Mel78
Hallo !
Ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung.
Wir haben gerade eine saftige Nachzahlung unserer Betriebskostenabrechnung erhalten.über 400 Euro!
Im § 4 steht ja dies hier:
§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
Meine Frage hierzu ist: Bedeutet dies, dass er Geräte an die Heizungen anbringen muss, damit der Verbrauch des EINZELNEN Mieters erfasst werden kann, oder ist damit die gesamt Mieterschaft gemeint?
Wir wohnen bei einer Baugenossenschaft in Berlin (ehem. West-Berlin)
Nun steht ja ganz oben in der Heizkostenverordnung, dass es nur in dem Teil von Berlin gilt, in dem früher das GG nicht galt, also im ehemaligen Ost-Teil?
Heißt das nun wirklich, dass sie nicht verpflichtet sind, hier solche Ablesegeräte anzubringen?

Ich finde das unmöglich, dass wir für alle Verschwender hier mitbezahlen müssen(die Wohnanlage ist riesig und erstreckt sich über mehrere Straßenzüge).

Hilfe!!Kann mir jemand einen Rat geben?!
VG
Mel
Ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung.

Wir haben gerade eine saftige Nachzahlung unserer Betriebskostenabrechnung erhalten.über 400 Euro!
Im § 4 steht ja dies hier:
§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
Meine Frage hierzu ist: Bedeutet dies, dass er Geräte an die Heizungen anbringen muss, damit der Verbrauch des EINZELNEN Mieters erfasst werden kann, oder ist damit die gesamt Mieterschaft gemeint?
Wir wohnen bei einer Baugenossenschaft in Berlin (ehem. West-Berlin)
Nun steht ja ganz oben in der Heizkostenverordnung, dass es nur in dem Teil von Berlin gilt, in dem früher das GG nicht galt, also im ehemaligen Ost-Teil?
Heißt das nun wirklich, dass sie nicht verpflichtet sind, hier solche Ablesegeräte anzubringen?


Ich finde das unmöglich, dass wir für alle Verschwender hier mitbezahlen müssen(die Wohnanlage ist riesig und erstreckt sich über mehrere Straßenzüge).


Hilfe!!Kann mir jemand einen Rat geben?!

VG
Mel