Inventar bei Vermietung Teil2

Diskutiere Inventar bei Vermietung Teil2 im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; RE: Inventar bei Vermietung Dazu habe ich auch eine Frage: Mein Mieter, der inzwischen gekündigt hat, hat meine mitvermietete Küche...
  • Inventar bei Vermietung Teil2 Beitrag #1

tictac

RE: Inventar bei Vermietung

Dazu habe ich auch eine Frage:

Mein Mieter, der inzwischen gekündigt hat, hat meine mitvermietete Küche herausgerissen und eine neue eigene eingebaut, obwohl meine noch i.O. war. Ich erlaubte ihm dies unter dem Hinweis, dass er diese eben bei einem evtl. Auszug drin lassen muss, oder die alte aufheben und wieder einbauen muss.
Nun kam es wie es immer kommt.Die alte Küche hat er entsorgt, es wurde gestritten, und mein Mieter hat die neue Küche einfach ausgebaut.
Jetzt will er mir eine andere, alte Küche andrehen, und diese von Nichtfachleuten hineinmurksen lassen.
Muss ich mich nun mit der alten zufriedengeben oder kann ich eine finanzielle Abgeltung verlangen? Wenn ja wie hoch? Belege habe ich keine mehr.

:? :? :? :?
 
  • Inventar bei Vermietung Teil2 Beitrag #2

Beluga

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RE: Inventar bei Vermietung

Es ist immer mit Problem verbunden - das Küche-Mitvermieten.
Wenn die Geräte defekt geworden sind, verlangen die Mieter Gerätersatz, da kommen meistens dann nur die Neue in Frage.

Hast Du Beweise über den Zustand Deiner alten Küche ? z.B. Rechnung,
Fotos, o.ä.
Du kannst in Geld verlangen. Der Wert richtet sich nach dem Zustand
Deiner Küche, deshalb brauchst Du diesbezügliche Beweise.

In Deinem Fall einige Dich am besten mit Deinem Mieter. Es lohnt sich nicht
zu streiten wegen alter Küche, die Du an sich auch nicht mehr haben wollte.
(Wenn noch sehr gut wäre, würde Deine Mieter diese nicht abreißen)
Oder ? :tröst
 
  • Inventar bei Vermietung Teil2 Beitrag #3
Martens

Martens

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immer wieder sinnvoll, sich in eine Diskussion einzuklinken, ich hätte da auch mal ein Problem... Ist es so schwierig, eine neue Diskussion zu eröffnen?

moin Mari,

soviel ich weiß, ist das (auch hier in Berlin) nirgends geregelt - außer am Markt, sprich über Angebot und Nachfrage.

Es hängt etwas vom Niveau der Gegend / Wohnung ab, was man hineinstellt, üblicherwiese werden in Berlin aber Herd und Spüle vom Vermieter gestellt.

Abweichungen in die eine oder andere Richtung (leere Küche / Einbauküche) sind möglich...

Wir sanieren gerade eine großzügige Wohnung (Altbau in Zehlendorf) und rüsten sie auch mit einer Einbauküche aus, das macht einen besseren Eindruck, als eine leere Hülle und der Mieter kann sofort loslegen.

Natürlich hat der Vermieter das Problem der Instandhaltung, das macht sich insbesondere bei kleinen Wohnungen mit hoher Fluktuation bemerkbar...
Abhilfe schafft die Regelung im Mietvertrag über Kostentragung bei Kleinreparaturen, geht etwas kaputt, ist der Mieter immer beteiligt.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Inventar bei Vermietung Teil2 Beitrag #4

Capo

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immer wieder sinnvoll, sich in eine Diskussion einzuklinken, ich hätte da auch mal ein Problem... Ist es so schwierig, eine neue Diskussion zu eröffnen?

Gut gemeint, aber wofür gibt's denn Mods? :banana

Ich würde den Mietpreis über den Kaufpreis errechnen. 11Jahre sind da ein bißchen viel, also sollten die Sachen früher bereits wieder "drin" sein. 8 Jahre sind für einen Herd oder eine Spüle ein lange Zeit, aber noch ertragbar denke ich. Also zB 3500/8/12/ Gesamt-qm und schon darf der Mieter mehr bezahlen...

Bei deinem Prob würde ich sagen, dass du auch mit der gemurksten zufrieden sein solltest. Hier gilt nämlich der Grundsatz: Neu NICHT gegen alt.
Leider weiss du wahrscheinlich nicht, welchen Wert die alte Kü noch hatte. Jedoch sollte die gemurkste Kü höchstens so alt wie die alte Kü sein, weil auch die Gewährleistung durch das eigenmächtige gemurkste wegfällt...

Alles in allem: Du hast evtl eine Ausgleichszahlung zu bekommen. Lohnt sich jedoch der Rechtsstreit für die 200€ wirklich? (Klar, manche klagen auch wegen 0,2 €) Die Schätzung der aktuellen Kü und dann den Zeitwert der alten Kü gegenüber gestellt: Welchen Betrag könntest du wohl noch erwarten???
 
Thema:

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