Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !!

Diskutiere Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo und grüss Gott, bin NEU hier :wink Ich habe hier eine Frage, wie oben schon erwähnt wurde unsere Hausverwaltung vom Gericht mit sofortiger...
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #1

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
Hallo und grüss Gott, bin NEU hier :wink

Ich habe hier eine Frage, wie oben schon erwähnt wurde unsere Hausverwaltung vom Gericht mit sofortiger Wirkung abberufen.
Die Hausverwaltung hat Beschwerde eingelegt, jetzt kommts....
ist die Hausverwaltung noch im Amt ? :gehtnicht


Es wurde noch nie ein Beschluss gefasst von unserer Seite.

Laut Beschluss vom Gericht wurde nicht nach §44 gehandelt.

Bleibt die Verwaltung noch bis rechtskräftig ? :gehtnicht

Guss Hannes

freue mich auf Eure Antwort :help
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #2

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Ich würde behaupten: Nein, da die Entscheidung des Richters sofort wirksam ist. §44
Der Einspruch läßt das ganze nicht in der Schwebe.
Egal wie, neue Verwaltung suchen und gut is.

Mich wundert nur, dass
1. keine gütliche Einigung möglich war
2. das Gericht keine Zwangsverwaltung eingesetzt hat.
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #3
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin Hannes,

es geht um eine WEG, ja? nur zur Klarstellung...

Urteile werden erst mit Ablauf der Frist rechtskräftig, außer(!) es wird die sofortige Rechtskraft / Vollstreckbarkeit im Urteil erklärt.

Ohne weitere Informationen von Dir über den konkreten Fall ist das etwas in der Luft herumgestochert...

Was mich besonders irritiert, wenn die alte Verwaltung nunmehr "entfernt" wurde -gibt es keine neue?
So ein Zustand ist immer sehr kritisch und schwierig zu handhaben, sollte daher vermieden werden!

Capo,

Zwangsverwalter für WEG? :?

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #4

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
Hallo Capo

eine gütliche Einigung konnte nicht erfolgen weil, der Mehrheitseigentümer (Bauträger) selbst ist.

"""2. das Gericht keine Zwangsverwaltung eingesetzt hat. """

das fragen wir uns dann auch.

Das Problem ist, wir führen gegen den Mehrheitseigentümer Prozesse wegen Mängel in einer Grössenordnung von 450.000,00€
Ein Mängel wurde schon Anerkannt in Höhe 250.000,00€

Jetzt weisst Du warum der Mehrheitseigentümer die Hausverwaltung loshaben will.

:motzki :motzki

bis denne ciao :wink
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #5

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
Original von Martens
im Urteil erklärt.

es geht um ein Beschluss! nicht um ein Urteil!

Original von Martens
Zwangsverwalter für WEG? :?

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens

ein Zwangsverwalter kann NUR mit einem Titel bestellt werden, sofern der Schuldner Immobilien besitzt! Hier gilt auch das ZVG gesetz! ein Notgeschäftführer wäre richtig!

Ich gehe davon aus, dass die Beschwerde beim AG bzw. bei der höheren Verwaltung eingelegt wurde...dann ist der beschluss nicht rechtskräftig solange das beschwerdeverfahren läuft, ist diese abgewiesen, ist er ab dem tag mit sofortiger wirkung rechtskräftig und der verwalter ist nicht mehr im amt

ihr kennt es sicherlich aus amerika :zwinker, denn wenn dort ein Knasti zur Todesstrafe verurteilt wird und man wiederspruch einlegt, ist er solange in untersuchungshaft, bis das URTEIL rechtskräftig ist....

hey hannes halt mich mal auf dem laufenden, das interessiert mich... wenn du noch andere fragen hast, mail mich einfach an... das ist echt scheisse, was der verwalter da mit euch abzieht, ich kenne das von einem freund bei einem anderen objekt...
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #6

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
hey hannes halt mich mal auf dem laufenden, das interessiert mich... wenn du noch andere fragen hast, mail mich einfach an... das ist echt scheisse, was der verwalter da mit euch abzieht, ich kenne das von einem freund bei einem anderen objekt...

Hallo Profi,

hier gehts es um eine grosse WEG mit Betreutem Wohnen.

