4russel
Ich habe folgendes Problem mit meinem Mieter: Der Mietvertrag wurde auf Wunsch des Mieters befristet für 3 Jahre ausgestellt (wobei im Vertrag nicht vermerkt wurde, dass die Befristung auf Wunsch des Mieters erfolgte). Die Befristung läuft zum Ende des Jahres ab. Der Mieter hat sich in den letzten Jahren als richtiges Ekelpaket entpuppt und hat zahlreiche mündliche vereinbarten Aufgaben wie z.B. Rasenmähen, Garten, Schnee etc. in der ganzen Zeit nicht erledigt....ich möchte also, dass er die Wohnung wie vereinbart räumt. Ich habe aber gehört, dass eine Befristung des Mietvertrages ungültig ist, wenn keine Begründung angegeben wurde. Ist das richtig? Wenn ja, was kann ich tun, um sicher zu sein, dass er die Wohnung verläßt. Es kann gut sein, dass er es darauf anlegt, die Frist einfach verstreichen zu lassen, um dann einen unbefristeten Mietvertrag zu haben. Kann ich von ihm verlangen, dass er schriftlich bestätigt, dass er zum 31.12.06 auszieht? Bitte um Eure Ratschläge! Vielen Dank!