Zweiliegerwohnung
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Hallo Zusammen,
ich habe ein Zweifamilienhaus, wo bisher eine Pauschalmiete vereinbart war. In Zeiten der Energiekrise möchte ich die Pauschalmiete auf eine Betriebs- wie Heizkostenabrechnung umstellen und nach m² Wohnfläche berechnen. Ich wohne als Vermieter selbst in einer der Wohnungen. Das Thema der Umstellung hatte ich aber bereits vor mehreren Monaten mündlich verkündet, welches bejaht wurde.
Im Mietvertrag steht, dass "bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter selbst eine wohnt, nach m² Wohn- oder Nutzfläche" umgelegt werden kann. Nun ist das auch so, dass bei diesem Paragraph ein Text "eigener Zähler!" hinzugefügt wurde. Bei der Zentralheizung und Warmwasserversorgung wurden aber keine Heizzähler verbaut! Das Ganze ist also ein wenig widersprüchlich..
Den Mietvertrag habe ich so vom Voreigentümer übernommen. Ich weiß jetzt nicht, welcher Gedanke hinter dem Text "eigener Zähler!" steckt. Eine Nachfrage beim Voreigentümer ist nicht möglich. Vielleicht wollte man Heizzähler verbauen, hat es dann gelassen!?
Meine Frage ist, ob dieser Paragraph seine angepasste Wirkung verliert, weil ja keine Heizzähler installiert wurden. Gilt ggfs. der "original" Paragraph?
ich habe ein Zweifamilienhaus, wo bisher eine Pauschalmiete vereinbart war. In Zeiten der Energiekrise möchte ich die Pauschalmiete auf eine Betriebs- wie Heizkostenabrechnung umstellen und nach m² Wohnfläche berechnen. Ich wohne als Vermieter selbst in einer der Wohnungen. Das Thema der Umstellung hatte ich aber bereits vor mehreren Monaten mündlich verkündet, welches bejaht wurde.
Im Mietvertrag steht, dass "bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter selbst eine wohnt, nach m² Wohn- oder Nutzfläche" umgelegt werden kann. Nun ist das auch so, dass bei diesem Paragraph ein Text "eigener Zähler!" hinzugefügt wurde. Bei der Zentralheizung und Warmwasserversorgung wurden aber keine Heizzähler verbaut! Das Ganze ist also ein wenig widersprüchlich..
Den Mietvertrag habe ich so vom Voreigentümer übernommen. Ich weiß jetzt nicht, welcher Gedanke hinter dem Text "eigener Zähler!" steckt. Eine Nachfrage beim Voreigentümer ist nicht möglich. Vielleicht wollte man Heizzähler verbauen, hat es dann gelassen!?
Meine Frage ist, ob dieser Paragraph seine angepasste Wirkung verliert, weil ja keine Heizzähler installiert wurden. Gilt ggfs. der "original" Paragraph?