DefPimp
Hallo zusammen.
Ich habe ein eher kleineres Problem, was mich aber doch sehr fuchst.
Zum Sachverhalt:
Ich bin Eigentümer eines Mietshauses mit 4 Mieteinheiten. Eine davon bewohne ich mit meiner Lebensgefährtin selbst. Die mieterin, die genau nebenan wohnt, empfängt seit einigen Tagen Besuch von einer jungen Dame, die für ihre gewalttätige und unflätige Art bekannt ist. So gab es z.B. wiederholte Beleidigungen und sogar eine Handgreiflichkeit gegenüber meiner Lebensgefährtin, allerdings nicht im Haus. Auch wurde das Fahrzeug meiner Lebensgefährtin beschädigt. Allerdings wurden alle diese Vorfälle nicht polizeilich aufgenommen, da immer Zeugen fehlten und wir dem auch keine größere Bedeutung beigemessen haben.
Nun scheint sich aber ein stetiger Kontakt zwischen dieser einen Mieterin und der handgreiflichen jungen Dame aufzubauen. Ich habe daher gestern Abend ein Hausverbot ausgesprochen, dass ich auch, da es nicht gefruchtet hat, polizeilich durchsetzen lassen wollte. Am Telefon sagte mir jedoch die "nette" Polizistin, dass ich keinerlei Recht hätte, ein Hausverbot auszusprechen, noch nicht mal, wenn der Besuch handgreiflich gegen andere Mieter würde.
Nun habe ich ein Urteil aus Köln gefunden, wo es heißt, dass ein Hausverbot doch ausgesprochen werden kann, wenn der Besuch wiederholt Unruhe ins Haus bringt, indem er z.B. andere Mieter beleidigt, Ruhestörungen oder Sachbeschädigungen erfolgen.
Meine Frage: 1. Würde dies auf den aktuellen Fall schon zutreffen?
2. Wie bringe ich die Polizei dazu, mein Recht durchzusetzen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus,
Mfg DefPimp
Ich habe ein eher kleineres Problem, was mich aber doch sehr fuchst.
Zum Sachverhalt:
Ich bin Eigentümer eines Mietshauses mit 4 Mieteinheiten. Eine davon bewohne ich mit meiner Lebensgefährtin selbst. Die mieterin, die genau nebenan wohnt, empfängt seit einigen Tagen Besuch von einer jungen Dame, die für ihre gewalttätige und unflätige Art bekannt ist. So gab es z.B. wiederholte Beleidigungen und sogar eine Handgreiflichkeit gegenüber meiner Lebensgefährtin, allerdings nicht im Haus. Auch wurde das Fahrzeug meiner Lebensgefährtin beschädigt. Allerdings wurden alle diese Vorfälle nicht polizeilich aufgenommen, da immer Zeugen fehlten und wir dem auch keine größere Bedeutung beigemessen haben.
Nun scheint sich aber ein stetiger Kontakt zwischen dieser einen Mieterin und der handgreiflichen jungen Dame aufzubauen. Ich habe daher gestern Abend ein Hausverbot ausgesprochen, dass ich auch, da es nicht gefruchtet hat, polizeilich durchsetzen lassen wollte. Am Telefon sagte mir jedoch die "nette" Polizistin, dass ich keinerlei Recht hätte, ein Hausverbot auszusprechen, noch nicht mal, wenn der Besuch handgreiflich gegen andere Mieter würde.
Nun habe ich ein Urteil aus Köln gefunden, wo es heißt, dass ein Hausverbot doch ausgesprochen werden kann, wenn der Besuch wiederholt Unruhe ins Haus bringt, indem er z.B. andere Mieter beleidigt, Ruhestörungen oder Sachbeschädigungen erfolgen.
Meine Frage: 1. Würde dies auf den aktuellen Fall schon zutreffen?
2. Wie bringe ich die Polizei dazu, mein Recht durchzusetzen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus,
Mfg DefPimp