Martin67
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Ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im UG befinden sich mehrere Keller und Hobbyräume. Die Hobbyräume sind beheizt (zumindest ist eine Heizung vorhanden). Diese werden von der Zentralheizung versorgt. Da die Hobbyräume Sondereigentum sind, würde es mich nun interresieren wer für die Heizkosten aufkommen muß.
Gleichzeitig interesiert es mich, ob diese Hobbyräume beheizt werden müßen, damit die darüberliegenden Wohnungen nicht übermäßig auskühlen.
Das Problem ist, das sich ein Eigentümer in seinem Hobbyraum eine Werkstatt eingerichtet hat, dies nicht beheizt und gleichzeitig deisen Raum Sommer wie Winter lüftet. Unser Wohnzimmer liegt darüber und wir schaffen es nicht diesen Raum auf 22° Grad aufzuheizen.
Gleichzeitig interesiert es mich, ob diese Hobbyräume beheizt werden müßen, damit die darüberliegenden Wohnungen nicht übermäßig auskühlen.
Das Problem ist, das sich ein Eigentümer in seinem Hobbyraum eine Werkstatt eingerichtet hat, dies nicht beheizt und gleichzeitig deisen Raum Sommer wie Winter lüftet. Unser Wohnzimmer liegt darüber und wir schaffen es nicht diesen Raum auf 22° Grad aufzuheizen.