Wir wollen ja die Hausverwaltung, aber der M-Eigentümer nicht (Bauträger)

Letztes Jahr wurde ein Beschluss zur Abwahl der Verwaltung verhindert, Formfehler und und.

Bei der Rücklage, hat aber die Verwaltung dem M-Eigentümer etwas geholfen zu €uros zu kommen, was ein Fehler war, wir konnten uns ja mit WEG und Teilungserklährung nicht aus.

Nun ist ein Beschluss <<< ergangen, das die Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund von ihrem Amt, wodurch zugleich auch die Verwalterverträge mit den Untereinheiten enden.
Die Hausverwaltung hat mit Hilfe eines Rechnungsprüfers etliches an hin und her festgestellt. :wand: :respekt

Für uns stellt sich jetzt die Frage, ist die Verwaltung noch im Amt ? oder erst mit rechtskraft nach der Beschwerde ? :help

Ich könnte hier schreiben ohne ende, das würde aber das Forum sprengen. Eigentlich ein Fall für AKTE X oder RTL Explosiv wie hier mit den Eigentümer (Betreutes-Wohnen) von Seiten des ME umgegangen wird.

Nun verlangt der ME eine AO auf Tag X Um die Hausverwaltung so schnell wie möglich aus dem Amt zu jagen, :stupid um eine Neue Klage wegen Mängel zu entgehen. :wand: :geil Der Tag x kommt das wissen wir, stehen aber Mängelklagen noch im Raum und auf LG, bei einer Klage wurde schon der Gutachter bestellt den wir haben wollten. :top 1:0 für uns.

Fürs erste reicht es mal

ciao Hannes

PS: seit vorsichtig mit Rechtsanwälten die sagen...wir kennen uns gut aus mit WEG..unserer ist ein Depp, normal auf Knopfdruck muss er alles wissen. :wand:
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #7

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
das ist echt mist, als hätte man nichts anderes zu tun oder? bei einem freund von mir ist eine Hausverwaltung die durch formfehler beschlüsse erzwungen hatte und die sogar geld aus der rücklage für private zwecke entnommen hat,,, z. t. finde ich es schlecht, das verwalter nicht der vorschrift der 34c GewO unterliegen!

ich hoffe ihr und die anderen haben ein friedvolles ende mit der blöden verwaltung....
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #8

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
ich hoffe ihr und die anderen haben ein friedvolles ende mit der blöden verwaltung....

eigentlich geht es mehr um den ME als um die Hausverwaltung, sie hat uns ja viel geholfen weil sie die Machenschaften des ME nicht mehr mittragen wollte. Und nun sitzen wir in der Sch.......

Eine HV soll sich um die Interessen aller kümmern und nicht nur die des MEs oder ? :vertrag

:wink
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #9

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
Lt.BGH-Beschluss vom 1.12.1988 V ZB 6/88, NJE 1989, 1089 ist der Gerichtsbeschluss wirksam, solange er nicht erfolgreich angefochten ist (§ 23 Abs.4 WEG).
Mit Zugang des Beschlusses des AG stehen dem abgwählten Verwalter Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu.

Entsprechende Entscheidung erging durch das OLG Hamm vom 15.1.1999 15 W 444/97 (NZM 1999, 229: "Denn mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen ihm bis zur rechtskräftigen Ungültigkeitserklärung dieses Beschlusses nicht mehr zu.")

Hieran ändert auch die sofortige Beschwerde durch die Hausverwaltung XXXX nichts.

Denn der Beschluß des AG XXXX hat keine aufschiebende Wirkung (so auch Staudinger 2005 zum WEG).


Was sagt Ihr dazu ?
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #10

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
Original von WEG Hannes
Lt.BGH-Beschluss vom 1.12.1988 V ZB 6/88, NJE 1989, 1089 ist der Gerichtsbeschluss wirksam, solange er nicht erfolgreich angefochten ist (§ 23 Abs.4 WEG).
Mit Zugang des Beschlusses des AG stehen dem abgwählten Verwalter Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu.

Entsprechende Entscheidung erging durch das OLG Hamm vom 15.1.1999 15 W 444/97 (NZM 1999, 229: "Denn mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen ihm bis zur rechtskräftigen Ungültigkeitserklärung dieses Beschlusses nicht mehr zu.")

Hieran ändert auch die sofortige Beschwerde durch die Hausverwaltung XXXX nichts.

