Buddy
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Hallo Leute,
ersteinmal einen tiefen
vor diesem Forum. Ich habe schon viel gelesen und daraus lernen können, aber jetzt brauche ich einmal Euren teuren Rat. 
Ich bin alleiniger Mieter eines Fachwerkhauses. Bei dem besagten letzten Sturm ist "nur" ein Dachfirst weggeweht und gerade auf meinen Firmenwagen gefallen.
Mein Chef war der Ansicht die Gebäudeversicherung vom Vermieter würde das tragen. Das hat sich aber nicht bestätigt.
Danach meinte er, die o.g. Haftpflicht meines Vermieters würde Schäden an Dritten zahlen, also auch diesen Schaden. Ist das so ?
Mein Vermieter sagt allerdings, die Teilkasko vom Auto würde das tragen. Das stimmt schon, aber da diese mit 150 Euronen SB abgeschlossen wurde, würde das bedeuten - mein Chef hätte noch Kosten von 150 € für nicht verschulden zu tragen.
Das sieht er nicht ein und das kann ich auch verstehen.
Also, wer oder was muß oder muß nicht zahlen ?
Ich blick halt nicht durch, denn jeder erzählt was anderes.
Greets
Bud
ersteinmal einen tiefen


Ich bin alleiniger Mieter eines Fachwerkhauses. Bei dem besagten letzten Sturm ist "nur" ein Dachfirst weggeweht und gerade auf meinen Firmenwagen gefallen.

Mein Chef war der Ansicht die Gebäudeversicherung vom Vermieter würde das tragen. Das hat sich aber nicht bestätigt.
Danach meinte er, die o.g. Haftpflicht meines Vermieters würde Schäden an Dritten zahlen, also auch diesen Schaden. Ist das so ?

Mein Vermieter sagt allerdings, die Teilkasko vom Auto würde das tragen. Das stimmt schon, aber da diese mit 150 Euronen SB abgeschlossen wurde, würde das bedeuten - mein Chef hätte noch Kosten von 150 € für nicht verschulden zu tragen.
Das sieht er nicht ein und das kann ich auch verstehen.
Also, wer oder was muß oder muß nicht zahlen ?

Ich blick halt nicht durch, denn jeder erzählt was anderes.
Greets
Bud