Gast Benni
Hallo erstmal,
also es geht darum, meine Freundin ist im Jahr 2005 in ihre jetzige wohnung gezogen und hat im Dezember ihre Betriebkostenabrechnung für 2005 bekommen. Da sie ne Mänge nachzahlenmuß, haben wir das ding uns mal genau unter die Lupe genommen und festgestellt, das ihr die Heizkosten für das ganze jahr in rechnug gestellt wurden.
Daraufhin haben wir festgestellt, das ih ihrem Übergabeprodokoll nicht die Stände der Heizungszähler festgehalten wurden, sondern nur die gerätenr. und somit liegt uns kein wert vor wie er zu ihrem einzug war.
Wir sind jetzt mit dem Vermieter auch schon im schriftlichen kontakt und haben ihn darauf hingewiesen, das fehler in der abrechnung sind und als Antwort bekommen, wir das es ja nicht sein fehler ist, das die Stände nicht festgehalten wurden und wir somit trotzdem alles bezahlen müssen. Also den heizungsverbrauch für das ganze jahr obwohl sie nur nen 1/2 drin gewohnt hat in 2005.
Was sollen wir jetzt machen, wie kann man dagegen angehen, wer ist im recht, wer ist dafür verantwortlich das die Zählerstände abgelesen werden beim einzug.
also es geht darum, meine Freundin ist im Jahr 2005 in ihre jetzige wohnung gezogen und hat im Dezember ihre Betriebkostenabrechnung für 2005 bekommen. Da sie ne Mänge nachzahlenmuß, haben wir das ding uns mal genau unter die Lupe genommen und festgestellt, das ihr die Heizkosten für das ganze jahr in rechnug gestellt wurden.
Daraufhin haben wir festgestellt, das ih ihrem Übergabeprodokoll nicht die Stände der Heizungszähler festgehalten wurden, sondern nur die gerätenr. und somit liegt uns kein wert vor wie er zu ihrem einzug war.
Wir sind jetzt mit dem Vermieter auch schon im schriftlichen kontakt und haben ihn darauf hingewiesen, das fehler in der abrechnung sind und als Antwort bekommen, wir das es ja nicht sein fehler ist, das die Stände nicht festgehalten wurden und wir somit trotzdem alles bezahlen müssen. Also den heizungsverbrauch für das ganze jahr obwohl sie nur nen 1/2 drin gewohnt hat in 2005.
Was sollen wir jetzt machen, wie kann man dagegen angehen, wer ist im recht, wer ist dafür verantwortlich das die Zählerstände abgelesen werden beim einzug.