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Hallo
ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Ich hätte gerne gewusst ob der Vermieter mir Insertionskosten (im Onlineportal und in 2 Tageszeitungen) in Rechnung stellen darf.
Wir haben die Wohnung nach Absprache mit dem Vermieter nach 2 Monaten wieder gekündigt. Nun möchte er aber die genannten Kosten für die Nachmietersuche PLUS eine Pauschale für die Wohnungsbesichtigung UND
Kfz-Kosten für An- und Abfahrt von uns kassieren !
Ist das erlaubt ? Die Kosten hätte er doch auch wenn fristgerecht gekündigt worden währe nur halt etwas später oder ?
Sollte das rechtens sein gibt es dann eine Höchstgrenze ? Sonst könnte er ja verlangen was er wollte ? Und muss er mir diese Kosten nachweisen ?
Vielen Dank im Voraus
ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Ich hätte gerne gewusst ob der Vermieter mir Insertionskosten (im Onlineportal und in 2 Tageszeitungen) in Rechnung stellen darf.
Wir haben die Wohnung nach Absprache mit dem Vermieter nach 2 Monaten wieder gekündigt. Nun möchte er aber die genannten Kosten für die Nachmietersuche PLUS eine Pauschale für die Wohnungsbesichtigung UND
Kfz-Kosten für An- und Abfahrt von uns kassieren !
Ist das erlaubt ? Die Kosten hätte er doch auch wenn fristgerecht gekündigt worden währe nur halt etwas später oder ?
Sollte das rechtens sein gibt es dann eine Höchstgrenze ? Sonst könnte er ja verlangen was er wollte ? Und muss er mir diese Kosten nachweisen ?
Vielen Dank im Voraus