Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte

Diskutiere Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ! Ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung. :vertrag Wir haben gerade eine saftige Nachzahlung unserer Betriebskostenabrechnung...
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #1

Mel78

Hallo !

Ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung. :vertrag

Wir haben gerade eine saftige Nachzahlung unserer Betriebskostenabrechnung erhalten.über 400 Euro!

Im § 4 steht ja dies hier:

§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung

(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.

Meine Frage hierzu ist: Bedeutet dies, dass er Geräte an die Heizungen anbringen muss, damit der Verbrauch des EINZELNEN Mieters erfasst werden kann, oder ist damit die gesamt Mieterschaft gemeint?

Wir wohnen bei einer Baugenossenschaft in Berlin (ehem. West-Berlin)

Nun steht ja ganz oben in der Heizkostenverordnung, dass es nur in dem Teil von Berlin gilt, in dem früher das GG nicht galt, also im ehemaligen Ost-Teil?

Heißt das nun wirklich, dass sie nicht verpflichtet sind, hier solche Ablesegeräte anzubringen? :? :gehtnicht

Ich finde das unmöglich, dass wir für alle Verschwender hier mitbezahlen müssen(die Wohnanlage ist riesig und erstreckt sich über mehrere Straßenzüge). :wand: :wand:

Hilfe!!Kann mir jemand einen Rat geben?! :help

VG
Mel
 
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #2
lostcontrol

lostcontrol

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hallo mel,

Original von Mel78
Meine Frage hierzu ist: Bedeutet dies, dass er Geräte an die Heizungen anbringen muss, damit der Verbrauch des EINZELNEN Mieters erfasst werden kann, oder ist damit die gesamt Mieterschaft gemeint?
damit das system mit den heizkostenverteilern funktioniert, müssen ALLE heizkörper, die an das heizungssystem angeschlossen sind, mit diesen geräten versehen werden, sonst ist das alles für die katz.
bei einer grossen wohnanlage bedeutet das natürlich einen ziemlich grossen finanziellen aufwand, es sei denn der vermieter MIETET die geräte bei der entsprechenden firma - diese miete kann er dann ebenfalls auf die parteien umlegen (entsprechend der anzahl der geräte natürlich).
 
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #3

Mel78

Original von lostcontrol
hallo mel,

Original von Mel78
Meine Frage hierzu ist: Bedeutet dies, dass er Geräte an die Heizungen anbringen muss, damit der Verbrauch des EINZELNEN Mieters erfasst werden kann, oder ist damit die gesamt Mieterschaft gemeint?
damit das system mit den heizkostenverteilern funktioniert, müssen ALLE heizkörper, die an das heizungssystem angeschlossen sind, mit diesen geräten versehen werden, sonst ist das alles für die katz.

Das ist klar ;-)

Ich wollte halt wissen, ob man das Zitat aus der Heizkostenverordnung auch anders auslegen kann? Also, dass gemeint sein könnte, dass allgemein z.B. fürs gesamte Haus die Verbrauchserfassung abgelesen werden kann?!

Das natürlich alle solch ein Gerät bekommen müssen ist klar, kann ich es denn verlangen aufgrund der Heizkostenverordnung, dass die Dinger angebracht werden?? Und was mache ich mit meiner Nachzahlung jetzt? Kann ich da was kürzen, weil die dagegen verstossen haben?

Danke!

Gruß Mel
 
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #4
Martens

Martens

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moin Mel,

die Heizkostenverordnung gilt in der gesamten Bundesrepublik. Somit ist der Zwang zur verbrauchsmäßigen Abrechnung gegeben.

Wie werden denn z.Zt. die Heizverbräuche bei Euch erfaßt? Gar nicht? Es scheint so, steht aber nirgends...

In HeizKV §4, 4 steht:
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.

Also kannst Du es verlangen.

Zur Verbrauchserfassung sind verschiedene Systeme denkbar, auch z.B. ein Wärmemengenzähler / Wohnung, häufiger findet man jedoch Erfassungsgeräte an jedem Heizkörper.

Wird trotzdem Verbrauchserfassung abgerechnet, es mag hierfür Gründe geben, so gilt HeizKV §12, 1:
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

Zu bedenken ist, daß 30% bis 50% der Heizkosten immer nach Fläche abzurechnen sind, auch das steht in der HeizKV.

