lotte
Hallo, wir bewohnen eine 102 qm große Wohnung in einem 2 Familienhaus, die mit Heizkostenverteilern ausgestattet ist. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt laut Mietvertrag zu 30 % über Wohnfläche und zu 70% über Verbrauchskosten. Seit ca. 2 jahren bewohnt der Sohn unseres Mitmieters einen ca. 20 qm großen Kellerraum, der nachträglich mit einem Heizkörper mit Heizkostenverteiler ausgestattet wurde. Unser Vermieter stellt uns mit der aktuellen Abrechnung nun 130 qm bei der Grundkostenabrechnung in Rechnung. Seine Begründung: Auch wir könnten unseren 30 qm großen Kellerraum zum Wohnen nutzen. Hier befindet sich ein Flachheizkörper, der von uns nie benutzt wird. Mal abgesehen davon, dass es sich um normale Kellerräume handelt, die unserer Meinung nach von Mietern nicht als Wohnraum genutzt werden dürfen, halten wir die Abrechnung für falsch. Eine weitere Frage: Ist für ein vermietetes 2 Famileinhaus mit Ölheizung die Installation eines Feuerlöschers vorgeschrieben? Über Hinweise und Antworten würden wir uns sehr freuen.