Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ???

Diskutiere Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich hoffe ees kann mir jemand helfen. Mein Opa hat am 31.10.1997 mit unserem Mieter einen Mietvertrag für Garagen unterschrieben.Es ist...
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #1

Sternchen99

Hallo,
ich hoffe ees kann mir jemand helfen. Mein Opa hat am 31.10.1997 mit unserem Mieter einen Mietvertrag für Garagen unterschrieben.Es ist eine Scheune auf unserem Grundstück. Der Mieter hat eine Firma für Garten und Landschaftsbau.
Im Mietvertrag hat der Mieter eine Künd.Frist von 2 Jahren zum Ende des Jahres vermerkt. Mein Opa hat unterschrieben. Nun ist mein Opa im Mai verstorben und meine Mutter hat alles übernommen bzw. erbt es. Der Mieter hat einen Anwalt eingeschaltet und der sagt, wir können nur mit der Frist von 2 Jahren zum ende eines Jahres kündigen, eher nicht.
Stimmt das ?? ?(
Vielen Dank im voraus für die Hilfe

L*G*
Sternchen
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #2

wolle

Bei Gewerbe sind die Umstände anders, als im Wohn/Miet-recht. Im Allgemeinen wird vom Vertrag ausgegangen, weil die Gesetzliche Grundlage fehlt. vergleiche dazu Mietrecht und BGB. Klauseln werden nicht ungültig, da die Gerichte davon ausgehen, dass beide Vertragspartner Kaufleute sind.

Wenn ein solcher Vertrag unterzeichnet wurde, dann ist das so. :(
Es sei denn, in dem Vertrag gibt es noch eine weitere Klausel.
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #3

Sternchen99

Mieter

Hallo,
erstmal vielen lieben Dank für die Info. Das ist ja brutal das man jetzt noch über 2 Jahre an einen Mieter gebunden ist, den man loswerden möchte Gegen die Nachzahlung der Stromnebenkosten hat er sich auch gewehrt. Allerdings habe ich heute herausgefunden dass es keine Verjährung gibt, da er noch nie eine NK Abrechung bekommen hat.
Ich werde aber nicht locker lassen. Vielleicht greift ja ein außerordernliches Kündigungsrecht. Wäre ja nicht das erste mal das er nicht fristgerecht zahlt.
Evtl greift auch noch der Punkt wegen den sehr hohen Stromverbrauches. Er darf gemäß Mietvertrag nur geringen Strom verbrauchen für Licht. Jetzt hat er im Jahr fast 1000 € Strom verbraucht. Evtl. ist da ja auch ein Grund außerordenlich zu kündigen ? Oder weil er sein Motorrad eingestellt hat obwohl es nur für seine Maschinen und Betriebsfahrzeuge ist !?

L*G*

Sternchen 99
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #4

wolle

Das ist das Prob beim Gewerbe: Der Vertrag sollte allles regeln.
Unregelmäßige Zahlungen sind (zumindest im Mietrecht) ein Kündigungsgrund.
Mal schauen, ob ich was für Gewerbe finde..
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #5

Sternchen99

Der Mieter hat da zwar ein Gewerbe in der Scheune, bzw. stellt dort seine Gegenstände und Fahrzeuge ein, der Mietvertrag ist jedoch ein normaler Garagenmietvertrag. Kein Gewerbemietvertrag.
L*G*
Sternchen
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #6

wolle

Mag jetzt komisch klingen, aber das ist mehr ein Gewerbevertrag als ein WohnMietvertrag. Oder gibt's in der Scheune fliessend wasser, eine Toilette und Stromanschlüsse? Welche Adresse hat die Garage? :D

Ich denke mal, wohnen ist da nur abgehärtet möglich. Dafür kannst du auch 10% über dem Mietspiegel liegen.
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #7

Sternchen99

Na gut, dann passt das mit dem Gewerbe schon eher.. Möchte das mit dem wohnen auch lieber nicht ausprobieren ...
Dann habe ich den netten Herren eben noch bis 31.12.2007 an der Backe :3.gif:
Oder der Herr vergißt zu zahlen :]
GLG
Sternchen99
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #8

wolle

Habe leider noch nichts besseres gefunden. Aber irgendwas muss da noch sein.
Ich gehe davon aus, dass die Miete monatlich bezahlt wird, oder?
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #9

Sternchen99

Gemäß Mietvertrag sollte er monatlich bazahlen, er zahlt aber jährlich. Ist bei den paar Euro die er zahlt auch kein Problem. :3.gif:
Der Mietvertrag wurde unterschrieben am 31.10.1997 mit dem Vermerk: das Mietverhältnis beginnt spätestens am 01.02.1998. Die letzte Miete hat er nach Aufforderung im April bezahlt...
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #10

wolle

Na da haben wir es schon. 2 Monatsmieten im Rückstand : und tschüß !!
Unregelmäßige Zahlung: und tschüß!

Rechtlich gesehen, ist die Garage wirklich eine Garage, aber kein Wohnraum!

Aber es ist kein Gewerbemietvertrag! Irgendwie hatten wir da beide recht :)
Die Kü-Frist von 2 Jahren ist aber gültig und völlig okay.
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #11

Sternchen99

Das heißt also, wie ich es vermutet habe, ich kann nur kündigen wenn er nicht zahlt. Oder er leistet sich einen Patzer... Schade, schade X(

Aber trotzdem vielen, vielen Dank für die Hilfe.

L*G* und einen netten Abend noch

Sternchen99
 
  • Hilfe. Kündigungsfrist 2 Jahre ??? Beitrag #12

wolle

Tut mir leid, dass die Auskunft so übel für dich ausfällt.
Wenn du die letzten Mietzahlungen aufführst, wie regelmäßig oder unregelmäßig die waren, kannst du ihn mahnen. Bei der nächsten unregelmäßigkeit wieder mahnen und die fristlose Kündigung aussprechen. Geht bestimmt schneller als 2 Jahre..
 
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