C.Reichert
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ersteinmal super Forum. Bisher war ich nur stiller Mitleser.
Nun aber folgende Situation, welche uns schlaflose Nächte bereitet:
Wir, das sind meine Eltern ( 58J. und 60J.), meine Frau und ich (24J./28J.) beabsichtigen ein 3-FH Haus zu kaufen.
Das Haus ist voll vermietet. EG + 1.OG über 20 Jahre. DG seit 7 Jahren.
Der Verkäufer wohnt NICHT in diesem Haus.
Meine Eltern besitzen ein Reihenhaus welches privat verkauft werden soll. Interessenten für dieses RH gibt es zu genüge. Meine Frau und ich wohnen 80 km weiter entfernt in einer 3 Zimmer Mietswohnung.
Nun stehen wir, über unseren Imobilienmakler, in Verhandlung mit dem Verkäufer des 3-FH. Was uns hier stuzig macht, sind z.B. die zögerlichen Aussagen zu den Mietververhätlnissen des Hauses. D.h. Konkret haben wir noch keine schriftlichen Mietverträge der 3 Mieter im Haus einsehen können, sondern nur mündliche, bzw. Informationen per eMail über Mietdauer und -höhe erhalten. Die Mietverträge würden lt. Verkäufer erst bei Beurkundung übergeben. Ist etwas merkwürdig, oder?
Sollten hier bestimmte Informationen versteckt sein, die von wichtiger Bedeutung sind?
Die restlichen Papiere sind soweit in Ordnung (Nebenkostenabrechnungen, Grundbucheintrag, Lageplan, Grundrisse, etc..)
Nun zu den eigentlichen Fragen:
Meine Eltern sollen im überschaubarem Zeitrahmen in die EG Wohnung einziehen. Aufgrund des langen Mietverhältnisses und des Alters (Ehepaar, schätze beide Anfang 60J.) befürchte ich, dass die Mieter, die Kündigung wg. Eigennutzung mit der Sozialklausel abschmettern möchten. Wie sehen die Chancen auf eine Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Frist aus?
Wie sehen das die Experten unter Euch?
Andererseits sind meine Eltern nicht jünger als die Mieter, wollen Ihren Lebensabend in einer einstöckigen Wohnung (EG) planen. Genügt das für eine Kündigung zwecks Eigenbedarf?
Die Situation im 1. OG sieht etwas schwieriger aus. Diese Wohnung soll später von meiner Frau und mir bewohnt werden. Allerdings wird diese Wohnung von einer älteren Witwe bewohnt, dessen Mann kürzlich verstorben ist. Daher ist unklar wie sich hier die Wohnsituatuion entwickeln wird. Eventuell möchte die Dame in ein Altenpflegeheim. Dann würden wir die Wohnung beziehen.
Danke für Eure Antworten.
viele Grüße
ersteinmal super Forum. Bisher war ich nur stiller Mitleser.
Nun aber folgende Situation, welche uns schlaflose Nächte bereitet:
Wir, das sind meine Eltern ( 58J. und 60J.), meine Frau und ich (24J./28J.) beabsichtigen ein 3-FH Haus zu kaufen.
Das Haus ist voll vermietet. EG + 1.OG über 20 Jahre. DG seit 7 Jahren.
Der Verkäufer wohnt NICHT in diesem Haus.
Meine Eltern besitzen ein Reihenhaus welches privat verkauft werden soll. Interessenten für dieses RH gibt es zu genüge. Meine Frau und ich wohnen 80 km weiter entfernt in einer 3 Zimmer Mietswohnung.
Nun stehen wir, über unseren Imobilienmakler, in Verhandlung mit dem Verkäufer des 3-FH. Was uns hier stuzig macht, sind z.B. die zögerlichen Aussagen zu den Mietververhätlnissen des Hauses. D.h. Konkret haben wir noch keine schriftlichen Mietverträge der 3 Mieter im Haus einsehen können, sondern nur mündliche, bzw. Informationen per eMail über Mietdauer und -höhe erhalten. Die Mietverträge würden lt. Verkäufer erst bei Beurkundung übergeben. Ist etwas merkwürdig, oder?
Sollten hier bestimmte Informationen versteckt sein, die von wichtiger Bedeutung sind?
Die restlichen Papiere sind soweit in Ordnung (Nebenkostenabrechnungen, Grundbucheintrag, Lageplan, Grundrisse, etc..)
Nun zu den eigentlichen Fragen:
Meine Eltern sollen im überschaubarem Zeitrahmen in die EG Wohnung einziehen. Aufgrund des langen Mietverhältnisses und des Alters (Ehepaar, schätze beide Anfang 60J.) befürchte ich, dass die Mieter, die Kündigung wg. Eigennutzung mit der Sozialklausel abschmettern möchten. Wie sehen die Chancen auf eine Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Frist aus?
Wie sehen das die Experten unter Euch?
Andererseits sind meine Eltern nicht jünger als die Mieter, wollen Ihren Lebensabend in einer einstöckigen Wohnung (EG) planen. Genügt das für eine Kündigung zwecks Eigenbedarf?
Die Situation im 1. OG sieht etwas schwieriger aus. Diese Wohnung soll später von meiner Frau und mir bewohnt werden. Allerdings wird diese Wohnung von einer älteren Witwe bewohnt, dessen Mann kürzlich verstorben ist. Daher ist unklar wie sich hier die Wohnsituatuion entwickeln wird. Eventuell möchte die Dame in ein Altenpflegeheim. Dann würden wir die Wohnung beziehen.
Danke für Eure Antworten.
viele Grüße