Denn der Beschluß des AG XXXX hat keine aufschiebende Wirkung (so auch Staudinger 2005 zum WEG).


Was sagt Ihr dazu ?

dann ist dieses hier extra für verwalter gemacht worden, danke, den kopier ich mir erstmal in meine BGh liste ;), denn sonst ist es nicht so...

hey dann schau mal, dass ihr direkt einen notgeschäftsführer findet, demm der jetzige hat nix mehr zu melden :))))))))

cya,
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #11

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
Original von WEG Hannes
Lt.BGH-Beschluss vom 1.12.1988 V ZB 6/88, NJE 1989, 1089 ist der Gerichtsbeschluss wirksam, solange er nicht erfolgreich angefochten ist (§ 23 Abs.4 WEG).
Mit Zugang des Beschlusses des AG stehen dem abgwählten Verwalter Verwaltungsbefugnisse nicht mehr zu.

Entsprechende Entscheidung erging durch das OLG Hamm vom 15.1.1999 15 W 444/97 (NZM 1999, 229: "Denn mit Zugang des Abberufungsbeschlusses stehen ihm bis zur rechtskräftigen Ungültigkeitserklärung dieses Beschlusses nicht mehr zu.")

Hieran ändert auch die sofortige Beschwerde durch die Hausverwaltung XXXX nichts.

Denn der Beschluß des AG XXXX hat keine aufschiebende Wirkung (so auch Staudinger 2005 zum WEG).


Was sagt Ihr dazu ?

dann ist dieses hier extra für verwalter gemacht worden, danke, den kopier ich mir erstmal in meine BGh liste ;), denn sonst ist es nicht so...

hey dann schau mal, dass ihr direkt einen notgeschäftsführer findet, demm der jetzige hat nix mehr zu melden :))))))))

cya,
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #12

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
"Sach ich doch.."
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #13

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
:wink

wir wissen das die HV weg ist, meine Frage war eigentlich:

Dann sind wir jetzt eigentlich ohne Verwaltung <<<< :wand:

Das heisst, das wir, wenn wir bis dato keinen VW haben, ist die WEG mitte Sep. zahlungsunfähig.

Bin ich froh, das ich mit meinem Strom extra hänge. :lol

Verfluchte WEG gell :geil
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #14

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
:wink

wir wissen das die HV weg ist, meine Frage war eigentlich:

Dann sind wir jetzt eigentlich ohne Verwaltung <<<< :wand:

Das heisst, das wir, wenn wir bis dato keinen VW haben, ist die WEG mitte Sep. zahlungsunfähig.

Bin ich froh, das ich mit meinem Strom extra hänge. :lol

Verfluchte WEG gell :geil
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #15

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
schau mal, du kannst dir ja mal ein paar angebote von hausverwaltern einholen und dieses mit den anderen eigentümern besprechen... anschließend beschließt ihr durch mehrheit die bestellung... so würde ich nun vorgehen

[Edit: Sag Bescheid, wenn du die verlinkerei verstanden hast--Admin]
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #16

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Deswegen habe ich auch bemerkt, dass der Richter keine Notverwaltung einsetzt, bis das alles geklärt ist.

Suche mal hier

Vielleicht könnt ihr so den ersten Kontakt herstellen oder es findet sich in diesem Forum ein Ansprechpartner. Es sollte doch möglich sein, schnellstmöglich einen vielleicht auch nur vorübergehenden WV zu finden.

ALternativ könnt ihr das auch mal selbst in die Hand nehmen.. Wäre ja nur vorübergehend und kostenlos soll es ja auch nicht sein...
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #17

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Deswegen habe ich auch bemerkt, dass der Richter keine Notverwaltung einsetzt, bis das alles geklärt ist.

Suche mal hier

Vielleicht könnt ihr so den ersten Kontakt herstellen oder es findet sich in diesem Forum ein Ansprechpartner. Es sollte doch möglich sein, schnellstmöglich einen vielleicht auch nur vorübergehenden WV zu finden.

ALternativ könnt ihr das auch mal selbst in die Hand nehmen.. Wäre ja nur vorübergehend und kostenlos soll es ja auch nicht sein...
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #18

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
Unser Beiratsvorsitzender ist schon voll dabei (ich auch Beirat)

Das Problem liegt darin, ME ist der Bauträger (hat das Objekt selbst gebaut) und verfügt über die Mehrheit.

