Heizöltank nach Auszug abrechnen

Diskutiere Heizöltank nach Auszug abrechnen im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Am 1. April sind wir aus unserem gemieteten Haus ausgezogen. Der Vermieter schlug mir vor, meine Küche abzulösen und wir wurden uns über einen...
  • Heizöltank nach Auszug abrechnen Beitrag #1

selma

Am 1. April sind wir aus unserem gemieteten Haus ausgezogen. Der Vermieter schlug mir vor, meine Küche abzulösen und wir wurden uns über einen Preis von 1600 € einig. Seither ließ er jeden Termin (5 waren verabredet) für eine Wohnungsübergabe platzen, er meinte immer nur, es sei ja alles in Ordnung, nur das Geld für die Küche hätte er jetzt nicht da.
Gestern hat er mich dann überraschend in meiner neuen Wohnung besucht - mit der Nebenkostenabrechnung von 2004, 2005, 2006 und meinte strahlend, für die Küchen hätte er nichts mehr zu zahlen, meine Nebenkosten beliefen sich auf 1758 € aber den Rest würde er mir erlassen, da er das fehlende Öl nur per Sichtprobe schätzen konnte.
Jetzt meine Frage:
der Vermieter sagt: wir hätten vor 9 Jahren einen vollen Öltank übernommen also muß ich auch einen vollen Öltank hinterlassen. Es fehlen ca 3000 l die er mit dem Preis von 2005 zu 0,50 € berechnet hat, also 1500 € hätte ich zu zahlen. Und ich käme gut weg, denn wenn ich jetzt nachtanken würde dann käme es mir noch teuerer (der Vermieter kaufte sonst einmal im Jahr das Öl für alle Mieter - ca 20.000 l)

ich denke mir: der neue Nachmieter kauft jetzt sein Öl selbst ein. Also gehen die 1500 € an den Vermieter direkt und dieser behält sie so. Bei unserem Einzug war der Tank gefüllt zu einem Literpreis von 0,20 €, also 600 € der Tank. Und dieses billige Öl habe ich doch verbraucht und nicht das fiktive teuere?

Wie ist denn hier die Rechtslage oder was meint Ihr bitte dazu? :stupid
Danke für Eure Antworten.
 
  • Heizöltank nach Auszug abrechnen Beitrag #2

RMHV

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Original von selma
Bei unserem Einzug war der Tank gefüllt zu einem Literpreis von 0,20 €, also 600 € der Tank. Und dieses billige Öl habe ich doch verbraucht und nicht das fiktive teuere?
Es dürfte vermutlich vereinbart sein, dass der Mieter die Kosten der Brennstoffversorgung selbst zu tragen hat. Dass der Mieter hat einen vollen Tank bekommen hat und einen vollen Tank abgeben mus, scheint nicht streitig zu sein. Trifft dies zu, ist der Mieter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen und hat damit den Betrag zu zahlen, der zur Befüllung und damit zur Wiederherstellung der ursprünglichen Zustands heute erforderlich ist.
 
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