Heizkosten bei mehreren Gebäuden mit verschiedenen Eigentümern und einer Heizung

Diskutiere Heizkosten bei mehreren Gebäuden mit verschiedenen Eigentümern und einer Heizung im Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Moin Moin, ich habe einen größeren Gebäudekomplex auf einem Grundstück Insgesamt geht es um 5 Gebäude mit einer Zentralheizung. Zusätzlich möchte...
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KeinPlanHaber

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Moin Moin,
ich habe einen größeren Gebäudekomplex auf einem Grundstück
Insgesamt geht es um 5 Gebäude mit einer Zentralheizung.
Zusätzlich möchte, bzw. soll ich das 220 m2 Haus meiner Nachbarn an die Zentralheizung anschließen
(die Heizung ist inzwischen überdimensioniert nach meheren Gebäudeoptimierungen)

Innerhalb des Zweifamilienhauses des Nachbarn wollen die dann einfach nach m2 abrechnen (haben einen Mieter) und die ÖlHeizung stilllegen

Kann ich die Wärme einfach verkaufen? Und wenn ja nach welchen Regeln.
Könnte mir denken der Mieter von denen kann da sich quer stellen
Energietechnisch würde das aber für alle Sinn machen.
 
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KeinPlanHaber

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Man wird dann bestimmt Fernwärmelieferant und muss 67567567568 Auflagen erfüllen?
 
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Aydal

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Ferdl

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Fernwärme was auch immer wirst du, mangels Fernwärme, nicht. EVU wird du mM auch nicht da es hier nicht um Elektrizität geht.
Was du planst, ist ein Nahwärmenetz, mW gibt es da keine großartigen gesetzlichen Regeln zu, du brauchst halt Duschleitungsgenehmigungen der betroffenen Grundstücksbesitzer, vernünftigerweise, ggf auch verpflichtend, eine Versicherung gegen Leitungsschäden, entsprechende geeichte WMZ, sowie vernünftige Lieferverträge.
Ich würde vermeiden wollen in eine Lieferpflicht zu kommen, ein Bekannter der so einen Nähwärmeverbund betreibt, hat eine nicht ausschließliche Wärmelieferung vereinbart, Bedeutet die ursprüngliche Heizung muss/soll für den Notfall erhalten bleiben.
Besondere Regelungen können sich durch die Art der Wärmeerzeugung ergeben.
Einschränkend; sollte vor Ort eine Fernwärmeversorgung existieren, wird dein Plan nicht zulässig sein.
 
  • Heizkosten bei mehreren Gebäuden mit verschiedenen Eigentümern und einer Heizung Beitrag #5
dots

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du brauchst halt Duschleitungsgenehmigungen der betroffenen Grundstücksbesitzer
Kann man die mit einer eventuellen Durchleitungsgenehmigung ggf. kombinieren?

Für Wasserhähne an Handwaschbecken braucht man sowas nicht? Wirklich nur für Duschen?

:D
 
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Aydal

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Fernwärme was auch immer wirst du, mangels Fernwärme, nicht. EVU wird du mM auch nicht da es hier nicht um Elektrizität geht.
Was du planst, ist ein Nahwärmenetz, mW gibt es da keine großartigen gesetzlichen Regeln zu, du brauchst halt Duschleitungsgenehmigungen der betroffenen Grundstücksbesitzer,
Was sei eine Duschleitungsgenehmigung????
Es gibt keine Gesetze dazu? Wisse oder vermute du das?
 
  • Heizkosten bei mehreren Gebäuden mit verschiedenen Eigentümern und einer Heizung Beitrag #7

Ferdl

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