Ralf 11
Die vergangenen 2 Jahre bekamen wir (Wohngemeinschaft) eine NK-Abrechnung mit einer Nachzahlungsforderung von je 550€ ! Da uns dieser Betrag aus versch. Gründen immens zu hoch vorkam, legten wir Einspruch ein. Kurze Zeit später bekamen wir die genaue Aufschlüsselung zugesandt, mit dem gleichen Betrag!
Jetzt ist uns aufgefallen, dass unsere Geschirrspülmaschine, die wir selbst eingesetzt haben, am Warmwasseranschluss angeschlossen wurde, natürlich von uns, aber gekennzeichnet ist er als Kaltwasseranschluss!
Kann man da irgendwas machen???
Wir sind bei einem Privatvermieter und bei unserem damaligen Einzug wurde die NK-Vorauszahlung sogar noch erhöht. Geheizt wird in den jeweiligen WG-Zimmern, in der Küche und im Bad ist die Heizung ganzjährig aus.
Jetzt ist uns aufgefallen, dass unsere Geschirrspülmaschine, die wir selbst eingesetzt haben, am Warmwasseranschluss angeschlossen wurde, natürlich von uns, aber gekennzeichnet ist er als Kaltwasseranschluss!
Kann man da irgendwas machen???
Wir sind bei einem Privatvermieter und bei unserem damaligen Einzug wurde die NK-Vorauszahlung sogar noch erhöht. Geheizt wird in den jeweiligen WG-Zimmern, in der Küche und im Bad ist die Heizung ganzjährig aus.