Instandsetzung einer Garage

Diskutiere Instandsetzung einer Garage im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo, ich habe ein Problem. Die Garage einer Mietpartei muss instand gesetzt werden, da diese Risse aufweist, große Risse. Es ist leider eine...
  • Instandsetzung einer Garage Beitrag #1

LiZe

Hallo,
ich habe ein Problem. Die Garage einer Mietpartei muss instand gesetzt werden, da diese Risse aufweist, große Risse. Es ist leider eine umfangreiche Baumaßnahme erforderlich (Erneuerung der Pfeiler, evtl. sogar Erneurung der Fundamente, neue Garagen tore).
Naja, jetzt kommt eigentlich das eigentliche Problem: Die Mieter haben noch einen Mietvertrag für die Wohnung einschließlich Garage (stammt noch vom Vorvermieter). Wie bekomme ich die Mieterin aus der Garage bis diese instandgesetzt ist, welches sicherlich erst im nächsten Jahr durchgeführt werden soll (also nach dem Winter)? Das kostet ja nicht nur ein paar Euros.
Ich würde am liebsten den Mietern schreiben (da es keine angenehme Mieterin ist hat reden leiden keinen Zweck), dass er sofort die Garage räumen soll, aus Sicherheitsgründen und erst wieder betreten darf, wenn diese instandgesetzt ist. Bis dahin brauchen die natürlich keine Miete dafür bezahlen.
Aber weiß jemand, ob dieses auch rechtlich in Ordnung ist, dass ich mit der Instandsetzung noch etwas warte, aber die Mieter jetzt schon die Garage nicht mehr nutzen dürfen.
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass die Mieter versuchen, mich zur kurzfristigen Instandsetzung zwingen. Ob diese dazu bzw. darauf ein Recht hätten?
Wenn die Instandhaltung zu teuer wird, wäre vielleicht ein Abbruch kostengünstiger, was ich ja auch schon in Erwägung gezogen habe, aber kann der Mieter eine Garage verlangen (egal wie), da er ja einen Mietvertrag mit Garage hat und auf dessen Erfüllung pocht? :gehtnicht
Vielleicht mache ich mir da ja zu viel Gedanken, aber irgendwie komme ich da nicht so recht weiter.
 
  • Instandsetzung einer Garage Beitrag #2

wolle

Kündige ihm einfach. Besondere Vorschriften oder Mieterschutz-Gesetze musst du nicht beachten. Kü zum übernächsten Monat.
Wenn du die Miete nur aussetzen willst, ist eine Kü ja nicht notwendig, aber das ist entscheidungssache. Bei Garagen sind Mietverträge immer noch nach "guten altem Vermieterrecht" ;)

Die Instandsetzung ist ja deine Pflicht, also muss der Mieter das auch akzeptieren.
Einfach kü, und loslegen. Jedoch sollte die Maßnahme bereits im Vorfeld gut geplant sein..
 
  • Instandsetzung einer Garage Beitrag #3

LiZe

Hallo Capo,

danke für Deine Antwort. Vielleicht habe ich mich da missverständlich ausgedrückt, entschuldige. Wenn ich einen Mietvertrag separat für die Garage hätte, wäre ich mit dir konform, aber ich habe leider nur einen Mietvertrag, also Wohnung und Garage in einem Vertrag. Also kann ich doch nicht nur die Garage kündigen, sondern nur insgesamt oder gar nicht, oder?
Im Prinzip möchte ich die ja auch gar nicht kündigen. Ich möchte nur, das die Mieter die Garage bis zur Instandsetzung nicht mehr nutzen, auch wenn ich vielleicht erst im März oder April nächsten Jahres mit der Instandsetzung beginnen kann. Ich bin mir nur unsicher, ob das rechtlich so o.k. sein kann.
 
  • Instandsetzung einer Garage Beitrag #4

wolle

Naja, oder so :D

Wenn du den Mietern die Garage "verbietest", sollte eine Mietminderung drin sein. Logischerweise in Höhe der ortsüblichen Garagenmiete. Die Instandsetzungsarbeiten müssen sie akzeptieren. (Mieterpflicht)

Bevor du jedoch anfängst, sollte die ganze Maßnahme gut durchdacht sein.
Die Garage sperren und dann 6 Monate nix tun, ist nicht. Wenn Einsturzgefahr besteht, muss man die auch nachweisen können. (Fotos von offenliegenden armierungen, Risse, Betonkorrisionen, etc )
 
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