LiZe
Hallo,
ich habe ein Problem. Die Garage einer Mietpartei muss instand gesetzt werden, da diese Risse aufweist, große Risse. Es ist leider eine umfangreiche Baumaßnahme erforderlich (Erneuerung der Pfeiler, evtl. sogar Erneurung der Fundamente, neue Garagen tore).
Naja, jetzt kommt eigentlich das eigentliche Problem: Die Mieter haben noch einen Mietvertrag für die Wohnung einschließlich Garage (stammt noch vom Vorvermieter). Wie bekomme ich die Mieterin aus der Garage bis diese instandgesetzt ist, welches sicherlich erst im nächsten Jahr durchgeführt werden soll (also nach dem Winter)? Das kostet ja nicht nur ein paar Euros.
Ich würde am liebsten den Mietern schreiben (da es keine angenehme Mieterin ist hat reden leiden keinen Zweck), dass er sofort die Garage räumen soll, aus Sicherheitsgründen und erst wieder betreten darf, wenn diese instandgesetzt ist. Bis dahin brauchen die natürlich keine Miete dafür bezahlen.
Aber weiß jemand, ob dieses auch rechtlich in Ordnung ist, dass ich mit der Instandsetzung noch etwas warte, aber die Mieter jetzt schon die Garage nicht mehr nutzen dürfen.
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass die Mieter versuchen, mich zur kurzfristigen Instandsetzung zwingen. Ob diese dazu bzw. darauf ein Recht hätten?
Wenn die Instandhaltung zu teuer wird, wäre vielleicht ein Abbruch kostengünstiger, was ich ja auch schon in Erwägung gezogen habe, aber kann der Mieter eine Garage verlangen (egal wie), da er ja einen Mietvertrag mit Garage hat und auf dessen Erfüllung pocht?
Vielleicht mache ich mir da ja zu viel Gedanken, aber irgendwie komme ich da nicht so recht weiter.
ich habe ein Problem. Die Garage einer Mietpartei muss instand gesetzt werden, da diese Risse aufweist, große Risse. Es ist leider eine umfangreiche Baumaßnahme erforderlich (Erneuerung der Pfeiler, evtl. sogar Erneurung der Fundamente, neue Garagen tore).
Naja, jetzt kommt eigentlich das eigentliche Problem: Die Mieter haben noch einen Mietvertrag für die Wohnung einschließlich Garage (stammt noch vom Vorvermieter). Wie bekomme ich die Mieterin aus der Garage bis diese instandgesetzt ist, welches sicherlich erst im nächsten Jahr durchgeführt werden soll (also nach dem Winter)? Das kostet ja nicht nur ein paar Euros.
Ich würde am liebsten den Mietern schreiben (da es keine angenehme Mieterin ist hat reden leiden keinen Zweck), dass er sofort die Garage räumen soll, aus Sicherheitsgründen und erst wieder betreten darf, wenn diese instandgesetzt ist. Bis dahin brauchen die natürlich keine Miete dafür bezahlen.
Aber weiß jemand, ob dieses auch rechtlich in Ordnung ist, dass ich mit der Instandsetzung noch etwas warte, aber die Mieter jetzt schon die Garage nicht mehr nutzen dürfen.
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass die Mieter versuchen, mich zur kurzfristigen Instandsetzung zwingen. Ob diese dazu bzw. darauf ein Recht hätten?
Wenn die Instandhaltung zu teuer wird, wäre vielleicht ein Abbruch kostengünstiger, was ich ja auch schon in Erwägung gezogen habe, aber kann der Mieter eine Garage verlangen (egal wie), da er ja einen Mietvertrag mit Garage hat und auf dessen Erfüllung pocht?

Vielleicht mache ich mir da ja zu viel Gedanken, aber irgendwie komme ich da nicht so recht weiter.