Heizkosten Keller

Diskutiere Heizkosten Keller im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wir bewohnen eine 102 qm große Wohnung in einem 2 Familienhaus, die mit Heizkostenverteilern ausgestattet ist. Die Abrechnung der...
  • Heizkosten Keller Beitrag #1

lotte

Hallo, wir bewohnen eine 102 qm große Wohnung in einem 2 Familienhaus, die mit Heizkostenverteilern ausgestattet ist. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt laut Mietvertrag zu 30 % über Wohnfläche und zu 70% über Verbrauchskosten. Seit ca. 2 jahren bewohnt der Sohn unseres Mitmieters einen ca. 20 qm großen Kellerraum, der nachträglich mit einem Heizkörper mit Heizkostenverteiler ausgestattet wurde. Unser Vermieter stellt uns mit der aktuellen Abrechnung nun 130 qm bei der Grundkostenabrechnung in Rechnung. Seine Begründung: Auch wir könnten unseren 30 qm großen Kellerraum zum Wohnen nutzen. Hier befindet sich ein Flachheizkörper, der von uns nie benutzt wird. Mal abgesehen davon, dass es sich um normale Kellerräume handelt, die unserer Meinung nach von Mietern nicht als Wohnraum genutzt werden dürfen, halten wir die Abrechnung für falsch. Eine weitere Frage: Ist für ein vermietetes 2 Famileinhaus mit Ölheizung die Installation eines Feuerlöschers vorgeschrieben? Über Hinweise und Antworten würden wir uns sehr freuen.
 
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  • Heizkosten Keller Beitrag #2

RMHV

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Original von lotte
Hallo, wir bewohnen eine 102 qm große Wohnung in einem 2 Familienhaus, die mit Heizkostenverteilern ausgestattet ist. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt laut Mietvertrag zu 30 % über Wohnfläche und zu 70% über Verbrauchskosten. Seit ca. 2 jahren bewohnt der Sohn unseres Mitmieters einen ca. 20 qm großen Kellerraum, der nachträglich mit einem Heizkörper mit Heizkostenverteiler ausgestattet wurde. Unser Vermieter stellt uns mit der aktuellen Abrechnung nun 130 qm bei der Grundkostenabrechnung in Rechnung. Seine Begründung: Auch wir könnten unseren 30 qm großen Kellerraum zum Wohnen nutzen. Hier befindet sich ein Flachheizkörper, der von uns nie benutzt wird. Mal abgesehen davon, dass es sich um normale Kellerräume handelt, die unserer Meinung nach von Mietern nicht als Wohnraum genutzt werden dürfen, halten wir die Abrechnung für falsch. Eine weitere Frage: Ist für ein vermietetes 2 Famileinhaus mit Ölheizung die Installation eines Feuerlöschers vorgeschrieben? Über Hinweise und Antworten würden wir uns sehr freuen.

Die Verteilung der Heizkosten erfolgt nach Heizkostenverordnung

§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) 1Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. 2Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.


Wie man sieht, ist die Kostenverteilung nach der Fläche der beheizten Räume nicht zu beanstanden. Wie man weiter sehen kann, ist nicht von Wohnräumen die Rede. Die Mietermeinung hinsichtlich der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit irgendeiner Nutzung ist also für die Kostenverteilung nicht relevant. Was also sollte sonst noch falsch sein an der Abrechnung?
 
  • Heizkosten Keller Beitrag #3

Heizer

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Dein Vermieter muss ja so abrechnen. Sonst würde er sich ja selber besch***en. Die Grundkosten sollen ja die Verluste der Heizanlage berücksichtigen. Und überall wo Wärme hinkommt entstehen auch Verluste. Also auch im Keller. Dabei ist es nicht von bedeutung ob man da Wärme nutzen möchte oder nicht. Entscheidend ist man könnte. Aber selbst eine Demontage des Heizkörpers würde die Sizuation nicht ändern. Die aktuelle Rechtssprechnung sieht auch ohne Heizkörper den Keller als beheizbare Nutzfläche an.
 
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