biglift
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Hi!
Ich habe vor vielen, vielen Jahren eine Wohnung vermietet, schon damals mit Indexmiete.
Ich war mir damals gar nicht bewusst, warum ich das angekreuzt habe. War ja alles Friede Freude Eierkuchen, aber naja.
In den letzten Jahren dann zunehmend Ärger mit den Mietern. Ermahnungen, Abmahnungen, Hinweise ...
Dann erstmals eine größere BK-Nachzahlung, welche schon unter viel Anfeindung beglichen wurde. Die Verbräuche der Mieter wurden aber immer größer und liegen beim fast dreifachen der anderen Wohneinheit. Dementsprechend viel die letzte BK-Abrechnung (wie schon Monate vorab angekündigt) nun sehr kräftig aus.
Da ging dann der Zauber richtig los. Anfeindungen, immer mehr Verstöße gegen Mietvertrag und Hausordnung ... und natürlich Zahlungsverweigerung.
Auf einmal hatte ich dann neue Brieffreunde: den Mieterbund
Aufgrund vieler bereits abgemahnter Verstöße - durch die auch Schäden am Gebäude entstanden sind - mit Abmahnung dann die ordentliche Kündigung ausgesprochen und Fristen zur Behebung gesetzt.
Kündigung wurde vom Mieterbund pauschal widersprochen und die Schäden mir bzw. einem baulichen Mangel angelastet.
Tja, die wohnten halt hier viel zu lange sehr, sehr günstig. Zeit, das zu ändern.
Nachdem ich mir alles nochmal ganz genau angeschaut habe wurde mir dann klar, dass ich durch die vereinbarte Indexmiete gar nicht bezüglich Vergleichsmiete oder (erfolgter) Modernisierung erhöhen kann. Mist, dachte ich erst mal.
Dann habe ich mir die aktuelle Veröffentlichung des Verbraucherpreisindex geladen und gerechnet ... ups ... na das wird aber viel!
Heraus kam eine Erhöhung um bald 40%!
Ich habe viel recherchiert, gelesen und gestöbert ... Eine Grenze gibt es da scheinbar nicht, auch wenn die Politik das derzeit teilweise anstrebt.
Also formwirksam aufgesetzt und raus damit.
Klar, dem wurde natürlich widersprochen, und zwar mit Verweis auf die Kappungsgrenze nach 558 BGB, was aber in meinen Augen nicht zutrifft.
Und geleistet wurde die Erhöhung zum Stichdatum natürlich auch nicht.
Was sagen die Fachleute hier: ist eine solche Erhöhung rechtlich möglich?
Immerhin wären wir jetzt beim gleichen Betrag, hätte ich das Recht früher ausgeübt ...
Aber ich war die vielen Jahre wieder viel zu gutmütig ... bis nun der Ärger begann.
Danke für Eure Kommentare dazu,
Biglift
Ich habe vor vielen, vielen Jahren eine Wohnung vermietet, schon damals mit Indexmiete.
Ich war mir damals gar nicht bewusst, warum ich das angekreuzt habe. War ja alles Friede Freude Eierkuchen, aber naja.
In den letzten Jahren dann zunehmend Ärger mit den Mietern. Ermahnungen, Abmahnungen, Hinweise ...
Dann erstmals eine größere BK-Nachzahlung, welche schon unter viel Anfeindung beglichen wurde. Die Verbräuche der Mieter wurden aber immer größer und liegen beim fast dreifachen der anderen Wohneinheit. Dementsprechend viel die letzte BK-Abrechnung (wie schon Monate vorab angekündigt) nun sehr kräftig aus.
Da ging dann der Zauber richtig los. Anfeindungen, immer mehr Verstöße gegen Mietvertrag und Hausordnung ... und natürlich Zahlungsverweigerung.
Auf einmal hatte ich dann neue Brieffreunde: den Mieterbund
Aufgrund vieler bereits abgemahnter Verstöße - durch die auch Schäden am Gebäude entstanden sind - mit Abmahnung dann die ordentliche Kündigung ausgesprochen und Fristen zur Behebung gesetzt.
Kündigung wurde vom Mieterbund pauschal widersprochen und die Schäden mir bzw. einem baulichen Mangel angelastet.
Tja, die wohnten halt hier viel zu lange sehr, sehr günstig. Zeit, das zu ändern.
Nachdem ich mir alles nochmal ganz genau angeschaut habe wurde mir dann klar, dass ich durch die vereinbarte Indexmiete gar nicht bezüglich Vergleichsmiete oder (erfolgter) Modernisierung erhöhen kann. Mist, dachte ich erst mal.
Dann habe ich mir die aktuelle Veröffentlichung des Verbraucherpreisindex geladen und gerechnet ... ups ... na das wird aber viel!
Heraus kam eine Erhöhung um bald 40%!
Ich habe viel recherchiert, gelesen und gestöbert ... Eine Grenze gibt es da scheinbar nicht, auch wenn die Politik das derzeit teilweise anstrebt.
Also formwirksam aufgesetzt und raus damit.
Klar, dem wurde natürlich widersprochen, und zwar mit Verweis auf die Kappungsgrenze nach 558 BGB, was aber in meinen Augen nicht zutrifft.
Und geleistet wurde die Erhöhung zum Stichdatum natürlich auch nicht.
Was sagen die Fachleute hier: ist eine solche Erhöhung rechtlich möglich?
Immerhin wären wir jetzt beim gleichen Betrag, hätte ich das Recht früher ausgeübt ...
Aber ich war die vielen Jahre wieder viel zu gutmütig ... bis nun der Ärger begann.
Danke für Eure Kommentare dazu,
Biglift