Hausverwaltung

Diskutiere Hausverwaltung im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hausverwaltervertrag Hallo, ich bin im Forum neu angemeldet, noch unerfahren.. Ich habe das folgende Problem: Eigentumskaufvertrag am...
  • Hausverwaltung Beitrag #1

aegean

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Hausverwaltervertrag

Hallo,
ich bin im Forum neu angemeldet, noch unerfahren..
Ich habe das folgende Problem:
Eigentumskaufvertrag am 31.12.2005
Kaufpreisbelegung: 04.2006
Grundbucheintragung am 07.2006
Eigentümerversammlung 07/2006
Der Verkäufer hat einen Vertrag mit einer Hausverwaltung ab dem 01.01.2006 abgeschlossen. Der Vertrag liegt uns noch nicht vor.
Ich habe erst in diesem Monat in der Eigentümerversammlung erfahren, dass der neue Verwalter seine Tätigkeit ab dem 01.01.2006 aufgenommen hat. Ich wurde in dieser Sitzung ausgeschlossen, da es angeblich um die Abrechnung für 2005 ging. Die Hausverwalterkosten schienen mir zu hoch. Wie hoch sind normalerweise die Hausverwalterkosten? Der Verwalter ist nicht zuständig für Eigentumsverwaltung.
Ich habe trotz Aufforderung weder Unterlagen noch eine Abrechnung von der ehemaligen Hausverwaltung (sie gehörte dem Verkäufer) bekommen.
Seit dem 01.01.2006 sind mehrere Mieter ausgezogen trotz Zusicherung im Notariellen Vertrag, dass alle Wohnungen vermietet und die Mieten rechtzeitig bezahlt werden. Die Wohnungen sind teilweise verwüstet. Wer ist in der "Übergangszeit" verantwortlich für das Eigentum.
Mietausfälle
Renovierungskosten
Ein Mieter ist seit langem nicht gesehen worden, die Miete wird nicht gezahlt, nach Aussage der Nachbarn soll er "sitzen".
Was kann man in meinem Falle tun?
Wie kann ich den Hausverwalter kündigen? (Habe Mißtrauen, da er dem Verkäufer nahe steht, der Verwalterhonorar ist übertrieben hoch) und diese Meinung haben die anderen Miteigentümer.
Ich habe noch viele andere Fragen ..
 
#
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  • Hausverwaltung Beitrag #2

Capo

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Hole andere Angebote von Verwaltungen ein. Normalerweise so 20-25€ Pro WE + Stundenlohn und Extra Veranstaltungen.

Der Verwalter ist nicht zuständig für Eigentumsverwaltung.
wie meinst du das? Entweder ist es die Verwaltung oder nicht. Führt sie nicht die Eigentümerversammlungen durch?

Es gibt keine Übergangszeit. Der eigentumsübergang ist per Vertrag geregelt. Der neue Verwalter ist am 1.2006 zuständig.
 
  • Hausverwaltung Beitrag #3

aegean

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Hallo Capo,
Vielen Dank für die Antwort
Die Hausverwaltung macht alles andere (laufende Betriebskosten usw.) und hat mit der Mietverwaltung nichts zu tun. Mietverwaltung kostet extra.
Bis dann
 
  • Hausverwaltung Beitrag #4

Capo

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Das erklärt einiges. Du hast also die eigentumsverwaltung mit der Mietverwaltung gleich gesetzt. Was machen die Eigentümer, die in ihrer Wohnung selbst wohnen? einfach zahlen? Wenn du Vermieter bist, kannst du das natürlich selbst machen, oder das an einen Vermietungsservice geben ;)
 
  • Hausverwaltung Beitrag #5

aegean

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Alsoooo
ich wohne in einem anderen Haus, dort in der ETW, sie war früher vermietet und
und die Mietverwaltung wurde/wird von Eigentümern durchgeführt.

Aber was mache ich nun mit dem Verwalter, der nach dem Erwerb meiner Immobilie zum Verwalter bestellt wurde ...Das ist derzeitige Stand, seit dem der neue Verwalter bestellt wurde, gibt es keine Mietverwaltung... daher Leerstand, darüber wurde ich nicht informiert..

Bis zum Verkauf hat der Verkäufer seine eigene Hausverwaltungsfirma beauftragt gehabt. Die Firma hat auch die Mietverwaltung gemacht.

Nun gibt es einen neuen Verwalter und leerstehenden Wohnungen und Mietausfälle ..

und... und ....

Danke
 
  • Hausverwaltung Beitrag #6

Insolvenzprofi

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also wenn ich dich richtig verstehe, willst du also eine mietverwaltung, bist aber darüber entsetzt, dass sich bisher keiner darm gekümmert hat....oder ist es ander, um dir zu helfen muss ich dass kurz verstehen...
 
  • Hausverwaltung Beitrag #7

Sorg

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Ich denke, dass der derzeitige Verwalter ausschließlich mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, also reine WEG-Verwaltung, von der Gemeinschaft beauftragt wurde. In solchen Fällen, ist der Verwalter nie!! für die einzelne Sondereigentumsverwaltung zuständig. Hierfür muß ein gesonderter Sondereigentumsverwaltungsvertrag mit diesem (oder einem anderen) Verwalter geschlossen werden. Diese Verträge sind sehr unterschiedlich. Handelt es sich um einen reinen SEV-Vertrag, ist es nicht unbedingt üblich, dass hier die Nachvermietung, Forderungsverfolgung nach Rechtsstreit oder Ähnliches dazugehören. Hier sollte grundsätzlich der Leistungskatalog mit Kostenansatz der HV angesehen werden. Hinsichtlich Ihrer Teilname an der Eigentümerversammlung haben Sie ein Anrecht teilzunehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Versammlung bereits ins Eigentum gelangt sind.
Lassen Sie sich nun zumindest die Portokolle zusenden. Darauf haben Sie in jedem Fall Anspruch. Hinsichtlich der Mietangelegenheit kommt es auf das Rechtsverhältnis an, welches zum Zeitpunkt der Aussage des Voreigentümers zutraf. Hier sollten Sie sich gesondert beraten lassen.
Viele Grüße Sorg
 
  • Hausverwaltung Beitrag #8
Martens

Martens

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moin,

scheint ein Fall von "leider Pech gehabt" zu sein, tut mir leid.

Aber von vorne:
Ausschluß eines im Grundbuch eingetragenen Eigentümers von der Eigentümerversammlung? Ein starkes Stück! War das die Idee des WEG-Verwalters? Dann hat er sich schon disqualifiziert...

Über zugesicherte Eigenschaften der Wohnung (vermietet / leerstehend) müssen sich Verkäufer und Erwerber einigen, das hat mit der WEG gar nichts zu tun. Hier ist eventuell Regreß möglich, wenn der Veräußerer die Wohnung nicht im zugesicherten (schriftlich im Kaufvertrag, nicht vorher im Treppenhaus erzählt) Zustand übergeben hat.

Wenn Mietverwaltung gewünscht wird, ist ein zusätzlicher Vertrag nötig, wie Sorg schon schrieb. Solange so ein Vertrag nicht besteht, muß sich der Eigentümer selbst kümmern.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Hausverwaltung Beitrag #9

--Patrick--

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Durchschnittliche Verwaltungskosten (WEG-Verwaltung) liegen bei ca. 15 - 20 € pro Wohnung im Monat in München. Je kleiner die Wohnanlage desto teurer. Kenne Preise bis 25 € pro Wohnung.
Mietverwaltung würde ich sagen liegt der Mittelwert bei 5 % der Netto-Kalt-Miete im Monat.
 
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