Heizungs- und Warmwasserabrechnung bei Einsatz einer Solaranlage

Diskutiere Heizungs- und Warmwasserabrechnung bei Einsatz einer Solaranlage im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo und Guten Tag, das ist heute mein erster Einsatz in diesem Forum und habe gleich eine, und ich glaube nicht nur für mich, wichtige Frage...
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heatperformance

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Hallo und Guten Tag,

das ist heute mein erster Einsatz in diesem Forum und habe gleich eine, und ich glaube nicht nur für mich, wichtige Frage.

Erst einmal zur Basisinformation:
Ich wohne als Vermieter ( EG mit Kachelofen; 156 m² ) in einem 2-Familienhaus
( Mieter 1.OG; 100 m² ). Seit November ´05 habe ich auf dem Dach eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung. Die Heizungsanlage wird mit Öl befeuert.
Der Verbrauch der Heizkörper wird über elektronische Heizkörperverteiler
( EHKV ) und der Warmwasserverbrauch über Wasseruhren ermittelt.
Bereits in diesem Jahr hat die Solaranlage wirtschaftlich gute Dienste geleistet. Der Ölverbrauch hat sich deutlich reduziert ( genaue Daten habe ich erst nächste Woche wenn wieder voll getankt wird ).

Nun zu meiner Frage bzw. Fragen:
Bisher wurde die Heiz- und Warmwasserabrechnung von einem externen Unternehmen durchgeführt. Die 70 / 30 Regelung wurde dafür in Ansatz gebracht.

Frage(n):
Soll ich die Abrechnung wie bisher ( extern ) laufen lassen und gebe mich damit zufrieden das weniger Heizöl verbraucht wurde ?

Oder sollte ich mich mit dem Mieter ( gutes Verhältnis ) arrangieren und die 70/30er Regelung aufheben ( schriftlich und mit Unterschrift ) und nur nach EHKV bzw. Wasseruhren abrechnen lassen ? Dies würde mir zu Gute kommen da ich noch einen Kachelofen betreibe.

Oder die Abrechnung gar selber machen ? Die Indizes zur Berechnung kann man aus den vorhandenen Rechnungen herauslesen. So spart man zusätzlich Bearbeitungsgebühren.

Sicherlich stand der Ein oder Andere auch schon vor dieser Frage und hat eine patente Lösung gefunden. Ich würde mich freuen Eure Erfahrungen mitgeteilt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

heatperformance
 
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Heizer

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Du kannst den Umlageschlüssel auf 100% Verbrauch ändern. Das ist zulässig nach Heizkostenverordnung. Dein Mieter muss dem allerdings zustimmen und es muss zusätzlich vertraglich vereinbart werden.

Die Kosten der Solaranlage (Betriebsstom, Wartung u.s.w.) kannst Du mit auf die Heizkosten umlegen.
 
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