hallop sandy,
Original von Sandy
Haben unsere Energieabrechnung bekommen. Sie scheint uns ein wenig hoch. In unserer Aufstellung sind alle Rechnungen ab Jan. 05 einbegriffen. Sind aber erst Juli 05 eingezogen. Der Verwalter meint das sei überall so und würde dann wie bei den Nebenkosten anteilig auf die Tage berechnet.
das stimmt schon so, denn: üblicherweise werden die heizkosten über das jahr verteilt - ihr zahlt ja auch monatlich eure betriebskostenvorauszahlung.
ausnahmen bestätigen die regel, deshalb: sofern ihr heizkostenverteiler an den heizkörpern habt, gibt es auch die möglichkeit der zwischenablesung bei mieterwechsel. die kostet natürlich extra, und das wird meist den mietern berechnet. scheint aber bei euch nicht der fall zu sein.
Original von Sandy
Nun hat unser Vormieter aber einen ziemlich hohen verbrauch gehabt und dadurch wird ja auch unsere Rechnung höher.
was heisst "ziemlich hoch" und woher wisst ihr das? habt ihr vergleichsmöglichkeiten?
Original von Sandy
Wir bezahlen ja auch Warmmiete und das sind im Monat um die 60 Euro für Heizung. Und nun sollen wir ca. 400 Euro nachzahlen und dabei haben wir kaum geheizt.
was ist hier mit "warmmiete" gemeint?
was steht denn im mietvertrag über die betriebskosten?
sollte im mietvertrag stehen, dass die heizkosten in der miete inbegriffen sind, müsst ihr garnichts nachzahlen. dann hat sich der vermieter da selbst ein ei gelegt.
Original von Sandy
Es steht auch da, dass einzelne Geräte geschätzt, da keine verwertbare Ablesung vorlag. Beim Anschreiben steht auch nicht unser Name sondern "Eigennutzer" obwohl wir nur Mieter sind. Auch die Buchhalterin von unserem Verwalter wusste nicht wirklich was sie damit anfangen sollte. Und was sind Nutzerbezogene Kosten?
die aussage "einzelne geräte wurden geschätzt" klingt für mich so, als hättet ihr heizkostenverteiler an euren heizkörpern. (und nach meinem lieblingsfeind, der firma die bei uns diese blöden geräte abliest und permanent schwierigkeiten mit ihren eigenen geräten hat und deshalb immer mal wieder "schätzen" muss.) falls dem so sein sollte, werden die heizkostenverteiler ja dieser tage wieder abgelesen und ihr werdet dann wenigstens für 2007 eine mehr-oder-weniger korrekte heizkostenabrechnung bekommen. dass beim mieterwechsel nicht abgelesen wurde ist dann natürlich dumm gelaufen für euch.
ist mit "verwalter" der hausverwalter gemeint?
was hat die buchhalterin damit zu tun? ist die für die betriebskostenabrechnung mit den mietern zuständig? eher nicht...
in jedem falle enthält die betriebskostenabrechnung formfehler - ihr seid als mieter keine "eigennutzer".
unter "nutzerbezogene kosten" würde ich jetzt mal kosten wie z.b. wasserverbrauch verstehen (also diejenigen kosten, die von den tatsächlichen nutzern verursacht wurden). aber wenn das nicht geklärt ist, solltet ihr da unbedingt nachfragen.
aber um einschätzen zu können, ob eine nachzahlung in dieser höhe "zu hoch" ist oder nicht, müsste man wissen, wie gross die wohnung ist, ob das alt- oder neubau ist, wie geheizt wird (gas, öl, strom etc.), wie abgerechnet wird (nach quadrat- bzw. kubikmetern oder nach verbrauch, gemessen per heizkostenverteiler) und ob die vorauszahlung realistisch ist.
aber mal quer übern daumen gepeilt:
angenommen ihr habt eine 80qm-altbau-wohnung, die nicht sonderlich gut gedämmt ist und heizt per öl-zentral-heizung, abgerechnet über die wohnungsgrösse.
angenommen die "energieabrechnung" bezieht sich nicht nur auf die heizungskosten, sondern auch auf die üblichen nebenkosten wie grundsteuer, versicherungen, wasser, müll usw. - dann wären die € 60,00 monatliche vorauszahlung für 3 leute SEHR wenig - und somit eine dicke nachzahlung durchaus im bereich des möglichen.
nur mal als beispiel: bei uns beträgt die betriebskostenvorauszahlung für eine 60qm-wohnung, bewohnt von 2 personen, OHNE heizkosten und OHNE schnickschnack wie putzfrau, kabelanschluss, aufzug usw. schon € 60,00.
normalerweise bekommen die mieter da immer ein bisschen geld zurück (ca. € 5,00).
und bitte nicht vergessen: die heizkosten sind ziemlich gestiegen (öl- und gaspreis) und vermieter dürfen die betriebskosten-vorauszahlung bei bestehenden mietverträgen erst dann erhöhen, wenn eine entsprechende abrechnung vorausgegangen ist.
könnte sein dass euer vermieter das nicht bedacht hat, als er mit euch den mietvertrag gemacht hat - es wäre vorausschauend gewesen, die betriebskostenvorauszahlung entsprechend anzusetzen, zumal nachwuchs in sicht war.
2008 werden wohl auch die meisten mieter wegen der mehrwertsteuer auch wieder kräftig nachzahlen müssen...