Jeder Beschluss der Nachteilig für ihn beschlossen wir, lehnt er mit Sicherheit, wie in der Vergangenheit ab. :stupid Beschlüsse, was die Mängel angeht, kann er nicht oder darf nicht mit abstimmen, dieses führt immer zu ärger. :wand:

Eigentlich ist es egal welche Hausverwaltung die Arbeiten übernimmt, sie darf nur nichts rechswiedriges machen, sonst sind wir immer die dummen und müssen in Vorleistung gehen (RA u. Gericht).
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #19

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
Original von capo
Deswegen habe ich auch bemerkt, dass der Richter keine Notverwaltung einsetzt, bis das alles geklärt ist.

Suche mal hier

Vielleicht könnt ihr so den ersten Kontakt herstellen oder es findet sich in diesem Forum ein Ansprechpartner. Es sollte doch möglich sein, schnellstmöglich einen vielleicht auch nur vorübergehenden WV zu finden.

ALternativ könnt ihr das auch mal selbst in die Hand nehmen.. Wäre ja nur vorübergehend und kostenlos soll es ja auch nicht sein...

WEG Verwaltung
20 Einheiten

ab 350 €/Monat

da werden wir ja arm :wand:
 
  • Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! Beitrag #20

WEG Hannes

Neuer Benutzer
Dabei seit
19.08.2006
Beiträge
18
Zustimmungen
0
Original von capo
Deswegen habe ich auch bemerkt, dass der Richter keine Notverwaltung einsetzt, bis das alles geklärt ist.

Suche mal hier

Vielleicht könnt ihr so den ersten Kontakt herstellen oder es findet sich in diesem Forum ein Ansprechpartner. Es sollte doch möglich sein, schnellstmöglich einen vielleicht auch nur vorübergehenden WV zu finden.

ALternativ könnt ihr das auch mal selbst in die Hand nehmen.. Wäre ja nur vorübergehend und kostenlos soll es ja auch nicht sein...

WEG Verwaltung
20 Einheiten

ab 350 €/Monat

da werden wir ja arm :wand:
 
Thema:

Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !!

Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung abberufen durch das Gericht !! - Ähnliche Themen

Neues WEG - Kündigungsfrist der Hausverwaltung: Hallo zusammen, wir sind momentan mit unserer Hausverwaltung extrem unzufrieden und würde die Hausverwaltung am besten sofort los werden. Leider...
Hausverwalter ist ein Problem: Hallo zusammen Ich bin neu hier und habe mal ein paar Fragen. Daher freue ich mich über Meldungen und Meinungen,in Bezug auf Beschwerden die ich...
WEG-Verwaltungsbeirat seine Rechte u. Pflichten: Ist meine Interpretation „Verwaltungsbeirat“ ein Lapsus? Oder habt ihr andere Recherchen, Informationen/Rechtsgrundlagen zum Thema Beirat? Achtung...
Wussten Sie, dass Strom weltweit nur 2-5Ct pro kWh kostet ?: Hier mal eine interessante Email die bei uns ankam, die ich hier so gut es geht versuche einzukopieren: ****************** Wussten Sie, dass...
Eigentumsverwalter - Wohnungseigentumsgesetz: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetzgesetz - WEG) vom 15. März 1951, in der im Bundesgesetzblatt Teil...

Sucheingaben

Abberufung Hausverwalter

,

Abberufung Hausverwaltung

,

Mobbing durch hausverwaltung

,
meiser hausverwaltung insolvenz
, hausverwaltung Abberufung, verwalter setzt beschlüsse nicht um, hausverwaltung abberufen, hausverwalter abberufen, Beschwerdestelle HAUSVERWALTUNG, abberufung hausverwalter durch gericht, abberufung der hausverwaltung, mobbing durch miteigentümer, Hausverwalter Mobbing, hausverwaltung setzt Beschlüsse nicht um, was tun mietermobbing durch den hausmeister, hausverwalter beschwerde, beschwerdestell hausverwaltung, hausverwaltung gericht, Insolvenz Hausverwaltung Meiser, hausverwaltung meiser insolvenz, abberufung gericht verwalter, hausverwaltung mobbing, weg zwangsverwaltung abberufung, Mobbing vom Hausverwalter, abberufung weg-verwalter
Oben