Heizpflicht

Diskutiere Heizpflicht im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, besteht für den Mieter Heizpflicht generell? Habe folgendes Problem. Eine Mieterin ist ca. 3-4 Wochen am Stück unterwegs und kann...
  • Heizpflicht Beitrag #1

sky180

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Hallo zusammen,

besteht für den Mieter Heizpflicht generell?
Habe folgendes Problem. Eine Mieterin ist ca. 3-4 Wochen am Stück unterwegs und kann somit ihre Wohnung überhaupt nicht heizen. Die Mieterin über deren Wohnung, dass von unten eine gewissen Kälte hoch kommt. un hat angefragt, ob die unten wohende Mieterin nicht verpflichtet wäre die Wohnung zu heizen oder zumindestens jemanden verpflichtet die Wohnung zu regelmäßig zu heizen.

Muss nicht eine gewissen Zimmertemparatur herrschen, auch wenn sie eine Zeit lang abwesend ist.

Ich bitte um eure Hilfe, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


Gruß Sky
 
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  • Heizpflicht Beitrag #2

wolle

Eine Heizpflicht während der Abwesenheit besteht nicht, jedoch müssen die sonstigen Aufgaben (Treppenhaus putzen, Müll entsorgen,...) weiterläufen. Außerdem muss der Mieter bei Abwesenheit eine Person seines Vertrauens mit den jeweiligen Aufgaben beauftragen und die Wohnung so zugänglich halten.

Das Heizen gehört nicht zu diesen Pflichten. Damit aber die Bausubstanz keinen Schaden nimmt oder der Heizkörper einfriert, sollten alle Heizkörper auf "Stern" stehen (nicht null).
Die Erklärung: Bei Leerstand tritt eine ähnliche Situation ein, jedoch kann der Vermieter nicht dazu gezwungen werden (gleiches Recht für alle) während dieser Phase zu heizen. Müßte der Mieter heizen, würde dieser benachteiligt werden ;)
 
  • Heizpflicht Beitrag #3

sky180

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Das Problem ist, in diesem Haus gibt es noch keine Heizung.
Die Mieter heizen mit Feuerungsofen, elektrische Geräte...
 
  • Heizpflicht Beitrag #4

Stoner

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen auch bei Ofenheizung das an bestehenden Leitungen Wasser usw. keine Schäden durch Frost (Leitungsbruch) entstehen. Wie der jeweilige Mieter das im einzelfall handhabt bleibt dem Mieter überlassen. Für Schäden ist der Mieter in diesem Falle Haftbar.
Gruß Stoner

P.S. ich frage mich wer noch solche Wohnungen mietet ???????????????
 
  • Heizpflicht Beitrag #5

wolle

Ich würde sagen: Keine Heizung = kleine Miete
Also mal wieder "Geiz ist geil", obwohl eine Elektr Heizung bestimmt teurer ist, aber das merkt man ja nicht ;)
Naja, bei der Abrechnung wird dann wieder gejammert...
 
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