Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler

Diskutiere Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo zusammen, ich vermiete ein Haus mit zwei Wohnungen und Gaszentralheizung. Je Wohnung wird der Heizverbrauch über je einen Wärmemengenzähler...
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #1

digiphotos

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Hallo zusammen,

ich vermiete ein Haus mit zwei Wohnungen und Gaszentralheizung. Je Wohnung wird der Heizverbrauch über je einen Wärmemengenzähler im Keller in kWh ermittelt. Das Treppenhaus / gemeinschaftliche Räume werden nicht beheizt.

Der Gasversorger rechnet über den zentralen Zähler die verbrauchten Kubikmeter ab. Ich möchte 30 Prozent der Gaskosten nach Quadratmetern und 70 Prozent nach Verbrauch (entsprechend der Wärmemengenzähler) abrechnen.

Ich habe folgende Fragen:

1) Der Gasversorger hat in seiner Rechnung einen Arbeitspreis (Löwenanteil, die verbrauchten Kubikmeter) und einen Grundpreis (Zählermiete) angegeben. Wird bei der Aufteilung beides gleich behandelt (30 Prozent nach Fläche, 70 Prozent nach Verbrauch)? Oder muss beides auseinander gerechnet werden?

2) Der Gasversorger gibt den abgelesenen Verbrauch in Kubikmeter an und rechnet diesen in kWh um. Wenn in der Rechnung der Stadtwerke zum Beispiel 1000 kWh abgerechnet werden, die Wärmemengenzähler aber (aufgrund von Ungenauigkeiten) in Summe nur 980 kWh gezählt haben: Kann ich an die Mieter nur exakt den Wert abrechnen, der auf den Wärmemengenzählern steht (in Summe 980 kWh)? Oder ermittel ich anhand der Wärmemengenzähler, welche Wohnung wie viel Prozent verbraucht hat und teile die vom Gasversorger in Rechnung gestellten 1000 kWh entsprechend auf?

3) Wird die jährliche Wartung der Heizung nach Fläche aufgeteilt? Oder muss der Verbrauch einfließen?

Für eine Rückmeldung wäre ich Euch sehr dankbar.

Mario
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #2
immobiliensammler

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1) Der Gasversorger hat in seiner Rechnung einen Arbeitspreis (Löwenanteil, die verbrauchten Kubikmeter) und einen Grundpreis (Zählermiete) angegeben. Wird bei der Aufteilung beides gleich behandelt (30 Prozent nach Fläche, 70 Prozent nach Verbrauch)?

Ja!

Oder ermittel ich anhand der Wärmemengenzähler, welche Wohnung wie viel Prozent verbraucht hat und teile die vom Gasversorger in Rechnung gestellten 1000 kWh entsprechend auf?

Ja!

3) Wird die jährliche Wartung der Heizung nach Fläche aufgeteilt? Oder muss der Verbrauch einfließen?

Ich würde Sie (genau wie Betriebsstrom der Heizung, Schornsteinfeger etc.) in die gesamten Heizkosten einbeziehen und dann 30 % Fläche 70 % Verbrauch (Deine Sätze) abrechnen.


Nachfrage noch: Wie wird das Warmwasser erzeugt? Durch die Gaszentralheizung?
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #3

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. So werde ich es machen.

Das Warmwasser wird über Strom erzeugt. Jede Wohnung hat einen eigenen Stromzähler und Durchlauferhitzer - die Stromkosten rechnet jeder Mieter mit seinem Stromversorger ab.

Wegen dem Betriebsstrom der Heizung habe ich folgendes Problem: Die Heizung hängt an einem Zwischenzähler zusammen mit der Treppenhausbeleuchtung (Gemeinstrom). Ich erhalte also nur einen gemeinsamen Stromverbrauchswert. Wäre es zulässig, diesen Stromverbrauchswert nach Quadratmetern aufzuteilen?

Noch eine Frage: Auf den Wärmemengenzählern steht 'Eichaustausch 2023'. Ich gehe also davon aus, dass ich die Wärmemengenzähler irgendwann in 2023 tauschen muss. Ich habe gelesen, dass man die Kosten für den Tausch der Wärmemengenzähler ebenfalls über die Nebenkosten auf die Mieter verteilen kann. Erfolgt dies nach Fläche?

