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Diskutiere Hausverwaltung im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; 'Verkäufer schläft - Mieter zahlt nicht kleine Frage: Wir haben eine Wohnung gekauft mit Mietern. Besitzübergang war der 02.06.2006, d.h. ab dann...
  • Hausverwaltung Beitrag #1

Widuwa

'Verkäufer schläft - Mieter zahlt nicht

kleine Frage: Wir haben eine Wohnung gekauft mit Mietern. Besitzübergang war der 02.06.2006, d.h. ab dann stehen uns auch die Mieteinnahmen zu. Theoretisch.

Wir mussten die Mieter über den Besitzübergang informieren, da der Veräußerer trotz Vereinbarung im Kaufvertrag dies bis heute unterlassen hat.

Die Mieter zahlen seit Juni auch bereits keine Miete wie wir erfahren haben und teilten uns mündlich mit, dass Sie ohne schriftliche Vermieterinformation, sie auch nichts zahlen werden. Die Mieter ziehen Ende August aus.

Und nun? Wir sind ratlos? Kann man sich noch an den Veräußerer wenden?

Sind die Mieter in der Verpflichtung uns nachzuweisen, dass sie die Juni Mieter gezahlt haben?? Fragen über Fragen, aber wir kommen irgendwie nicht weiter.
 
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  • Hausverwaltung Beitrag #2

hv-gp

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kleine Frage: Wir haben eine Wohnung gekauft mit Mietern. Besitzübergang war der 02.06.2006, d.h. ab dann stehen uns auch die Mieteinnahmen zu. Theoretisch.

Wir mussten die Mieter über den Besitzübergang informieren, da der Veräußerer trotz Vereinbarung im Kaufvertrag dies bis heute unterlassen hat.

Die Mieter zahlen seit Juni auch bereits keine Miete wie wir erfahren haben und teilten uns mündlich mit, dass Sie ohne schriftliche Vermieterinformation, sie auch nichts zahlen werden. Die Mieter ziehen Ende August aus.

Und nun? Wir sind ratlos? Kann man sich noch an den Veräußerer wenden?

Natürlich können, Sie müssen sich sogar an den Verkäufer wenden damit dieser den Mietern mitteilt, dass Sie der neue "Eigentümer " der Wohnung sind und dass die zukünftig fälligen Mieten an Sie , den Erwerber zu leisten sind. Sie hierzu

§ 566 Satz 1 BGB (Kauf bricht nicht Miete)

"Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräussert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein".

D.h. Der Erwerber, also Sie übernehmen seit dem urkundlichen Eigentumsübergang Nutzen und Lasten des Grundstücks ( z.B. Steuerschulden, Einnahmen, Untergangsrisiko etc.)



Sind die Mieter in der Verpflichtung uns nachzuweisen, dass sie die Juni Mieter gezahlt haben?? Fragen über Fragen, aber wir kommen irgendwie nicht weiter.

Sicherlich wird Ihnen hier auch der Veräusserer Auskunft geben ob die Miete auf sein Konto eingegangen ist. Wurden die Mieten nicht gezahlt so befinden sich die Mieter sowieso in Verzug so daß hier ein Mietrückstand entstanden ist.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß

hv-gp
 
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