Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr

Diskutiere Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Eingängen, in jedem Eingang wohnen 6 Familien. Mein Problem: Der Vermieter dieses Hauses lässt in den...
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #1

kirstengsx

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Ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Eingängen, in jedem Eingang wohnen 6 Familien.

Mein Problem:
Der Vermieter dieses Hauses lässt in den Heizungsmonaten die Heizung 23:00 Uhr abstellen und morgens 6:00 Uhr springt die Heizung erst wieder an.
Meine Familie steht morgens bereits 5:20 Uhr auf und wir verlassen kurz nach 6:00 Uhr die Wohnung.
Nun ist die Wohnung morgens total ausgekühlt und wir müssen im Kalten das warme Bett verlassen und stehen in der kalten Wohnung.

Bei meinem Vermieter angefragt, kam eine schriftliche Anwort zurück.
Er meint die Richtlinie sagt:
23 Uhr Heizung aus und erst 6:00 Uhr wieder Heizung an.
Wenn ich es anders haben möchte müssen alle Mietparteien damit einverstanden sein, da dann höhere Kosten anfallen und auf alle Mieter umgelegt werden.

Ich stehe nun nicht gern morgens in einer total ausgekühlten Wohnung samt eiskalten Bad.
Kann sich jeder wohl vorstellen.

Habe ich eine Chance dieses zu ändern, auch wenn die anderen Mieter die Wärmeversorung vor 6:00 Uhr nicht benötigen?

Kirsten
 
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #2

Heizer

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Normalerweise wird die Heizung nicht ausgestellt sonder geht in der Nachtzeit in eine Absenkung. D.h. die Anlage fährt mit einer geringeren Temperatur um die Verluste zu reduzieren.

In der Regel ist das eine Raumtemperatur von 17 Grad. Wenn Du mehr Temperatur haben möchtest mußt Du am Abend die Heizkörper voll aufdrehen. Das funzt aber nur wenn die Heizung nur im Absenkmodus läuft. Wenn sie ganz aus ist und die Wohnung unter 17 Grad abkühlt würde ich über eine Mietkürzung nachdenken.
 
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #3

kirstengsx

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Original von Heizer
Normalerweise wird die Heizung nicht ausgestellt sonder geht in der Nachtzeit in eine Absenkung. D.h. die Anlage fährt mit einer geringeren Temperatur um die Verluste zu reduzieren.

In der Regel ist das eine Raumtemperatur von 17 Grad. Wenn Du mehr Temperatur haben möchtest mußt Du am Abend die Heizkörper voll aufdrehen. Das funzt aber nur wenn die Heizung nur im Absenkmodus läuft. Wenn sie ganz aus ist und die Wohnung unter 17 Grad abkühlt würde ich über eine Mietkürzung nachdenken.

Die Heizungsanlage wird ausgestellt, so das ich null Chance habe etwas Wärme ab 23 Uhr in die Wohnung zu bekommen, da kann ich die Heizung "hochdrehen" wie ich will.
Mietminderung, auch schon überlegt.
Ich wollte erst einmal Informationen sammeln ob ich im Recht bin.
Mein Vermieter ist aus unserem Stadtteil der Bürgermeister und in jedem Verein Chef.
Ich glaube ich würde ohne großes Hintergrundwissen den kürzeren ziehen.
Werde noch versuchen, bei meiner Versicherung (Versicherungsmensch) wo ich Rechtschutzversichert bin, leider kein Mietrecht, etwas herauszubekommen.

Danke für deine Anwort Heizer.

Kirsten
 
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #4

Heizer

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Hier mal einige Urteile zu dem Thema:

Der Mieter muss die Heizung so einstellen können, dass eine Temperatur von 20 bis 22º C erreicht werden kann.

OVG Berlin, Urteil vom 12.09.1980 - 2 B 40/76, WM 1981, S. 68.

OLG München, WM 1959, S. 74.

LG Köln, Urteil vom 17.05.1977 - 12 S 35/76, WM 1980, S. 17.

LG Hamburg, Urteil vom 06.03.1979 - 16 O 100/78, WM 1980, S. 126.

LG Mannheim, Beschluss vom 04.04.1960 - 5 T 29/60, ZMR 1962, S. 313.

AG Calw, Beschluss vom 19.10.1976 - IV C 738/76, WM 1977, S. 226.

Heizung (Temperaturen)

Der Mieter hat Anspruch auf folgende Temperaturen:

20º C

Der Vermieter ist verpflichtet, von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Mietwohnung eine Mindesttemperatur von 20 Grad zu halten.

AG Bad Segeberg, Urteil vom 29.09.1976, WM 1977, S. 227.
 
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #5

kirstengsx

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Heizer,
DANKE :Blumen

Ich werde nachher alle Urteile versuchen zu lesen und zu verstehen.
Jetzt bin ich noch im Büro aber von zu Hause aus wird "studiert"

Kirsten
 
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #6

supermanni

Hallo,

kann man diese Urteile auch im Internet abrufen?

MfG
Manni
 
  • Heizung aus 23 Uhr - Heizung an 6 Uhr Beitrag #7

Capo

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Sucheingaben

darf der vermieter die heizung ab 23:00 uhr abstellen

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heizungsuhren

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OVG Berlin Urteil vom 12.09.1980 - 2 B 4076 WM 1981 S. 68.

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lg köln urteil vom 17.05.1977 - 12 s 3576 wm 1980 s. 17.
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