Hausverwaltung als Mieter zahlen: ja/nein

Diskutiere Hausverwaltung als Mieter zahlen: ja/nein im Verwaltung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ich habe eine Frage: wie ist das generelle Recht für Mieter. Muss man bei einem "normalen" Mietvertrag die Hausverwaltung...
  • Hausverwaltung als Mieter zahlen: ja/nein Beitrag #1

salomchen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

wie ist das generelle Recht für Mieter. Muss man bei einem "normalen" Mietvertrag die Hausverwaltung zahlen?

Wir sind 5 Häuser mit insgesamt 22 Parteien. Davon nur wenige Mieter - der Rest Eigentümer. Nun kam für meine 60qm Wohnung eine wirklich saftige Nachzahlung. Der Hauptkostenpunkt besteht aus der Hausverwaltung - die an allen 5 Häuseren arbeite. (Z. B. tauscht die defekten Lichter in der Tiefgarage aus)

Ich zahle bereits 135€ NK - und nun würde sich diese um 60€ monatlich erhöhen - wenn ich nächstes Jahr nicht wieder einen Schock bekommen will.

Ich freue mich über Info von euch.
Grüsse
 
  • Hausverwaltung als Mieter zahlen: ja/nein Beitrag #2

RMHV

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Original von salomchen
... Hausverwaltung - die an allen 5 Häuseren arbeite. (Z. B. tauscht die defekten Lichter in der Tiefgarage aus)
Verwaltungskosten sind keine auf den Mieter umlagefähigen Betriebskosten. Hauswartskosten dagegen sind im Grundsatz umlagefähig. der Die Verwaltung regelmäßig nicht den Austausch von Leuchtmitteln durchführt, wäre also zunächst der Sachverhalt zu klären.

Ich zahle bereits 135€ NK - und nun würde sich diese um 60€ monatlich erhöhen - wenn ich nächstes Jahr nicht wieder einen Schock bekommen will.

Wie soll man das denn verstehen? Vielleicht so: wo ich doch bereits irgendetwas bezahle, kann eine Kostensteigerung keinesfalls gerechtfertigt sein? :lol
 
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