Ich möchte mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag auschreiben lassen !

Diskutiere Ich möchte mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag auschreiben lassen ! im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag allerseits ! Ich bin mit meiner Lebensgefährtin, mit ihren Kindern sowie mit mein leibliches Kind zusammen in ein Mietshaus ein gezogen...
  • Ich möchte mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag auschreiben lassen ! Beitrag #1

623

Guten Tag allerseits !

Ich bin mit meiner Lebensgefährtin, mit ihren Kindern sowie mit mein leibliches Kind zusammen in ein Mietshaus ein gezogen und haben eine Bedarfsgemeinschaft / Ehe - ähnliches Verhältniß gegründet. Im Mietvertrag stehen meine Lebensgefährtin und ich als Mieter ein getragen. Zur Zeit sind meine Lebensgefährtin und ich erwerblos und wir beziehen Hart IV, sodass dieses Mietshaus bei ein 7 köpfigen Haushalt mit durch Hartz IV als Mietkosten mit gezahlt wird. Da diese Beziehung auf Dauer nicht mehr gut geht, ( hier herscht absoluter Terror ! ) möchte ich aus ziehen und mit meinen Sohn eine neue gemeinsame Wohnung suchen. In wie fern muss ich die Kündigungsfrist ein halten, sobald ich ein aktuelles Mietangebot erhalte, was ich auch beziehen würde wenn der Tag X näher kommt. Kann ich mich schon früher aus dem Mietsvertrag aus schreiben lassen und was muss ich dabei beachten? Ich weiß nicht in wie fern man seine Pflichten diesbezüglich ein halten muss und würde mich freuen wenn man mir dabei weiter helfen könnte. Danke im voraus .....

mfg.


Andreas / trope :bier
 
  • Ich möchte mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag auschreiben lassen ! Beitrag #2

Capo

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Beide Mietparteien müssen gemeinsam kündigen. Der Vermieter kann auf die 3 Monate Kü Frist bestehen. Die Partnerin kann dann einen neuen Mietvertrag abschließen und so weiter in der Wohnung bleiben.

Viele Vermieter bieten auch eine einfache "Trennungsfall" Abwicklung an. Dabei willigt die Lebenspartnerin in die Kündigung ein und der Mietvertrag wird entsprechend geändert.

Wie auch immer, die Vertragspartnerin muss einwilligen...
 
  • Ich möchte mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag auschreiben lassen ! Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von capo
Beide Mietparteien müssen gemeinsam kündigen. Der Vermieter kann auf die 3 Monate Kü Frist bestehen. Die Partnerin kann dann einen neuen Mietvertrag abschließen und so weiter in der Wohnung bleiben.

Viele Vermieter bieten auch eine einfache "Trennungsfall" Abwicklung an. Dabei willigt die Lebenspartnerin in die Kündigung ein und der Mietvertrag wird entsprechend geändert.

Wie auch immer, die Vertragspartnerin muss einwilligen...

Hier hilft wohl § 1357 BGB:

(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.

(2) Ein Ehegatte kann die Berechtigung des anderen Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für ihn zu besorgen, beschränken oder ausschließen; besteht für die Beschränkung oder Ausschließung kein ausreichender Grund, so hat das Vormundschaftsgericht sie auf Antrag aufzuheben. Dritten gegenüber wirkt die Beschränkung oder Ausschließung nur nach Maßgabe des § 1412.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.

Ansonsten reicht ein Aufhebungsvertrag, man muss nicht extra künfigen!!!! beide (deine Lebensgefährtin und der Vermieter) müssen diese aufhebungsvereinbarung zustimmen
 
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