Hogi
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Moin , moin
da ich selber Ärger mit meinen VM habe , bin ich im Netz selber auf die Suche gegangen . Hier sind einige sehr gute < links >wie ich finde .
vermieternetz*de
rechtbekommen.de/miete/maeng.html
wohnungs-service.de/contents/index.php?x=ez&ID=0000465&BID=maengel&w=U
Auch mal die Urteile lesen
Wichtig !!!
Die Mängel sollten immer schriftlich beim VM eingehen . Am besten per Einschreiben mit Rückantwort . Kostet 4 € ist nicht billig , aber so ist man auf der sicheren Seite .Und man hat später was in der Hand , wenn es hart auf hart kommt .
Viele Mieter glauben , das man sofort eine Mietminderrung vornehmen kann . Das ist leider falsch , wie mir mein AW sagte .
1)
Mängel schriftlich anzeigen
2)
Frist setzen 14 Tage sind die Regel .Am besten am Monatsanfang , dann kann man am Monatsende gleich mindern :-)
Ist der Mangel beseitigt , muß die einbehaltene Kohle bezahlt werden .
3)
Ist die erste Frist rum , und es hat sich nichts getan , dann eine Nachfrist setzen .
Erst wenn diese Frist vorbei ist , kann man den Handwerker holen .
Rechnung natürlich an den VM
Sollte ZB die Heizung im Winter ausfallen , sind 100% drin .
Aber das könnt Ihr ja auf den links nachlesen .
Hoffe ich konnte ein wenig helfen
mfg Hogi
da ich selber Ärger mit meinen VM habe , bin ich im Netz selber auf die Suche gegangen . Hier sind einige sehr gute < links >wie ich finde .
vermieternetz*de
rechtbekommen.de/miete/maeng.html
wohnungs-service.de/contents/index.php?x=ez&ID=0000465&BID=maengel&w=U
Auch mal die Urteile lesen
Wichtig !!!
Die Mängel sollten immer schriftlich beim VM eingehen . Am besten per Einschreiben mit Rückantwort . Kostet 4 € ist nicht billig , aber so ist man auf der sicheren Seite .Und man hat später was in der Hand , wenn es hart auf hart kommt .
Viele Mieter glauben , das man sofort eine Mietminderrung vornehmen kann . Das ist leider falsch , wie mir mein AW sagte .
1)
Mängel schriftlich anzeigen
2)
Frist setzen 14 Tage sind die Regel .Am besten am Monatsanfang , dann kann man am Monatsende gleich mindern :-)
Ist der Mangel beseitigt , muß die einbehaltene Kohle bezahlt werden .
3)
Ist die erste Frist rum , und es hat sich nichts getan , dann eine Nachfrist setzen .
Erst wenn diese Frist vorbei ist , kann man den Handwerker holen .
Rechnung natürlich an den VM
Sollte ZB die Heizung im Winter ausfallen , sind 100% drin .
Aber das könnt Ihr ja auf den links nachlesen .
Hoffe ich konnte ein wenig helfen
mfg Hogi