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #5
Martens

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moin losti,

Original von lostcontrol
bei einer grossen wohnanlage bedeutet das natürlich einen ziemlich grossen finanziellen aufwand, es sei denn der vermieter MIETET die geräte bei der entsprechenden firma - diese miete kann er dann ebenfalls auf die parteien umlegen (entsprechend der anzahl der geräte natürlich).

Gerade bei großen Wohnanlagen / Genossenschaften u.ä. bedeutet die Ausstattung mit Heizkostenverteilern keinen großen Aufwand, weil man bei solchen Stückzahlen ganz andere Preise bekommt, als wenn man nur 12 Heizkörper ausstatten will.

Weiterhin kenne ich keinen Fall, wo der Eigentümer die Geräte kauft, anstatt sie zu mieten. Mir erschließt sich auch nicht der Sinn, Erfassungsgeräte zu kaufen, wenn ich die Mietkosten auf den Mieter umlegen kann. Also wird gemietet, auch hier ergeben sich Einsparpotentiale durch die hohen Stückzahlen.

Letztlich, selbst wenn Kosten für den Eigentümer entstehen, sind in solchen Anlagen natürlich auch die Einnahmen entsprechend hoch, das ist eine reine Skalierung und nichts außergewöhnliches.

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #6

Mel78

Original von Martens
moin Mel,

die Heizkostenverordnung gilt in der gesamten Bundesrepublik. Somit ist der Zwang zur verbrauchsmäßigen Abrechnung gegeben.

Wie werden denn z.Zt. die Heizverbräuche bei Euch erfaßt? Gar nicht? Es scheint so, steht aber nirgends...

Also an den Heizungen selbst haben wir keine Messgeräte, das ist sicher.
Und auf der Abrechnung steht ja auch "Heizkosten Ihrer Nutzergruppe"

Gesamtheizkosten xxxxxxxx Euro
Gesamtanteile 11.048,00 MWh =
Betrag je Einheit xxxxxx
Einheiten Ihrer Gruppe 8.792,00(B)=

Kosten Ihrer Gruppe = ******* €

Ihre Heizkosten
Gesamtkosten Ihrer Gruppe *******€

Gesamtanteile 30.775qm beheizte Fläche = ´
Betrag je EInheit ****** €x
Ihre EInheiten 80,97=
****** €

Oben bei
Trennung für Heizung und Warmwasser
Anteilige Heizkosten
Verbrauchserfassung [/COLOR]=keine Miete von Erfassungsgeräten?!Gesamtheizkosten

Anteilige Warmwasserkosten
Verbrauchserfassung
Miete Erfassungsgeräte WW
Gesamtwarmwasserkosten
Auf die Nutzer zu verteilenden Gesamtkosten

Wie siehst Du das?

Original von Martens In HeizKV §4, 4 steht:
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.

Also kannst Du es verlangen.

Zur Verbrauchserfassung sind verschiedene Systeme denkbar, auch z.B. ein Wärmemengenzähler / Wohnung, häufiger findet man jedoch Erfassungsgeräte an jedem Heizkörper.

Wird trotzdem Verbrauchserfassung abgerechnet, es mag hierfür Gründe geben, so gilt HeizKV §12, 1:
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

Zu bedenken ist, daß 30% bis 50% der Heizkosten immer nach Fläche abzurechnen sind, auch das steht in der HeizKV.
Was bedeutet der letzte Satz bzw. welche Konsequenz hat das?

Vielen Dank!

LG Mel
 
  • Heizkostennachzhlg/ohne Erfassungsgeräte Beitrag #7

RMHV

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Original von Mel78

Original von Martens
... Wird trotzdem Verbrauchserfassung abgerechnet, es mag hierfür Gründe geben, so gilt HeizKV §12, 1:
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

Zu bedenken ist, daß 30% bis 50% der Heizkosten immer nach Fläche abzurechnen sind, auch das steht in der HeizKV.
Was bedeutet der letzte Satz bzw. welche Konsequenz hat das?

Das bedeutet, dass das Kürzungsrecht nach § 12 HeizKV auf den Verbrauchskostenanteil beschränkt ist. Die Kürzung ist nur für den Kostenanteil möglich, der entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig verteilt wird. Die Verteilung nach einem festen Schlüssel entspricht für den Grundkostenanteil der Verordnung. Eine Kürzung scheidet damit für diesen Teil aus.
 
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