Hohe Wasserkosten

Diskutiere Hohe Wasserkosten im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! Ich bin neu hier und gleich für etwas Hilfe dankbar. Ich habe meine Betriebskostenabrechnung bekommen und bin bei einen Posten etwas...
  • Hohe Wasserkosten Beitrag #1

jaycob

Hallo!

Ich bin neu hier und gleich für etwas Hilfe dankbar.

Ich habe meine Betriebskostenabrechnung bekommen und bin bei einen Posten etwas stutzig geworden:

Mein Vermieter berechnet mir für Kaltwasser- und Kanalkosten pro Kubikmeter 5,33€.

Wenn ich die Preise der örtlichen Versorger in Dresden zu Hilfe ziehe, komme ich auf folgendes:

Frischwasser: 2,14€ (brutto)
Entwässerung: 1,73€

Macht in der Summe 3,87€. Daraus folgt eine Differenz von fast 38%, also 1,46€/m3.

Hat das Hand und Fuß, was mein Vermieter mir berechnet?

Danke und viele Grüße,

Jaycob.
 
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  • Hohe Wasserkosten Beitrag #2

Maja

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Frage deinen Vermieter doch einfach woher er seine Kosten nimmt und erläutere Ihnen deine, dann weißt du ob es "Hand und Fuß" hat was er da berechnet.
 
  • Hohe Wasserkosten Beitrag #3
Martens

Martens

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moin Jaycob,

ich gehe davon aus, daß Du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, wo es für mehrere Parteien einen Hauptwasserzähler gibt, ja?

Die Wasserbetriebe stellen die Kosten gemäß Hauptwasseruhr in Rechnung, die Verteilung auf die einzelnen Mieter erfolgt nach den lokal installierten Uhren. Die Differenz aus Summe aller Einzelzähler zu Hauptwasseruhr DARF laut BGH bis zu 20% betragen - und das ist technisch auch zutreffend.

Der Vermieter verteilt also die entstandenen Kosten aufgrund der Zählerstände in den einzelnen Einheiten, das ist bitte nicht mit einem Kubikmeterpreis zu verwechseln.

Bei fast 40% Abweichung würde ich den Vermieter um Erläuterung bitten...

Christian Martens
 
  • Hohe Wasserkosten Beitrag #4

jaycob

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.

Ich habe jetzt einen Einspruch fertig gemacht und bitte um Erklärung dieser hohen Mehrkosten. Mal sehen, was daraus wird.

Also, noch mal :danke
 
  • Hohe Wasserkosten Beitrag #5

RMHV

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Original von jaycob
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.

Ich habe jetzt einen Einspruch fertig gemacht und bitte um Erklärung dieser hohen Mehrkosten. Mal sehen, was daraus wird.

Also, noch mal :danke

Mal wieder ein Einspruch wegen Ahnungslosigkeit. :zwinker

Einspruch ist ein Rechtsmittel aus dem öffentlichen Recht. Eine Betriebskostenabrechnung ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit. Gegen die Abrechnung werden Einwendungen vorgebracht. Diese Einwendungen hat der Mieter zu begründen. Eine substantiierte Begründung gegen die Höhe von abgerechneten Kosten ist regelmäßig erst nach Einsicht in die Abrechnungsbelege möglich.

Vom Wasserversorger wird Wasser nach einer gemessenen Menge zu einem festgelegten Preis an den Vermieter verkauft. Abgerechnet werden vom Vermieter aber Kosten der Wasserversorgung. Dazu gehören neben den Kosten des Wasserverbrauchs auch noch Grundgebühren und verschiedene weitere Positionen. Betriebskostenumlage ist etwas anderes als der Kauf irgendeiner Ware. Wer also den Abgabepreis des Versorger zum Kriterium für einen "Einspruch" macht, sollte vielleicht erst mal über Zusammenhänge nachdenken.

Die von Martens erwähnte zulässige Abweichung von 20% bezieht sich übrigens ausschließlich auf Mengendifferenzen.
 
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