RoswellAlien
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Hallo an alle Experten!
Heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung erhalten.
Zu dieser habe ich folgende Fragen an Euch:
1.Mein Vermieter berechnet mir 12,18 € für die "Nutzertrennung". Diese Kosten werden bei den Heizkosten als Direktkosten mit dem Datum meines Auszuges ausgewiesen. Sind diese Kosten gerechtfertig? Ich habe auf eine Abrechnung bestanden, welche zeitgenau ist, da der Abrechnungzeitraum immer vom 01.08. bis 31.07. geht.
2.Die Festkosten der Heizung werden mit 30% der Gesamtkosten der Heizkosten angegeben. Die Kosten für den Zeitraum in der ich die Wohnung bewohnt habe wurde nach einem "Zeitfaktor" von 952/1000 abgerechnet. Wie müssen diese Kosten zeitanteilig berechnet werden? Werden diese Kosten normalerweise nach anteiligen Kalendertagen berechnet? (Das wäre um knapp 40,00 € günstiger)
3.Wie muss in einem gemischt genutzten Gebäude (1 Bäckerei im EG, darüber Toilette der Bäckerei im 1.OG und 2 Wohnungen a´60,00 qm im 2.OG) z.B. die Gebäudebrandversicherung abgerechnet werden? Bei mir werden diese Kosten durch 3 geteilt. Ich habe überlegt, ob nicht bei dieser Versicherung das Risiko, also zB die Bäckerei eine Rolle spielt?
Ich bedanke schon im voraus für Eure Hilfe!
Gruß
Daniel
Heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung erhalten.
Zu dieser habe ich folgende Fragen an Euch:
1.Mein Vermieter berechnet mir 12,18 € für die "Nutzertrennung". Diese Kosten werden bei den Heizkosten als Direktkosten mit dem Datum meines Auszuges ausgewiesen. Sind diese Kosten gerechtfertig? Ich habe auf eine Abrechnung bestanden, welche zeitgenau ist, da der Abrechnungzeitraum immer vom 01.08. bis 31.07. geht.
2.Die Festkosten der Heizung werden mit 30% der Gesamtkosten der Heizkosten angegeben. Die Kosten für den Zeitraum in der ich die Wohnung bewohnt habe wurde nach einem "Zeitfaktor" von 952/1000 abgerechnet. Wie müssen diese Kosten zeitanteilig berechnet werden? Werden diese Kosten normalerweise nach anteiligen Kalendertagen berechnet? (Das wäre um knapp 40,00 € günstiger)
3.Wie muss in einem gemischt genutzten Gebäude (1 Bäckerei im EG, darüber Toilette der Bäckerei im 1.OG und 2 Wohnungen a´60,00 qm im 2.OG) z.B. die Gebäudebrandversicherung abgerechnet werden? Bei mir werden diese Kosten durch 3 geteilt. Ich habe überlegt, ob nicht bei dieser Versicherung das Risiko, also zB die Bäckerei eine Rolle spielt?
Ich bedanke schon im voraus für Eure Hilfe!
Gruß
Daniel