Katinka
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Guten Tag,
zu meinem Problem konnte ich bis jetzt weder hier im Forum noch sonst im Internet etwas Fundiertes finden:
Unser WEG-Verwalter macht die Hausverwaltung und setzt auch die Hausmeister ein. Wir bezahlen dafür eine Pauschale für die Bereithaltung. Abgerechnet werden für die Hausmeister Stundensätze - individuelle Sätze für jeden Hausmeister. Wir sind damit Arbeitgeber der Hausmeister.
Letztes Jahr beim Winterdienst hat er nun eine Fremdfirma beauftragt. Den fakturierten Betrag hat er mit 15 % beaufschlagt und dann uns in Rechnung gestellt über die Rechnung der Hausmeisterei. Wir haben das gemerkt und eine Korrektur der Abrechnung verlangt. Nun meint er, es sei seine Sache, billigere Subunternehmer zu beschäftigen und uns einen Durchschnittssatz der Hausmeister in Rechnung zu stellen. Es gibt allerdings keinen Beschluss, dass wir die Hausmeisterei zu bestimmten festen Stundensätzen beschäftigen.
Wenn er meint, an den Hausmeistern 15 % verdienen zu müssen, ist wohl davon auszugehen, dass die angeblichen Lohnkosten (Stundensätze um 30 Euro) auch einen Anteil von ihm enthalten?!?! Aber letztere Vermutung nur am Rande...
Ein Miteigentümer nannte die Vorgehensweise Betrug...
Achja, alles andere wird für die WEG natürlich zu den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet.
Gibt es ein Urteil oder einen Gesetzes-Passus, der unsere Argumentation stützt?
Für Eure Meinungen und zusätzliche Infos danke ich herzlich
Katinka
zu meinem Problem konnte ich bis jetzt weder hier im Forum noch sonst im Internet etwas Fundiertes finden:
Unser WEG-Verwalter macht die Hausverwaltung und setzt auch die Hausmeister ein. Wir bezahlen dafür eine Pauschale für die Bereithaltung. Abgerechnet werden für die Hausmeister Stundensätze - individuelle Sätze für jeden Hausmeister. Wir sind damit Arbeitgeber der Hausmeister.
Letztes Jahr beim Winterdienst hat er nun eine Fremdfirma beauftragt. Den fakturierten Betrag hat er mit 15 % beaufschlagt und dann uns in Rechnung gestellt über die Rechnung der Hausmeisterei. Wir haben das gemerkt und eine Korrektur der Abrechnung verlangt. Nun meint er, es sei seine Sache, billigere Subunternehmer zu beschäftigen und uns einen Durchschnittssatz der Hausmeister in Rechnung zu stellen. Es gibt allerdings keinen Beschluss, dass wir die Hausmeisterei zu bestimmten festen Stundensätzen beschäftigen.
Wenn er meint, an den Hausmeistern 15 % verdienen zu müssen, ist wohl davon auszugehen, dass die angeblichen Lohnkosten (Stundensätze um 30 Euro) auch einen Anteil von ihm enthalten?!?! Aber letztere Vermutung nur am Rande...
Ein Miteigentümer nannte die Vorgehensweise Betrug...
Achja, alles andere wird für die WEG natürlich zu den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet.
Gibt es ein Urteil oder einen Gesetzes-Passus, der unsere Argumentation stützt?
Für Eure Meinungen und zusätzliche Infos danke ich herzlich
Katinka