Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten?

Diskutiere Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; ja, weil ich mich Gott sei Dank auf die Betriebskostenverordnung bei der Gartenpflege bezogen hatte und die Gartenpflege auf Grundlage der...
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #21

gigi1961

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Dein Exmieter zahlt die aktuelle Gartenpflege?
ja, weil ich mich Gott sei Dank auf die Betriebskostenverordnung bei der Gartenpflege bezogen hatte und die Gartenpflege auf Grundlage der Betriebskostenverordnung dem Mieter übertragen habe. Macht er seine Arbeiten nicht, übernimmt das ein Gärtner und der Mieter darf zahlen. HIerzu gibt es auch ein BGH Urteil. Lauter Spitzfindigkeiten - man kann im Vorfeld besprechen was man will, am Ende zählt nur das Geschriebene.
War einfach Glück, dass ich das so im Mietvertrag hatte.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #22

gigi1961

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@Ferdl: noch läuft der Mietvertrag, auch wenn er schon ausgezogen ist.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #24

neukunde

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War einfach Glück, dass ich das so im Mietvertrag hatte.
Was steht dazu in Deinem Mietvertrag? Ich bin kurz vor der Vermietung und überlege gerade, was genau ich zum Thema Gartenpflege im Mietvertrag ergänzen muss.
Ich möchte den Mietvertrag von H&G verwenden.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #25
immobiliensammler

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was genau ich zum Thema Gartenpflege im Mietvertrag ergänzen muss.

Man kann es nicht oft genug schreiben: Juristische Laien sollten es vermeiden in juristisch abgeprüften Vertragsvorlagen irgend etwas zu ändern oder zu ergänzen ohne dazu wiederum juristischen Rat einzuholen.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #26

neukunde

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Man kann es nicht oft genug schreiben: Juristische Laien sollten es vermeiden in juristisch abgeprüften Vertragsvorlagen irgend etwas zu ändern oder zu ergänzen ohne dazu wiederum juristischen Rat einzuholen.
Gut, dann anders gefragt:
Was muss im Mietvertrag stehen, damit der Mieter die Gartenpflege übernehmen muss bzw. eine externe Firma das erledigt und der Mieter die Kosten trägt?
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #27

Nanne

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Was muss im Mietvertrag stehen, damit der Mieter die Gartenpflege übernehmen muss bzw. eine externe Firma das erledigt und der Mieter die Kosten trägt?
Wenn in Mietvertrag steht:" Der Mieter übernimmt die Nebenkosten lt.Nebenkostenverordnung", so sind die Gartenpflegekosten vereinbart. Punkt 10, die Kosten der Gartenpflege.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #28

neukunde

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Wenn in Mietvertrag steht:" Der Mieter übernimmt die Nebenkosten lt.Nebenkostenverordnung", so sind die Gartenpflegekosten vereinbart. Punkt 10, die Kosten der Gartenpflege.
Danke schön...
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #29
dots

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Wenn in Mietvertrag steht:" Der Mieter übernimmt die Nebenkosten lt.Nebenkostenverordnung", so sind die Gartenpflegekosten vereinbart. Punkt 10, die Kosten der Gartenpflege.
Spannend wird es, wenn z.B. im Vordruck genau dieser Text zum Ankreuzen bereits enthalten ist, aber (bewusst?) nicht angekreuzt wurde, und am Ende genau dieser Text (z.B. handschriftlich) hinzugefügt wurde.

Das ist dann eines der eher einfacheren Probleme, die sich durch herumfummeln ergeben können, und in dessen Folge die Chance auf Streit darüber, was denn nun gilt, besteht.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #30
dots

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Was muss im Mietvertrag stehen, damit der Mieter die Gartenpflege übernehmen muss bzw. eine externe Firma das erledigt und der Mieter die Kosten trägt?
Das kommt drauf an, was sonst noch so im Vertrag steht, wie die Realität aussieht, was abgesprochen oder zugesichert wurde, oder angenomen werden könnte.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #31

