagert werden, sondern muss zeitnah auf der Gründeponie entsorgt werden
Hecken und Büsche sind jährlich zurückzuschneiden
abgestorbene Pflanzen sind zu ersetzen usw. was ihr halt gerne gemacht haben wollt.
Sollten obige Arbeiten nicht fristgerecht erledigt werden, erfolgt dies auf Kosten der Mieter durch einen Gärtner.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
oder ganz lapidar- Die Gartenpflege kann laut Betriebskostenvereinbarung auf den Mieter umgelegt werden. Heute wird vereinbart, dass der Mieter sich um die Pflege selbst kümmert. Erolgt dies nicht, wird ein Gärtner beauftragt und die Kosten dem Mieter über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.
also immer auf die gültige Betreibskostenverordnung verweisen.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #13
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.540
Zustimmungen
3.032
Ort
Münsterland
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #14
immodream

immodream

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.05.2011
Beiträge
3.978
Zustimmungen
2.175
Hallo Sara D,
ich habe nur Objekte mit mindestens 6 bis 12 Wohnungen.
In jedem Objekt wohnen auch noch aus alten Sozialwohnungszeiten Hartz4 Mieter.
Heute Bürgergeldempfänger.
Da es in allen Objekten immer Streitigkeiten wegen Flurputzen, Schneefegen , Mülltonnen hervorziehen und Gartenpflege gab, habe ich versucht , den finanziell schwachen Mietern eine Möglichkeit zu bieten, sich etwas hinzu zuverdienen .
Dazu hatten die Alle keine Lust.
So bekommen auch die Hartz4 Mieter seit Jahren den Hausflur von einer Putzfrau gereinigt, die Mülltonnen bewegt ein Externer und die Gartenpflege habe ich übernommen .
Für das Schneefegen ( ist im Ruhrgebiet nur selten notwendig) habe ich einen Schneefegeplan aufgehängt und ich kann wenn es wirklich einmal schneit , sofort erkennen, wann meine Hartz4 Mieter eigentlich Schnee fegen sollten.
Ich habe auch einige Jahre gebraucht, um diese Regelungen durchzusetzen .
Manchmal bekomme ich Rückfragen von der Hartz4 Behörde, warum ihre Kundschaft den Flur geputzt bekommen, die Mülltonnen gezogen bekommen und ich die Gartenpflege durchführe, die ich natürlich auch berechne.
Meine klare Antwort, weil sie zu faul zum arbeiten sind.
Drücke dir die Daumen, das deine nur drei Mieter irgendwie sich zusammenraufen.
Grüße
Immodream
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #15

Nanne

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
06.02.2014
Beiträge
6.913
Zustimmungen
1.507
Beziehe dich auf die Betriebskostenvorordnung §2, die die Gartenpflege mittels eines Fachmann regelt und übertrage diese auf den Mieter.
Hier wurden Mieter samt deren Mietverträge übernommen. Die Gartenpflege dem Fachmann überlassen.
Seit Oktober besitze ich ein 3-Parteienhaus an einem von mir aus weiter entfernten Ort, das ich mit allen Mietern übernommen habe, die zu diesem Zeitpunkt fünf (A), einen (B), und zwei (C) Monate in ihren frisch renovierten Wohnungen waren.
Bei ca.20qm Gartenfläche sind die Kosten für 3 Parteien überschaubar.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #16

gigi1961

Benutzer
Dabei seit
13.01.2023
Beiträge
83
Zustimmungen
12
Hier wurden Mieter samt deren Mietverträge übernommen. Die Gartenpflege dem Fachmann überlassen.

B
Mein Vater geht regelmäßig zur Blutspende.
Er hat bisher ein mal Blut gespendet.

@dot: ich habe 2022 den Rasen meines Nachbarns 8 Wochen bei größter Dürre und mit sehr viel Wasser auf dessen Wunsch täglich gegossen. Alle anderen Garten in unserer Neubausiedlung glichen einer Steppe. Eine Woche vor der Rückkehr des Nachbarn goß es von oben wie aus Kübeln. Als der Nachbar daheim ankam, waren alle Gärten total grün. Von daher sehe ich das künftig ganz entspannt - alles kommt wieder.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #17

gigi1961

Benutzer
Dabei seit
13.01.2023
Beiträge
83
Zustimmungen
12
... stellt sich zunächst erst mal die Frage, um welche Frist es geht, und wann die Frist 'rum ist.
wenn jeder Herbst, jedes Frühjahr drin steht ist es doch eine Frist, regelmäßig den Rasen schneiden - das versteht auch ein Mensch mit geringem IO - ich kann ja schlecht bei größter Dürre den Rasen schneiden.
Du kannst ja auch ein Schneidmaß angeben - der Rasen ist bei....zu mähen. Wäre aber schon absurd,oder?
Ich persönlich finde die ganze Formulierung absurd - aber ich bin kein Jurist. Für ich ist der Wortlauf: Die Pflege des Gartens obliegt dem Mieter eindeutig - die Richter sehen das leider anders.

Die Frist ist rum, wenn der Herbst rum ist. Dann macht es der Gärtner im Frühjahr - so handhabe ich das künftig.
Den letzten Mieter habe ich 3 Jahre gemahnt, immer und immer wieder und dann im 4. Jahr zog er im Winter aus.... und meinte, ups ich hätte es nächsten Frühjar doch gemacht. Pech, nun macht es der Gärtner und er zahlt.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #20

gigi1961

Benutzer
Dabei seit
13.01.2023
Beiträge
83
Zustimmungen
12
Ja, schon, aber dennoch weniger absurd als deine Aussagen.
@dots: egal ob du meine Aussagen als absurd empfindest - hauptsache ich bin mit meinen Vertrag auf der sicheren Seite. Es muss jeder so halten wie er es für richtig erachet. Letztenendes zahlt auch jeder seinen eigenen Schaden. So easy:-)
 
Thema:

Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten?

Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? - Ähnliche Themen

Psychoterror durch Vermieterin: Ich bin mit meiner Vermieterin immer sehr gut und problemlos zurecht gekommen. Das änderte sich vor ein paar Monaten als ein Flüchtling in die...
Zwei Fragen: Wie und wann Schlüsselübergabe + Gibt es eine Anlage für Tierhaltung: Liebe Forenmitglieder, ich habe zwei Wohnungen, die ich jetzt neu vermiete. Eigentlich habe ich eine SEV, aber die kümmert sich nicht und...
Gemeinsam mit der Schwester erstmals vermieten: Hallo allerseits, ich habe dieses Forum gefunden und schon begeistert vieles gelesen. Kurz zum Hintergrund warum ich schreibe: meine Schwester...
Eigenbedarfskündigung bei schwangerer Mieterin: Hallo zusammen, nachdem ich nun viele Beiträge gelesen habe, möchte ich euch um Hilfe bitten. Vor knapp drei Jahren habe ich mein Haus an eine...
Kündigung in WG als Mieter, welche Frist?: Hallo zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Forum... Ich wohne derzeit in einer WG mit 2 anderen Personen: Dem Vermieter, und meiner Freundin...
Oben