digiphotos
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Hallo zusammen,
ich vermiete ein Haus mit zwei Wohnungen und Gaszentralheizung. Je Wohnung wird der Heizverbrauch über je einen Wärmemengenzähler im Keller in kWh ermittelt. Das Treppenhaus / gemeinschaftliche Räume werden nicht beheizt.
Der Gasversorger rechnet über den zentralen Zähler die verbrauchten Kubikmeter ab. Ich möchte 30 Prozent der Gaskosten nach Quadratmetern und 70 Prozent nach Verbrauch (entsprechend der Wärmemengenzähler) abrechnen.
Ich habe folgende Fragen:
1) Der Gasversorger hat in seiner Rechnung einen Arbeitspreis (Löwenanteil, die verbrauchten Kubikmeter) und einen Grundpreis (Zählermiete) angegeben. Wird bei der Aufteilung beides gleich behandelt (30 Prozent nach Fläche, 70 Prozent nach Verbrauch)? Oder muss beides auseinander gerechnet werden?
2) Der Gasversorger gibt den abgelesenen Verbrauch in Kubikmeter an und rechnet diesen in kWh um. Wenn in der Rechnung der Stadtwerke zum Beispiel 1000 kWh abgerechnet werden, die Wärmemengenzähler aber (aufgrund von Ungenauigkeiten) in Summe nur 980 kWh gezählt haben: Kann ich an die Mieter nur exakt den Wert abrechnen, der auf den Wärmemengenzählern steht (in Summe 980 kWh)? Oder ermittel ich anhand der Wärmemengenzähler, welche Wohnung wie viel Prozent verbraucht hat und teile die vom Gasversorger in Rechnung gestellten 1000 kWh entsprechend auf?
3) Wird die jährliche Wartung der Heizung nach Fläche aufgeteilt? Oder muss der Verbrauch einfließen?
Für eine Rückmeldung wäre ich Euch sehr dankbar.
Mario
ich vermiete ein Haus mit zwei Wohnungen und Gaszentralheizung. Je Wohnung wird der Heizverbrauch über je einen Wärmemengenzähler im Keller in kWh ermittelt. Das Treppenhaus / gemeinschaftliche Räume werden nicht beheizt.
Der Gasversorger rechnet über den zentralen Zähler die verbrauchten Kubikmeter ab. Ich möchte 30 Prozent der Gaskosten nach Quadratmetern und 70 Prozent nach Verbrauch (entsprechend der Wärmemengenzähler) abrechnen.
Ich habe folgende Fragen:
1) Der Gasversorger hat in seiner Rechnung einen Arbeitspreis (Löwenanteil, die verbrauchten Kubikmeter) und einen Grundpreis (Zählermiete) angegeben. Wird bei der Aufteilung beides gleich behandelt (30 Prozent nach Fläche, 70 Prozent nach Verbrauch)? Oder muss beides auseinander gerechnet werden?
2) Der Gasversorger gibt den abgelesenen Verbrauch in Kubikmeter an und rechnet diesen in kWh um. Wenn in der Rechnung der Stadtwerke zum Beispiel 1000 kWh abgerechnet werden, die Wärmemengenzähler aber (aufgrund von Ungenauigkeiten) in Summe nur 980 kWh gezählt haben: Kann ich an die Mieter nur exakt den Wert abrechnen, der auf den Wärmemengenzählern steht (in Summe 980 kWh)? Oder ermittel ich anhand der Wärmemengenzähler, welche Wohnung wie viel Prozent verbraucht hat und teile die vom Gasversorger in Rechnung gestellten 1000 kWh entsprechend auf?
3) Wird die jährliche Wartung der Heizung nach Fläche aufgeteilt? Oder muss der Verbrauch einfließen?
Für eine Rückmeldung wäre ich Euch sehr dankbar.
Mario