Heizkostenabrechnung

Diskutiere Heizkostenabrechnung im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wir sind zum Anfang November 05 in unsere neue Wohnung eingezogen. Daß eine Nachzahlung-gerade hinsichtlich der Heizkosten erfolgen würde...
  • Heizkostenabrechnung Beitrag #1

Mitte

Hallo,

wir sind zum Anfang November 05 in unsere neue Wohnung eingezogen. Daß eine Nachzahlung-gerade hinsichtlich der Heizkosten erfolgen würde war uns klar - allerdings keine, die die Vorauszahlung um über 150% übersteigt:

Vorauszahlung bisher: 54 EUR
Vorauszahlung neu: 137 EUR

bei ca. 66qm Wohnfläche.

Wir vermuten, daß es keine Zwischenablesung (bei uns im Haus wird digital abgelesen) vor unserem Einzug gegeben hat. Die Wohnung stand lange-wegen Brandes- leer.

1.Wie verhält es sich mit den abgelesenen Werten, wenn es tatsächlich keine Ablesung gab?
2. Ist es dem Vermieter gestattet, nur anhand dieser zwei Monate, die mitten in der Heizperiode liegen, die Heizkostenvorauszahlung anzupassen?

Vielen Dank für die Anworten
 
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  • Heizkostenabrechnung Beitrag #2
Martens

Martens

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moin,

zur Frage der Anfangsbestände solltest Du den Vermieter um Aufklärung bitten.

Andererseits sollte der Mieter wissen, ob eine Zwischenablesung stattgefunden hat, wird die doch üblicherweise zum Neubezug in Auftrag gegeben und der Mieter muß den Zugang gewähren.

Hat keine Zwischenablesung stattgefunden, wird nach Gradtagszahlen gerechnet, das sollte aus der Abrechnung aber hervorgehen.

Dieses Verfahren nach Gradtagszahlen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Die Heizkosten sind stark vom Nutzerverhalten abhängig und können von außen kaum beurteilt werden.

Sind die Kosten in der vergangenen Abrechnungsperiode hoch gewesen, sollte der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen. Über das wieviel und so weiter kann ohne Kenntnis der Gesamtsituation keine Aussage getroffen werden.

Allerdings: auch ich würde mir veralbert vorkommen, wenn ich plötzlich 80 Euro monatlich mehr zahlen soll!
Es soll vorkommen, daß Vermieter die Vorauszahlungen künstlich niedrig ansetzen, um Wohnungen zu vermieten. Mit der ersten Abrechnung wird dann "ausgeglichen". Es gibt hierzu Urteile, die dieses Vermieterverhalten unterbinden.

Versucht in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Kosten in den Vorjahren waren. Damit klärt sich die Frage, ob der Vermieter die Vorauszahlungen wider besseres Wissen zu niedrig angesetzt hat, um Euch zum Mieten zu "bewegen".

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Heizkostenabrechnung Beitrag #3

Mitte

Hallo Martens,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ob eine Zwischenablesung stattgefunden hat, kann ich nicht beurteilen, werde es aber in einem Telefonat mit der Verwaltung herausfinden.

Zum Vergleich: Unsere direkten Nachbarn, die allerdings schon seit über zwei Jahren hier wohnen, haben in Größe und Ausstattung eine identische Wohnung. Deren Abrechung weist ein Guthaben auf und die Vorauszahlungen haben sich nicht geändert.

Insofern glaub ich nicht an eine künstliche Anpassung der Nebenkosten.

Was ich mich aber frage ist, ob der Vermieter überhaupt nur aufgrund dieser zwei Monate (November und Dezember), in denen natürlich mehr geheizt wird als in den Sommermonaten, die Vorauszahlungen anpassen darf?

Schließlich, laut:

Nach § 556 Abs. 2 Satz 2 BGB darf vom Mieter nur angemessene Vorauszahlungen verlangt werden. Das bedeutet : Der Vermieter darf vom Mieter zu niedrige, aber nicht zu hohe Vorauszahlungen verlangen. Das bedeutet aber nicht, dass die gezahlte Summe auch den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag annähernd erreicht.

Das sagt mir, daß die Erhöhung so nicht korrekt sein kann?!
 
  • Heizkostenabrechnung Beitrag #4
Martens

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moin,

da ich nicht weiß, wie die neuen Vorauszahlungen berechnet wurde, kann ich dazu auch nichts sagen.

Ich würde immer das gesamte Jahr zugrunde legen, bei sehr ungewöhnlicher Nutzung (Du erwähntest Leerstand) auch den Durchschnittsverbrauch des Hauses insgesamt.

Was sicherlich nicht geht, ist folgende Rechnung:
Vorauszahlungen bisher: 54 Euro / Monat
Kosten Nov. + Dez. 2005: 137 Euro / Monat
=> neue Vorauszahlung: 137 Euro / Monat

Dat is - mit Verlaub - sicherlich Müll. :banana

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Heizkostenabrechnung Beitrag #5

Heizer

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Die Berechnung der Vorauszahlung für Heizkosten hat grundsätzlich nach dem zu erwartendem Verbrauch zu erfolgen. Daher muss also an Hand der bisherigen Verbräuche der zu erwartende Jahresverbrauch hochgerechnet werden. Dies hat nach Gradtagszahlen zu erfolgen.
 
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