Heizkosten nach Nutzfläche?

Diskutiere Heizkosten nach Nutzfläche? im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Einen schönen guten Abend! Ich bin neu hier und hoffe auf die mir erhoffte Antwort! Es geht um folgendes... Mein Kumpel und ich sind Mieter...
  • Heizkosten nach Nutzfläche? Beitrag #1

JesseJames

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Einen schönen guten Abend!

Ich bin neu hier und hoffe auf die mir erhoffte Antwort!

Es geht um folgendes...

Mein Kumpel und ich sind Mieter eines alten Lokschuppens, in welchem wir eine kleine Werkstatt eingerichtet und unsere Autos abgestellt haben. Diese "Halle" ist mit einer Gasheizung versehen. Der Gasanschluß befindet sich in der Halle, an diesem hängt jedoch zusätzlich ein Mehrfamilienhaus. Somit gibt es nur 1 Zähler für alle.

Heute kam die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.05 - 31.12.05 :motzki


Nach dieser Abrechnung gibt es "auf die Nutzer zu verteilende Gesamtkosten" von 8136,60 Euro!! Darin enthalten sind 7296,64 Euro Brennstoff, 465,86 Euro Verbrauchserfassung und 374,10 Euro Miete Erfassungsgeräte HZ.

Für das Haus und unsere Halle werden Brennstoffkosten in Höhe von 3702,97 Euro angegeben.

50% Grundkosten 1851,49 Euro und 50% Verbrauchskosten 1851,48 Euro.

Die Grundkosten werden für die 225m² Nutzfläche der Halle angesetzt und wurden mit folgender Formel errechnet:

225m² Nutzfläche : 1000 Gradtagzahlen x 280 Gradtagzahlen = 63

1851,49 Euro : 225m² Nutzfläche = 8,228844444 x 63 = 518,41#

und weitere 518,41 Euro für den Verbrauch, der sich so errechnet:

65818,00kWh : 1000 Gradtagzahlen x 280 Gradtagzahlen = 18429,04

1851,48 : 65818 = 0,028130298 x 18429,04 = 518,41

Also sollen/müssen wir wirklich 518,41 Euro nur für die Nutzfläche an Heizkosten zahlen????? :?

Insgesamt sogar 1054,22 Euro :wand:

Die Heizung war den ganzen Sommer über nicht in Betrieb und einen Boiler für warmes Wasser, oder ähnliches gibt es auch nicht!!!

Dank der Nutzfläche dürften wir im Verhältnis zum Verbrauch deutlich mehr bezahlen müssen, als der Rest der Mieter, oder?

Gibt es einen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Mietern?

Ist das so wirklich richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß
JesseJames
 
  • Heizkosten nach Nutzfläche? Beitrag #2

Heizer

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Wie wird den Euer Verbrauch ermittelt? HKV oder Wärmemengenzähler? Gibt es in dem Wohnhaus eine zentrale Warmwasserversorgung?
 
  • Heizkosten nach Nutzfläche? Beitrag #3

JesseJames

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Guten Morgen!

Im Wohnhaus wird nach Wärmemengenzählern abgerechnet. Zumindest hängen diese an den Heizkörpern. Das Warmwasser wird über Durchlauferhitzer erzeugt.

Bei uns in der Halle hängt eine große Industrieheizung unter der Decke bzw. an der Wand. Es ist kein Wärmemengenzähler vorhanden.

Lt. Vertrag ist lediglich eine Pauschale von 50€ / Monat für das Gas zu zahlen.

Gruß
JesseJames
 
  • Heizkosten nach Nutzfläche? Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

Ihr habt also einen schriftlichen Vertrag, das ist gut.

Wenn da wirklich von einer Pauschale (nicht von einer Vorauszahlung!) die Rede ist, dann interessiert Euch die HK-Abrechnung überhaupt nicht, da Ihr eben nur die Pauschale zu zahlen habt.

Allerdings kann der Vermieter die aktuelle Situation natürlich als Anlaß nehmen, den Gewerbemietvertrag zu kündigen oder nach Ablauf der evtl. vereinbarten Festlaufzeit nicht zu verlängern. Das ist aber immer das Risiko bei solchen Verträgen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
auch mit ollen Autos aber leider ohne Halle :bier
 
  • Heizkosten nach Nutzfläche? Beitrag #5

Heizer

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Wenn natürlich 50€ vertraglich vereinbart sind sind sie vereinbart. Die Nachzahlungsauforderung ist somit Blödsinn.

Mal abgesehen davon ist die Abrechnung nach Gradtagszahlen auch blödsinn, da die Abrechnungsperiode 365 Tage umfaßt. Und noch mehr blödsinn ist die Aufteilung nach Grund- und Verbrauchskosten wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.

Und überhaupt ist die gesammt Heizkostenabrechnung für diese Liegenschaft na ...? Richtig auch blödsinn da nicht alle Abnehmer verbrauchsabhängig abgerechnet werden können. Trotz Wärmemengenzähler in den Wohnungen können diese nur zur Verteilung und nicht zur Tarifmessung herangezogen werden. Sonst würden alle Verluste der ganzen Liegenschaft auf den nicht gemessenen Mietbereich entfallen wie es bei Euch augenscheinlich der Fall ist.

Wenn Eure m² mehr als 25% der gesammten beheizbaren Nutzfläche der gesamten Liegenschaft ausmacht ist auch eine Schätzung Eures Verbrauches nicht zulässig. D.h. die ganze Liegenschaft müßte nach m² abgerechnet werden.
 
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