kirstengsx
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Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Eingängen, in jedem Eingang wohnen 6 Familien.
Mein Problem:
Der Vermieter dieses Hauses lässt in den Heizungsmonaten die Heizung 23:00 Uhr abstellen und morgens 6:00 Uhr springt die Heizung erst wieder an.
Meine Familie steht morgens bereits 5:20 Uhr auf und wir verlassen kurz nach 6:00 Uhr die Wohnung.
Nun ist die Wohnung morgens total ausgekühlt und wir müssen im Kalten das warme Bett verlassen und stehen in der kalten Wohnung.
Bei meinem Vermieter angefragt, kam eine schriftliche Anwort zurück.
Er meint die Richtlinie sagt:
23 Uhr Heizung aus und erst 6:00 Uhr wieder Heizung an.
Wenn ich es anders haben möchte müssen alle Mietparteien damit einverstanden sein, da dann höhere Kosten anfallen und auf alle Mieter umgelegt werden.
Ich stehe nun nicht gern morgens in einer total ausgekühlten Wohnung samt eiskalten Bad.
Kann sich jeder wohl vorstellen.
Habe ich eine Chance dieses zu ändern, auch wenn die anderen Mieter die Wärmeversorung vor 6:00 Uhr nicht benötigen?
Kirsten
Mein Problem:
Der Vermieter dieses Hauses lässt in den Heizungsmonaten die Heizung 23:00 Uhr abstellen und morgens 6:00 Uhr springt die Heizung erst wieder an.
Meine Familie steht morgens bereits 5:20 Uhr auf und wir verlassen kurz nach 6:00 Uhr die Wohnung.
Nun ist die Wohnung morgens total ausgekühlt und wir müssen im Kalten das warme Bett verlassen und stehen in der kalten Wohnung.
Bei meinem Vermieter angefragt, kam eine schriftliche Anwort zurück.
Er meint die Richtlinie sagt:
23 Uhr Heizung aus und erst 6:00 Uhr wieder Heizung an.
Wenn ich es anders haben möchte müssen alle Mietparteien damit einverstanden sein, da dann höhere Kosten anfallen und auf alle Mieter umgelegt werden.
Ich stehe nun nicht gern morgens in einer total ausgekühlten Wohnung samt eiskalten Bad.
Kann sich jeder wohl vorstellen.
Habe ich eine Chance dieses zu ändern, auch wenn die anderen Mieter die Wärmeversorung vor 6:00 Uhr nicht benötigen?
Kirsten