Nanne

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Spannend wird es, wenn z.B. im Vordruck genau dieser Text zum Ankreuzen bereits enthalten ist, aber (bewusst?) nicht angekreuzt wurde, und am Ende genau dieser Text (z.B. handschriftlich) hinzugefügt wurde.
Oder aber es steht "ganz hinten" im MV, dass der Mieter kostenlos wohnen darf. :15: Dots, lass gut sein.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #32

gigi1961

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Wenn in Mietvertrag steht:" Der Mieter übernimmt die Nebenkosten lt.Nebenkostenverordnung", so sind die Gartenpflegekosten vereinbart. Punkt 10, die Kosten der Gartenpflege.
Nanne, ich stimme dir voll zu . Ich würde trotzdem noch aufnehmen: falls der Mieter die Arbeiten laut Nebenkostenverordnung nicht vertragsgerecht ausführt, wird ein Gärtner auf Kosten des Mieters nach einmaliger vergeblicher Aufforderung beauftragt.
Die meisten Mieter wollen die Gartenarbeiten selbst übernehmen, da dies billiger ist, als durch einen Gärtner.
Wenn man den Bezug auf die Nebenkostenverordnung nicht in der Vereinbarung hat, dann muss der Mieter nur einfache Tätigkeiten ausführen : z. B nicht den Rasen düngen oder vertikultieren..... also daher immer auf die Gartenpflege in der Nebenkostenverordnung verweisen.
Verweist man nicht auf die Nebekostenverordnung muss man jede gewünschte Tätigkeit genau definieren.
Zusätzlich verweise ich auf die Teilungserklärung, aus der ergeben sich viele Dinge ergeben, die der Mieter nicht darf oder er vorher die Zustimmung der HV braucht.
Für die Gartenpflege setze ich immer eine Individualvereinvarung auf.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #33

ehrenwertes Haus

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Ich würde trotzdem noch aufnehmen: falls der Mieter die Arbeiten laut Nebenkostenverordnung nicht vertragsgerecht ausführt,
Hast du einen Link zu dieser Nebenkostenverordnung?
Würde mich sehr interessieren, wie genau dort die Gartenpflege für Mieter geregelt ist.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #34

gigi1961

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Hast du einen Link zu dieser Nebenkostenverordnung?
Würde mich sehr interessieren, wie genau dort die Gartenpflege für Mieter geregelt ist.
Hat der Mieter die Gartenpflege unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV übernommen, so hat er im Rahmen der Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen erforderlichenfalls auch Bäume und Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen neu anzulegen und kranke oder morsche Bäume und Sträucher zu fällen.

Aus dieser Vertragskonstellation ergibt sich, dass sich auch Art und Umfang der von den Mietern übernommenen Gartenpflege nach der Legaldefinition richten. Nach der gesetzlichen Definition der „Kosten der Gartenpflege“ gemäß § 2 Nr. 10 BetrKV zählen hierzu auch die o.g. Tätigkeiten und auch die streitgegenständlichen Kosten. Denn kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter eine Fachfirma mit der Durchführung der Gartenpflege beauftragen und die Kosten vom Mieter ersetzt verlangen.

(Auch das ersetzen kaputter Pflanzen - war aber in diesem Urteil nicht streitig)
LG Frankfurt/Main, 02.11.2004 - Az: 2/11 S 64/04(LG Frankfurt a. M., Urteil v. 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04 in NZM 2005,3).
Ich glaube da gibt es auch noch ein BGH Urteil dazu
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #35

ehrenwertes Haus

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Das bestimmt den Umfang der gärtnerischen Aufgaben, die auf einen Mieter übertragen werden kann aber nicht die Häufigkeit.

Das Problem, das Gartenpflege sehr inviduell ausgelegt werden kann, ist damit nicht behoben.
Z.B. wie oft muss der Rasen bzw. Wiese gemäht werden. Der Unterschied von Garten im Wildbiotopstil zu parkähnlich ist gewaltig, ebenso der Pflegebedarf und Aufwand.