Danke nochmal und viele Grüße

Mario
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #4

Dschei2

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Ich kenne es eigentlich so, dass man zur Abrechnung eine Summe für die Heizkosten bildet aus: Kosten für Gas, Schorni, Wartung, evtl. Zählermiete/Abrechnungsservice, Heizstrom.
Diese Summe wird dann zu 30 % nach Fläche und 70 % nach Zähler verteilt.
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #5

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Ich kenne es eigentlich so, dass man zur Abrechnung eine Summe für die Heizkosten bildet aus: Kosten für Gas, Schorni, Wartung, evtl. Zählermiete/Abrechnungsservice, Heizstrom.
Diese Summe wird dann zu 30 % nach Fläche und 70 % nach Zähler verteilt.
Danke, ich werde es so machen. 30 Prozent nach Fläche sind einfach. Beim Verbrauch würde ich einfach die Werte auf den Wärmemengenzählern in Relation setzen:

Die Wärmemengenzähler ergeben zum Beispiel dass ein Drittel von Wohnung 1 und zwei Drittel von Wohnung 2 verbraucht wurden. Dementsprechend würde Wohnung 1 ein Drittel der variablen Kosten und Wohnung 2 zwei Drittel der variablen Kosten tragen.

Den Heizstrom werde ich anhand des Verbrauchs schätzen (ca. 3% vom Brennstoffverbrauch).

Wäre das rechtlich so OK?

Viele Grüße

Mario
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #6
immobiliensammler

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Wegen dem Betriebsstrom der Heizung habe ich folgendes Problem: Die Heizung hängt an einem Zwischenzähler zusammen mit der Treppenhausbeleuchtung (Gemeinstrom). Ich erhalte also nur einen gemeinsamen Stromverbrauchswert. Wäre es zulässig, diesen Stromverbrauchswert nach Quadratmetern aufzuteilen?

Du kannst den Betriebsstrom auch schätzen, vom BGH akzeptiert wurden Sätze von glaube ich zwischen 3 und 8 Prozent der Brennstoffkosten, ich persönlich nehme 5 %. Du errrechnest also 5 % der Gaskosten als Betriebsstrom, diesen Betrag ziehst Du vom Hausstrom ab und addierst diese zu den Heizkosten (Verteilung nach HeizkostenV), der Rest wird dann über die "normale" Betriebskostenabrechnung verteilt.

Noch eine Frage: Auf den Wärmemengenzählern steht 'Eichaustausch 2023'. Ich gehe also davon aus, dass ich die Wärmemengenzähler irgendwann in 2023 tauschen muss. Ich habe gelesen, dass man die Kosten für den Tausch der Wärmemengenzähler ebenfalls über die Nebenkosten auf die Mieter verteilen kann. Erfolgt dies nach Fläche?

Nein, ebenfalls in diesem Jahr als Bestandteil der Heizkosten, also anteilig Fläche und Verbrauch. Du hast die Wahl, ob Du diese Kosten im Jahr des Anfalls umlegst oder auf mehrere Jahre (z.B. die Eichfrist) verteilst.
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #7

Ferdl

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Wäre es zulässig, diesen Stromverbrauchswert nach Quadratmetern aufzuteilen?
Nein, der Stromverbrauch der Heizung ist nach HKV umzulegen.
ie Kosten für den Tausch der Wärmemengenzähler ebenfalls über die Nebenkosten auf die Mieter verteilen kann. Erfolgt dies nach Fläche?
Es gibt meines Wissen keine genaue Regelung zu diesem Thema. Es werden unterschiedlich Ansichten zum Thema Austausch von Vermietereigenen Messeinrichtungen vertreten, von -keine Umlage möglich- über -Kosten auf die Eichzeit verteilt abrechnen- bis -Kosten am Ende der Mietzeit Zeitanteilig abrechnen-. Das Ganze kann man dann noch um den Abrechnungsschlüssel erweitern. Ich würde die Wärmemengenzähler Zeitanteilig zu Heizkosten nehmen.

Um grundsätzlich die Gedankengänge zu vereinfachen, es werden keine Kwh oder Liter oder... verteilt, sondern Kosten. Es ist egal was und wie der Gasversorger abrechnet. es werden (nur) die gesamten Kosten aufgeteilt.
 
  • Heizkostenabrechnung im Zweifamilienhaus über Wärmemengenzähler Beitrag #8
immobiliensammler

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Es gibt meines Wissen keine genaue Regelung zu diesem Thema. Es werden unterschiedlich Ansichten zum Thema Austausch von Vermietereigenen Messeinrichtungen vertreten, von -keine Umlage möglich- über -Kosten auf die Eichzeit verteilt abrechnen- bis -Kosten am Ende der Mietzeit Zeitanteilig abrechnen-. Das Ganze kann man dann noch um den Abrechnungsschlüssel erweitern. Ich würde die Wärmemengenzähler Zeitanteilig zu Heizkosten nehmen.

Früher war die klare Aussage: Messgeräte mieten da sonst keine Umlage möglich, dies wurde aber durch das neue Eichgesetz explizit geändert.

Hier z.B. nachzulesen!
 
Thema:

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