bacardi1x
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§ 13. Vorzeitige Beendigung der Mietzeit
Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete vermietet werden können. Die Geltendmachung eines weiteren vom Mieter zu vertretenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Folgender Eiwand vom Mieter :
dort sollte eingefügt werden das die Miete längstens für zwei monate zu entrichten ist , oder gesetzlich festgelegt ist ( zwei Monate ) hätte dieses in einem seperaten Schreiben ja mitgeteilt werden können.
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Sein Wunsch is also das er Maximal 2 Monate zahlt die Miete oder die Differenz wenn er durch sein verschulden die Wohnung nur zu einem geringeren Preis vermietet werden kann das er nur 2 monate die differenz zahlt.
Gibt es da irgenwelche Bestimmungen oder kann man die klausel ohne zusatzvermerk so stehen lassen ? ich denke er will alles zu seinen gunsten ändern um möglichst ohne viel Verpflichtungen rauszukommen
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Mietververtrag
3) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120 Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand sechs Prozent der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen
Zusatzvereinbarung
(7) Die Kosten von Reparaturen und Erneuerungen an der Mietsache bis 300,00 Euro (inkl. USt.) im Einzelfall tragen die Mieter, wenn und soweit der dadurch den Mietern pro Mietjahr entstehende Gesamtaufwand drei Prozent der Jahresnettomiete nicht übersteigt.
Kommentar vom Mieter :
Abs.3 widerspricht den Zusatzvereinbarungen Nr.7 was ist jetzt gültig ?
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Da bräuchte ich jetzt mal eure Hilfe welche Werte und Angaben da jetzt korrekt und stand der dinge heute so sind.
Vielen dank schonmal.
Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete vermietet werden können. Die Geltendmachung eines weiteren vom Mieter zu vertretenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Folgender Eiwand vom Mieter :
dort sollte eingefügt werden das die Miete längstens für zwei monate zu entrichten ist , oder gesetzlich festgelegt ist ( zwei Monate ) hätte dieses in einem seperaten Schreiben ja mitgeteilt werden können.
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Sein Wunsch is also das er Maximal 2 Monate zahlt die Miete oder die Differenz wenn er durch sein verschulden die Wohnung nur zu einem geringeren Preis vermietet werden kann das er nur 2 monate die differenz zahlt.
Gibt es da irgenwelche Bestimmungen oder kann man die klausel ohne zusatzvermerk so stehen lassen ? ich denke er will alles zu seinen gunsten ändern um möglichst ohne viel Verpflichtungen rauszukommen
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Mietververtrag
3) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120 Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand sechs Prozent der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen
Zusatzvereinbarung
(7) Die Kosten von Reparaturen und Erneuerungen an der Mietsache bis 300,00 Euro (inkl. USt.) im Einzelfall tragen die Mieter, wenn und soweit der dadurch den Mietern pro Mietjahr entstehende Gesamtaufwand drei Prozent der Jahresnettomiete nicht übersteigt.
Kommentar vom Mieter :
Abs.3 widerspricht den Zusatzvereinbarungen Nr.7 was ist jetzt gültig ?
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Da bräuchte ich jetzt mal eure Hilfe welche Werte und Angaben da jetzt korrekt und stand der dinge heute so sind.
Vielen dank schonmal.