... oder ob im wesentlichen das GmbH-Team dies weiter tut.
Ok, Du hast keine Frage mit entsprechendem Satzzeichen formuliert, sondern sie nur implizit im Satzbeginn untergebracht. Dennoch...
Mir fällt dazu ein: Solange die GmbH (WEG-Verwaltung) existiert und nicht abgewickelt/geschlossen ist, sehe ich keine echte Alternative dazu, dass die (
hoffentlich von den Verwaltergebühren weiterbezahlte) Truppe weiter ihren Job macht. Praktisch nur sehr schwer vorstellbar, dass Insolvenzverwalter nur dann mit einem Auftrag betraut werden, wenn sie das insolvente Geschäft selbst bzw. mit eigener Mannschaft so kompetent beherrschen, dass sie es nahtlos weiterführen können. Und bei diesem Gedanken ist eigentlich klar, dass sich ein hoffentlich bestellter Beirat einschalten und das klären sollte. Abgesehen von der Sicherung des WEG-Kontoguthabens und der Gewährleistung der laufenden Ein- und Ausgänge auf dem WEG-Konto muss auch die Frage nach einem eventuellen Verwalterwechsel entschieden werden. Der neue § 26 (3) erleichtert die Trennung, wobei im Insolvenzfall der erforderliche Beschluss auch wieder kein Selbstläufer ist.
Sorry, habe mich völlig verquatscht. Bin jetzt mal besser hier raus. Viel Glück im realen Fall (?) oder üppigen "Finderlohn" beim Surfen zu einem für Dich zwar interessanten doch momentan hoffentlich nur theoretischen Ereignis! Happy weekend allerseits!