Beluga
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Gläubiger A hat neben anderen Gläubiger als erster das Grundstück seines Schuldners B (vor Eröffnungs des Insolvenzverfahrens) gepfändet. Die Pfändung ist in Grundbuch jedoch nicht eingetragen.
Das Grundstück gehört nicht zu Insolvenzmasse, steht somit außerhalb des Zugriffs von Insolvenzverwalter C.
B will das Grundstück verkaufen, wozu er wegen der von A bereits eingeleiteten Pfändung, der Zustimmung von A sowie anderer Pfandgläubiger.
Würde A`s Forderung durch Verkauferlös befriedigt, wo seine Pfändung nicht im Grundbuch gesichert worden ist. ? Nach welcher Reihenfolge erfolgt die Befriedigung ?
Darf A (wegen evtl Interessenkonflikt: Bevorzugung bestimmten Gläubiger) ausgerechnet den Insolvenzverwalter C zur Durchsetzung der Pfandforderung gegen B /Verkauferlös beauftragen ?
Das Grundstück gehört nicht zu Insolvenzmasse, steht somit außerhalb des Zugriffs von Insolvenzverwalter C.
B will das Grundstück verkaufen, wozu er wegen der von A bereits eingeleiteten Pfändung, der Zustimmung von A sowie anderer Pfandgläubiger.
Würde A`s Forderung durch Verkauferlös befriedigt, wo seine Pfändung nicht im Grundbuch gesichert worden ist. ? Nach welcher Reihenfolge erfolgt die Befriedigung ?
Darf A (wegen evtl Interessenkonflikt: Bevorzugung bestimmten Gläubiger) ausgerechnet den Insolvenzverwalter C zur Durchsetzung der Pfandforderung gegen B /Verkauferlös beauftragen ?