Was passiert wohl, wenn nach obiger Definition die Gartenpflege dem Mieter übertragen wurde, der Garten als Wildbiotop angelegt und ein absichtlich stehen gelassener Baumststumpf (als Insektenhotel) entfernt wird, weil der Mieter auf Parklook steht?
Es wird mind. Meinungsverschiedenheiten über die richtige bzw. angemessene Gartenpflege geben.

Wenn man wirklich die Gartenpflege im eigenen Sinn erledigt haben möchte, hilft nur selber machen oder Fremdvergabe. Mit Kostenumlage auf den/die Mieter.
 
  • Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten? Beitrag #36

gigi1961

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Das bestimmt den Umfang der gärtnerischen Aufgaben, die auf einen Mieter übertragen werden kann aber nicht die Häufigkeit.

Das Problem, das Gartenpflege sehr inviduell ausgelegt werden kann, ist damit nicht behoben.
Z.B. wie oft muss der Rasen bzw. Wiese gemäht werden. Der Unterschied von Garten im Wildbiotopstil zu parkähnlich ist gewaltig, ebenso der Pflegebedarf und Aufwand.

Was passiert wohl, wenn nach obiger Definition die Gartenpflege dem Mieter übertragen wurde, der Garten als Wildbiotop angelegt und ein absichtlich stehen gelassener Baumststumpf (als Insektenhotel) entfernt wird, weil der Mieter auf Parklook steht?
Es wird mind. Meinungsverschiedenheiten über die richtige bzw. angemessene Gartenpflege geben.

Wenn man wirklich die Gartenpflege im eigenen Sinn erledigt haben möchte, hilft nur selber machen oder Fremdvergabe. Mit Kostenumlage auf den/die Mieter.
Klar mit deiner Methode bist du als Vermieter auf der sicheren Seite. Bezieht man sich nicht auf die Betreibskostenerordnung sondern nur auf der Vereinbarung, dass der Garten durch den Mieter zu pflegen ist, müssen die genauen Tätigkeiten angegeben werden um rechtssicher zu sein (so mein Anwalt), Bei Rasen mähen und gießen sind durchaus die Formulierungen witterungsbedingt .... zu gebrauchen.
Es soll ja auch Mieter geben, die gerne den Garten selbst zuverlässig versorgen, weil sie es schön haben wollen. Sollen wir die dann nur wegen ein paar schwarzen Schafen bestrafen?

Hier habe ich für unseren TE noch was gefunden, dass ich von unserem Anwalt bekommen habe.
Umlagefähige Gartenkosten

Vorausgesetzt, Sie haben im Mietvertrag die Gartenpflege durch die Mietpartei festgelegt, können Sie auch Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Laufende Kosten für die Gartenpflege gehören nämlich zu den Nebenkosten und dürfen daher in die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Auch hier gilt die Voraussetzung (ähnlich wie bei allen anderen sonstigen Betriebskosten), dass Sie die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag aufgenommen haben.

Diese Kosten für die Gartenpflege dürfen Sie auf die Mieter umlegen:

  • Personalkosten für die Gartenpflege
  • Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen ( hier wurde bis auf das Scheiden der Gräser und das Mähen des Rasens während drei Jahren Mietzeit seitens der Mieter , nichts unternommen)
  • Erneuerung von Pflanzen und Bäumen
  • Beschneiden von Sträuchern, Bäumen und Hecken –
  • Rasenpflege wie Mähen, Düngen und Vertikutieren
  • Pflege von Zufahrten und Plätzen auf dem Gelände
  • Spielplatzpflege und Pflege von Spielgeräten
  • Gießen und Wässern (Büsche vertrocknet)
  • Entfernen von Sträuchern und Bäumen sowie Neuanpflanzungen
  • Entfernen verblühter Blumen
  • Abtransport von Gartenabfällen und Laub
  • Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten von Geräten, die Personalkosten einsparen
  • Strom- und Benzinkosten für den Rasenmäher
So aber jetzt kann ich keine weiteren Beiträge mehr liefern, die ergebnisorientiert wären. Von meiner Seite ist alles dazu gesagt.
 
Thema:

Hausordnung, Gartenpflege, Winterdienst - wie gestalten?

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